Gerade ist mal wieder das steuerliche Ehegattensplitting in der Diskussion, die natürlich, weil eine Diskussion um die Einkommenssteuer nicht ausreichend Erregungspotenzial bietet, zu einer allumfassenden Schlacht der verschiedenen Lebensmodelle und zum Endkampf zwischen Haus- und Karrierefrauen, zwischen Raben- und Helikoptereltern und zwischen Tradition und Moderne ausarten muss. So dass sich am Ende alle Fronten verhärten und sowieso nichts geändert wird. Wie immer.
Ich bin ein bisschen altmodisch und erlaube mir, zu manchen Themen keine Meinung zu haben. Die meisten Debatten dieser Welt können gelöst – oder eben nicht gelöst, so aber doch am Köcheln gehalten – werden, ohne dass ich meinen unqualifizierten Senf dazu gebe. Dazu gehört fast alles mit Steuern, denn Zahlen und Tabellen und Verrechnungsabzugsposten, das ist nicht mein Ding. Ich bin eher ein Mensch der Prosa als der Polynomdivision, mehr ein Mann des Wortes als der Wurzel.
Was mich jedoch verwundert, ist die Vorstellung, dass die Aufhebung oder Veränderung des Ehegattensplittings große Auswirkungen auf die Zahl der Eheschließungen hätte. Das erscheint mir naiv. Anders als bei Steuern habe ich bei Eheschließung, -scheidung und -aufhebung aus beruflichen Gründen ein bisschen Einblick. Und ganz ehrlich: So super durchdacht und knallhart durchkalkuliert sind die meisten Entscheidungen zur Eheschließung nicht.
Manchmal, wenn Scheidungsmandanten besonders garstig und giftig über den anderen Ehepartner herziehen, wie wenn derjenige der bösartigste Mensch der Welt sei, frage ich: „Warum haben Sie denn geheiratet?“
Männer sagen dann meist: „Weiß ich auch nicht mehr“, was glaubhaft ist, weil die Idee wahrscheinlich von der Frau kam. Außerdem benötigen Männer den Gehirnspeicherplatz für die Anzahl der gelben Karten, die Friedo Buffel in der Saison 1982/83 für den MSV Duisburg eingesackt hat. Da ist kein Platz mehr für irgendwelches Emotionsgedöns von früher.
Frauen sagen:
„Ich war einfach blind vor Liebe.“
„Er war so nett.“
„Ich war halt schwanger.“
Nur die selbstkritische Soziologiestudentin aus Salamanca sagt: „Es war der Druck einer trotz ihrer vorgeblichen Aufgeklärtheit insbesondere in ihren Geschlechterrollen noch immer katholisch-machistisch geprägten Gesellschaft, der sich auch in meinem familiären und sozialen Umfeld in heteronormativen Stereotypen niederschlug und durch die maskulin dominierten Massenmedien reziproziert wurde,“ womit sie nichts anderes sagen will als:
„Alle meine Freundinnen haben geheiratet, und ich wollte nicht die letzte sein.“

So viel zu der Frage, welche tiefgreifenden steuerrechtlichen und mathematischen Fragen angehende Eheleute vor der Heirat in Erwägung ziehen. Die Antwort in den allermeisten Fällen: Gar keine. Überhaupt machen sich die Menschen viel zu wenig Gedanken über diesen Schritt.
Zur Bestätigung meiner These sei hier auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Norden, das tatsächlich sehr weit im Norden liegt, vom 10. Januar 2025 (Az. 7 F 637/24) hingewiesen:
Fragt die Verlobte bereits vor der Eheschließung missbilligend nach, ob der Verlobte mit anderen Frauen Kontakt über Messenger-Dienste unterhalte, so stellt die Nichtaufklärung über eine Beziehung mit einer anderen Frau eine Täuschung dar, die zur Aufhebung der Ehe berechtigt.
Hier ein paar Auszüge aus dem Beschluss:
Die Beteiligten haben am 30.8.2024 vor dem Standesbeamten die Ehe miteinander geschlossen. Sie waren zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige. Der Antragsgegner führte zu diesem Zeitpunkt bereits eine außereheliche Beziehung, die er trotz Nachfrage der Antragstellerin nicht offenbarte.
Die Antragstellerin beantragt, die am 30.8.2024 geschlossene Ehe der Beteiligten aufzuheben.
Der Antragsgegner beantragt, zu entscheiden, was rechtens ist.
Man beachte: Nur vier Monate zwischen Eheschließung und Eheaufhebung. Wenn man weiß, dass Gerichte und Rechtsanwälte – insbesondere der Unterfertigende – nicht die schnellsten sind, lässt sich erahnen, wie kurz nach der Hochzeit die Frau ihren Mann wieder loswerden wollte.
Die Ehe war gemäß § 1313 BGB aufzuheben, weil die Voraussetzungen des § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.
Danach kann die Ehe aufgehoben werden, wenn eine Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Diese Voraussetzungen liegen hier vor, da die Antragstellerin unwidersprochen vorgetragen hat, dass sie bei Kenntnis des (außerehelichen) Verhältnisses des Antragsgegners zu der Zeugin [X.] davon abgesehen hätte, die Ehe mit dem Antragsgegner einzugehen.
Auch ein Verschweigen der Tatsachen stellt dann eine relevante Täuschung dar, wenn der eine Teil – wie hier – ausdrücklich über einen bestimmten Punkt Aufklärung verlangt, oder auf sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, dass er auf einen bestimmten Punkt besonderen Wert legt. Da die Antragstellerin schon vor der Hochzeit missbilligend nachgefragt hatte, ob der Antragsgegner ohne ihr Wissen mit einer anderen Frau auf „SnapChat“ schreibe, was dieser verneinte, wusste er, dass die Antragstellerin einen intensiven Kontakt zu anderen Frauen nicht billigte und nicht geduldet hätte. Er hätte sie daher über sein Verhältnis zur Zeugin [X.] aufklären müssen. Dem Antrag war daher stattzugeben.
Der Aufhebungsantrag ist auch innerhalb der Frist des § 1317 BGB, also rechtzeitig gestellt worden.
Das ist wieder so ein Paar, wo man sich fragt: Warum habt Ihr überhaupt geheiratet, wenn Ihr von Anfang an kein Vertrauen zueinander hattet?
Interessant an dem Beschluss für die sich demnächst vermählende Laienschaar ist, dass das Verschweigen von wesentlichen Tatsachen nur dann zur Eheaufhebung führen kann, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht. Weil es selbst unter Verlobten keine allgemeine Aufklärungspflicht über alle Aspekte des eigenen Lebens gibt, besteht diese Pflicht nur, wenn ausdrücklich gefragt wird oder wenn die Umstände für den anderen erkennbar von Bedeutung sind.
Im klassischen Fall ist die Freundin schwanger, also willigt der Freund ein, sie zu heiraten. Nach der Eheschließung stellt sich heraus, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Die Frau versucht sich dann immer mit unschuldigem Blick zu exkulpieren: „Du hast ja nicht gefragt. Ich dachte, du wärst ein moderner Mann und dir wäre sowas egal.“ Der Mann versteht die Welt nicht mehr und radikalisiert sich im Internet.
Sehr schön sind auch die Romeo-und-Julia-Fälle, wo sich erst nach der Eheschließung – meist bei der Hochzeitsfeier – herausstellt, dass zwischen den beiden Schwiegerfamilien eine jahrhundertalte Blutfehde besteht. Wenn die Brautleute gewusst hätten, dass ihre Ururgroßväter einst in irgendwelchen tiefen Tälern der Karpaten aufeinander geschossen haben, dann hätten sie sich natürlich nie vermählt. (Nicht weil sie das selbst noch irgendwie juckt. Aber der Stress in der Familie.) Andererseits kann man schon verstehen, wenn junge Leute beim Date heute nicht fragen: „Sag mal, was haben deine Vorfahren im Serbisch-Bulgarischen Krieg von 1885 gemacht?“ Sehr knifflig.
Ein weiterer Eheaufhebungsgrund ist nach § 1314 II Nr. 2 BGB, „wenn ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt“. Das gibt es manchmal bei Seeleuten, die auf einer Südseeinsel anlanden und im Rahmen einer großen Feier mit der Tochter des Inselkönigs tanzen, was nach dortigem Recht einer Vermählung entspricht. Das weiß der hanseatisch-protestantische Kapitän natürlich nicht. Er ist ja, wenn er nicht die rauen Nächte mit einem Studium an der Fernuniversität in Hagen verbringt, kein Ethnologe.
Diese Fälle lassen sich aber meist dadurch lösen, dass unser Matrose mindestens im Heimathafen bereits verheiratet ist, so dass die Hochzeit auf Héréhérétué nichtig, unwirksam oder aufhebbar ist. Ich bin eher der Pragmatiker unter den Rechtsanwälten und empfehle dann: „Fahren Sie halt in Zukunft einen großen Bogen um Französisch-Polynesien.“
Jedenfalls habt Ihr jetzt gemerkt: Das Ehegattensplitting spielt in der Praxis wirklich keine große Rolle für Lebensentscheidungen. Wir sind schließlich Menschen, keine Roboter oder Steuerberater.
Ach ja, das beste Ehegattensplitting ist immer noch die Scheidung.
Links:
- Mehr familienrechtliche Feinheiten.
- Weiteres aus der Welt der Wirtschaft.
Danke für die aufklärenden Worte, bei mir leider zu spät. Wusste gar nicht, dass du kein Mann der Wurzel bist 😁😇
Auch nicht der Wurzelbehandlung!
Aber die Südsee-Warnung kommt ja vielleicht noch gelegen, so viel wie du über alle Weltmeere wild umherreist.
Die größte Ungerechtigkeit bei alledem ist, dass ich zwar schon einmal in Polynesien, aber noch nie in Norden oder überhaupt in Ostfriesland war.
Ja, besser man ist gut vorbereitet beim Tanzen 😂
Danke für das Schmunzeln überm Kaffee! 😄
Danke dir!
Und da fällt mir ein und auf, dass ich mir auch endlich den ersten Instant-Kaffee des Tages aufgießen muss.
Die Ehe kann man am besten als Synonym für „Gewünschtes Unglück“ verstehen.
Dass das Ehegatten-Splitting keine Auswirkungen darauf hat, wie viele Menschen sich zwanghaft unglücklich machen wollen, zeigt der Blick nach Österreich. Dort gibt es kein Ehegatten-Splitting. Es stürzen sich dort verhältnismäßig sogar mehr Menschen ins Unglück als in Deutschland. (2025: Ca. 44.000 Eheschließungen in Ö, ca. 350.000 in D.)
Oesterreich ist immer noch katholischer, IIRC. Hat spontan jemand Werte für Spanien, Irland, Italien?
Die Religion scheint überhaupt keine Rolle zu spielen. (Wobei ich sowieso skeptisch bin, Länder als katholisch oder protestantisch zu bezeichnen, wenn in Wirklichkeit 90% der Menschen niemals in eine Kirche gehen.)
Vielmehr gibt es einen klaren Unterschied zwischen West- und Osteuropa (im geographischen, nicht im politischen Sinn):
Ich müsste mal nachlesen, was es mit dem „European marriage pattern“ auf sich hat, aber möglicherweise haben diese Unterschiede ihre Ursachen in irgendwas aus dem Mittelalter.
(Sorry, ich bin gerade im Bahnhof Dresden-Neustadt, deshalb nur kurz und nicht fundiert.)
Ich würde da eher vermuten, dass es mit der wirtschaftlichen Lage zu tun hat. Je unsicherer, desto eher entscheiden sich Menschen, zu heiraten. Eine Ehe gibt halt auch ökonomische Sicherheit, so lange sie hält. Großen Einfluss hat hier auch, wie gut Frauen in einer Gesellschaft abgesichert sind. Je weniger, desto größer die Bereitschaft, sich in eine finanzielle Abhängigkeit via Ehe zu begeben.
In Osteuropa wirkt möglicherweise die Wohnungsknappheit früherer Jahrzehnte nach. Im Sozialismus kam man in größeren Städten häufig nur nach einer Heirat zu einer eigenen Wohnung.
Sicher eine Rolle spielt da auch, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es etwa für Lebensgemeinschaften gibt, und wie akzeptiert uneheliche Kinder sind. Da shat zum Teil dann tatsächlich historische Wurzeln. In Kärnten, Österreichs südlichstem Bundesland, etwa gibt es traditionell den höchsten Anteil unehelicher Kinder. Das ist ein Relikt aus Zeiten, wo nur Hoferbe heiraten durfte. Die jüngeren Geschwister arbeiteten als Knechte und Mädge am Hof, und verkniffen es sich jetzt trotz Eheverbots auch nicht unbedingt. Da war das halt etwas relativ Normales. Diese rechtliche Lage dürfte ein Kärntner Spezifikum gewesen sein. Ich hab aber offen gestanden keine Ahnung, ob die Kärntner Eherate nennenswert unter dem Österreich-Schnitt liegt. Weil: Dass das erste Kind oder vielleicht sogar zwei Kinder ohne Ehe zustande kamen, heißt ja nicht, dass man nicht später trotzdem heiratet.
Aber in Osteuropa gibt es allerspätestens seit dem EU-Beitritt das Gegenteil einer Wohnungsknappheit, oder? (Außer in ein paar angesagten Städten wie Dubrovnik und vielleicht den Hauptstädten.)
Und in in vielen postsozialistischen Staaten sind die Wohnungseigentumsquoten enorm, zum Teil bis über 90%, weil die Wohnungen nach 1990 an die damaligen Mieter privatisiert wurden, die diese dann vererbt haben. Mit Kinderzahlen von weniger als 2 pro Frau bedeutet das nach zwei Generationen, dass die jungen Leute im Durchschnitt mehr als eine Wohnung geerbt haben. (Was ich in Rumänien und in Litauen auch selbst oft erlebt habe. Unter anderem habe ich solche möblierte, von der Oma übernommene Wohnungen gemietet.)
Mit den wirtschaftlichen Aussichten könnte man genauso für das Gegentum argumentieren:
Die Menschen heiraten erst (und gründen v.a. erst eine Familie), wenn sie einen Job und ein Haus haben. Vorher ist ihnen da viel zu prekär, unsicher und stressig. (Außerdem sind arme Menschen auf dem Partnerschaftsmarkt nicht so attraktiv.)
Der West-Ost-Unterschied in Europa geht tatsächlich viel weiter zurück und ist dauerhafter:
https://en.wikipedia.org/wiki/Western_European_marriage_pattern
Das ist eine faszinierende Sache, aber ich bin da auch noch nicht so ganz durchgestiegen.
Als Jurist stehe ich den rechtlichen Erklärungen natürlich sehr offen gegenüber, und auch die Verknüpfung von Erb- und Eherecht finde ich interessant. (In manchen deutschen Bundesländern gibt es übrigens noch immer ein eigenes Erbrecht für Landwirte, die Höfeordnung.)
Vielleicht erklärt der Unterschied zwischen katholischem und byzantinischem Rechtskreis auch die Trennlinie, die durch Europa verläuft. (Familienrecht war in den meisten Rechtskreisen bis in die Frühe Neuzeit kirchliches, nicht staatliches Recht.)
Ich habe in Erinnerung, dass die katholische Kirche v.a. durch Heiratsverbote agierte und diese immer weiter ausweitete.
Kirchenkritiker sagen, dass es durch die Verbote der Verwandtenheirat mehr Unverheiratete Frauen und Männer gab, woraus sich die Klöster die billigen Arbeitskräfte rekrutieren konnten. Außerdem fiel bei Unverheirateten und Kinderlosen das Erbe oft an die Kirche, und so gehört der Kirche heute ein Drittel von Westeuropa (oder so).
Der katholische und byzantinische Rechtskreis ist eine häufige Erklärung für regionale Unterschiede. Die hat nur das Problem, dass sie so gut wie nie mit der Realität zusammenfällt. Polen etwa war nie Teil des Oströmischen Reiches. Trotzdem findet man dort so gut wie alle Besonderheiten, die man stereotypisch mit „Osteuropa“ (= der putative byzantinische Rechtskreis) in Verbindung bringt. Russland sowieso.
Gerade im Eherecht unterscheiden sich auch die katholisch und die griechisch-orthodoxe Kirche dann nicht so sehr, als dass das langfristige Unterschiede erklären könnte. Was die billigen Arbeitskräfte durch Eheverbot betrifft: Das ist offensichtlich Unfug. Die Allermeisten waren ohnehin verheiratet. Und Klöster waren gar nicht so sehr auf Unverheiratete als Arbeitskräfte angewiesen. Die hatten ja auch ihre Leibeigenen und Hörigen. Und Orden hatten häufig einen größeren Zustrom an Interessenten als sie bewältigen konnten oder wollten.
Am Ende müssen wir zugeben: Wir haben keine Ahnung.
Oder, wenn wir schlau daherreden wollen: Es ist komplex und multikausal.
Eigentlich gibt es nur eine Konstellation, wo man die Heiratsraten sinnvoll miteinander vergleichen kann, weil alle Menschen aus der gleichen Kultur/Religion kommen, aber wo sich zweimal im 20. Jahrhundert von einem Tag auf den anderen die politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen änderten: Das sind die BRD und die DDR.
Da sieht man schon erhebliche Unterschiede und insbesondere einen ganz krassen Abfall um 50% im Osten nach der Wiedervereinigung:
https://www.bib.bund.de/DE/Fakten/Fakt/L102-Eheschliessungen-West-Ost-ab-1950.html
Wunderbar! Danke für deinen aktuellen Beitrag. Wie war das nochmal: Der Arzt sieht die Menschen in ihrer Schwäche, der Jurist sieht sie in ihrer Gier und der Pfarrer in ihrer Dummheit. Bei der Scheidung scheint sich alles zu vermischen.
Man erkennt jedenfalls in der Trennung oft den wirklichen Charakter von Menschen.
Und entgegen allen Anwaltsklischees sind mir diejenigen am liebsten, die noch freundlich und zivilisiert, ja manchmal sogar großzügig miteinander umgehen
Ohne Witwenrente müsste ich aufs Amt!