Bei manchen Menschen fragt man sich, warum sie überhaupt heiraten.

Gerade ist mal wieder das steuerliche Ehegattensplitting in der Diskussion, die natürlich, weil eine Diskussion um die Einkommenssteuer nicht ausreichend Erregungspotenzial bietet, zu einer allumfassenden Schlacht der verschiedenen Lebensmodelle und zum Endkampf zwischen Haus- und Karrierefrauen, zwischen Raben- und Helikoptereltern und zwischen Tradition und Moderne ausarten muss. So dass sich am Ende alle Fronten verhärten und sowieso nichts geändert wird. Wie immer.

Ich bin ein bisschen altmodisch und erlaube mir, zu manchen Themen keine Meinung zu haben. Die meisten Debatten dieser Welt können gelöst – oder eben nicht gelöst, so aber doch am Köcheln gehalten – werden, ohne dass ich meinen unqualifizierten Senf dazu gebe. Dazu gehört fast alles mit Steuern, denn Zahlen und Tabellen und Verrechnungsabzugsposten, das ist nicht mein Ding. Ich bin eher ein Mensch der Prosa als der Polynomdivision, mehr ein Mann des Wortes als der Wurzel.

Was mich jedoch verwundert, ist die Vorstellung, dass die Aufhebung oder Veränderung des Ehegattensplittings große Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen hätte. Das erscheint mir naiv. Anders als bei Steuern habe ich bei Eheschließung, -scheidung und -aufhebung aus beruflichen Gründen ein bisschen Einblick. Und ganz ehrlich: So super durchdacht und knallhart durchkalkuliert sind die meisten Entscheidungen zur Eheschließung nicht.

Manchmal, wenn Scheidungsmandanten besonders garstig und giftig über den anderen Ehepartner herziehen, wie wenn derjenige der bösartigste Mensch der Welt sei, frage ich: „Warum haben Sie denn geheiratet?“

Männer sagen dann meist: „Weiß ich auch nicht mehr“, was glaubhaft ist, weil die Idee wahrscheinlich von der Frau kam. Außerdem benötigen Männer den Gehirnspeicherplatz für die Anzahl der gelben Karten, die Friedo Buffel in der Saison 1982/83 für den MSV Duisburg eingesackt hat. Da ist kein Platz mehr für irgendwelches Emotionsgedöns von früher.

Frauen sagen:

„Ich war einfach blind vor Liebe.“

„Er war so nett.“

„Ich war halt schwanger.“

Nur die selbstkritische Soziologiestudentin aus Salamanca sagt: „Es war der Druck einer trotz ihrer vorgeblichen Aufgeklärtheit insbesondere in ihren Geschlechterrollen noch immer katholisch-machistisch geprägten Gesellschaft, der sich auch in meinem familiären und sozialen Umfeld in heteronormativen Stereotypen niederschlug und durch die maskulin dominierten Massenmedien reziproziert wurde,“ womit sie nichts anderes sagen will als:

„Alle meine Freundinnen haben geheiratet, und ich wollte nicht die letzte sein.“

So viel zu der Frage, welche tiefgreifenden steuerrechtlichen und mathematischen Fragen angehende Eheleute vor der Heirat in Erwägung ziehen. Die Antwort in den allermeisten Fällen: Gar keine. Überhaupt machen sich die Menschen viel zu wenig Gedanken über diesen Schritt.

Zur Bestätigung meiner These sei hier auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Norden, das tatsächlich sehr weit im Norden liegt, vom 10. Januar 2025 (Az. 7 F 637/24) hingewiesen:

Fragt die Verlobte bereits vor der Eheschließung missbilligend nach, ob der Verlobte mit anderen Frauen Kontakt über Messenger-Dienste unterhalte, so stellt die Nichtaufklärung über eine Beziehung mit einer anderen Frau eine Täuschung dar, die zur Aufhebung der Ehe berechtigt.

Hier ein paar Auszüge aus dem Beschluss:

Die Beteiligten haben am 30.8.2024 vor dem Standesbeamten die Ehe miteinander geschlossen. Sie waren zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige. Der Antragsgegner führte zu diesem Zeitpunkt bereits eine außereheliche Beziehung, die er trotz Nachfrage der Antragstellerin nicht offenbarte.

Die Antragstellerin beantragt, die am 30.8.2024 geschlossene Ehe der Beteiligten aufzuheben.

Der Antragsgegner beantragt, zu entscheiden, was rechtens ist.

Man beachte: Nur vier Monate zwischen Eheschließung und Eheaufhebung. Wenn man weiß, dass Gerichte und Rechtsanwälte – insbesondere der Unterfertigende – nicht die schnellsten sind, lässt sich erahnen, wie kurz nach der Hochzeit die Frau ihren Mann wieder loswerden wollte.

Die Ehe war gemäß § 1313 BGB aufzuheben, weil die Voraussetzungen des § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.

Danach kann die Ehe aufgehoben werden, wenn eine Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Diese Voraussetzungen liegen hier vor, da die Antragstellerin unwidersprochen vorgetragen hat, dass sie bei Kenntnis des (außerehelichen) Verhältnisses des Antragsgegners zu der Zeugin [X.] davon abgesehen hätte, die Ehe mit dem Antragsgegner einzugehen.

Auch ein Verschweigen der Tatsachen stellt dann eine relevante Täuschung dar, wenn der eine Teil – wie hier – ausdrücklich über einen bestimmten Punkt Aufklärung verlangt, oder auf sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, dass er auf einen bestimmten Punkt besonderen Wert legt. Da die Antragstellerin schon vor der Hochzeit missbilligend nachgefragt hatte, ob der Antragsgegner ohne ihr Wissen mit einer anderen Frau auf „SnapChat“ schreibe, was dieser verneinte, wusste er, dass die Antragstellerin einen intensiven Kontakt zu anderen Frauen nicht billigte und nicht geduldet hätte. Er hätte sie daher über sein Verhältnis zur Zeugin [X.] aufklären müssen. Dem Antrag war daher stattzugeben.

Der Aufhebungsantrag ist auch innerhalb der Frist des § 1317 BGB, also rechtzeitig gestellt worden.

Das ist wieder so ein Paar, wo man sich fragt: Warum habt Ihr überhaupt geheiratet, wenn Ihr von Anfang an kein Vertrauen zueinander hattet?

Interessant an dem Beschluss für die sich demnächst vermählende Laienschaar ist, dass das Verschweigen von wesentlichen Tatsachen nur dann zur Eheaufhebung führen kann, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht. Weil es selbst unter Verlobten keine allgemeine Aufklärungspflicht über alle Aspekte des eigenen Lebens gibt, besteht diese Pflicht nur, wenn ausdrücklich gefragt wird oder wenn die Umstände für den anderen erkennbar von Bedeutung sind.

Im klassischen Fall ist die Freundin schwanger, also willigt der Freund ein, sie zu heiraten. Nach der Eheschließung stellt sich heraus, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Die Frau versucht sich dann immer mit unschuldigem Blick zu exkulpieren: „Du hast ja nicht gefragt. Ich dachte, du wärst ein moderner Mann und dir wäre sowas egal.“ Der Mann versteht dann die Welt nicht mehr und radikalisiert sich im Internet.

Sehr schön sind auch die Romeo-und-Julia-Fälle, wo sich erst nach der Eheschließung – meist bei der Hochzeitsfeier – herausstellt, dass zwischen den beiden Schwiegerfamilien eine jahrhundertalte Blutfehde besteht. Wenn die Brautleute gewusst hätten, dass ihre Ururgroßväter einst in irgendwelchen tiefen Tälern der Karpaten aufeinander geschossen haben, dann hätten sie sich natürlich nie vermählt. (Nicht weil sie das selbst noch irgendwie juckt. Aber der Stress in der Familie.) Andererseits kann man schon verstehen, wenn junge Leute beim Date heute nicht fragen: „Sag mal, was haben deine Vorfahren im Serbisch-Bulgarischen Krieg von 1885 gemacht?“ Sehr knifflig.

Ein weiterer Eheaufhebungsgrund ist nach § 1314 II Nr. 2 BGB, „wenn ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt“. Das gibt es manchmal bei Seeleuten, die auf einer Südseeinsel anlanden und im Rahmen einer großen Feier mit der Tochter des Inselkönigs tanzen, was nach dortigem Recht einer Vermählung entspricht. Das weiß der hanseatisch-protestantische Kapitän natürlich nicht. Er ist ja, wenn er nicht die rauen Nächte mit einem Studium an der Fernuniversität in Hagen verbringt, kein Ethnologe.

Diese Fälle lassen sich aber meist dadurch lösen, dass unser Matrose mindestens im Heimathafen bereits verheiratet ist, so dass die Hochzeit auf Héréhérétué nichtig, unwirksam oder aufhebbar ist. Ich bin eher der Pragmatiker unter den Rechtsanwälten und empfehle dann: „Fahren Sie halt in Zukunft einen großen Bogen um Französisch-Polynesien.“

Jedenfalls habt Ihr jetzt gemerkt: Das Ehegattensplitting spielt in der Praxis wirklich keine große Rolle für Lebensentscheidungen. Wir sind schließlich Menschen, keine Roboter oder Steuerberater.

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About Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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5 Responses to Bei manchen Menschen fragt man sich, warum sie überhaupt heiraten.

  1. Danke für die aufklärenden Worte, bei mir leider zu spät. Wusste gar nicht, dass du kein Mann der Wurzel bist 😁😇

    • Auch nicht der Wurzelbehandlung!

      Aber die Südsee-Warnung kommt ja vielleicht noch gelegen, so viel wie du über alle Weltmeere wild umherreist.

  2. Die größte Ungerechtigkeit bei alledem ist, dass ich zwar schon einmal in Polynesien, aber noch nie in Norden oder überhaupt in Ostfriesland war.

  3. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Danke für das Schmunzeln überm Kaffee! 😄

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