Ich bin ein begeisterter Wähler. Schlechte Kandidaten, schlechte Parteien, mangelnde Auswahl, das sind alles keine Ausreden für mich. Ich mache trotzdem mit. Ein paar Mal habe ich sogar selbst kandidiert und gewahlkämpft, aber (aus der Retrospektive: zum Glück) immer erfolglos.
Nur ein einziges Mal habe ich eine Wahl ausgelassen: Die Bundestagswahl 2009. Nicht weil ich mich nicht entscheiden konnte oder weil ich sie übersehen hatte, sondern weil ich genau im Herbst 2009 ausgewandert bin und es nicht rechtzeitig geschafft hatte, den notwendigen Wahlschein zu beantragen. Dafür habe ich dann allerdings den Bürgermeister und den Stadtrat in London mitgewählt, was auch irgendwie toll war. Ihr, die Ihr in Deutschland zurückgeblieben seid, seht ja selbst, was Ihr davon habt, daß meine Stimme 2009 in Deutschland fehlte.
Dieses Jahr bin ich organisierter. Rechtzeitig habe ich mich aus Litauen darum bemüht, mal wieder in Deutschland mitmischen zu dürfen. Die Wahlunterlagen kamen so zuverlässig nach Osteuropa wie vor 70 Jahren auf dem gleichen Weg die Einsatzbefehle für Wehrmacht und SS. Immer wieder erstaunlich, wieviel Fortschritt Europa in nur zwei Generationen erreicht hat.
Auslandsdeutsche – ein Begriff, der mir überhaupt nicht behagt, weil er mir viel zu sehr nach deutschen Kolonialisten im Südpazifik klingt – wählen dort, wo sie zuletzt in Deutschland gelebt hatten. Das ist in meinem Fall der Wahlkreis Nr. 232 (Amberg) in Bayern. Ich kann mich damit zwischen 9 Direktkandidaten und 20 Landeslisten entscheiden, was, ohne Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zu berücksichtigen, 180 Kombinationsmöglichkeiten zwischen Erst- und Zweitstimme bietet. Ein Glück, daß ich noch fast einen Monat Zeit habe.
Nun plagt mich aber seit einigen Monaten die Frage, woher ich das Recht nehme, in einem Land mitzuwählen, in dem ich nicht lebe. Als Jurist könnte ich auf § 12 II BWahlG verweisen, der mir dieses Recht zugesteht, weil mein letzter längerer Aufenthalt in Deutschland weniger als 25 Jahre zurückliegt. Aber erstens bin ich kein Rechtspositivist, der sich damit zufrieden gibt, und zweitens entbindet mich das Bundeswahlgesetz nicht von der Möglichkeit, von meinem Wahlrecht keinen Gebrauch zu machen.
Auf den ersten Blick erscheint es ja doch etwas frivol, daß jemand, der nicht in Deutschland lebt, keine Steuern dort bezahlt und auch nicht anderweitig zum Gemeinwohl beiträgt, über die Zusammensetzung des deutschen Parlaments mitbestimmt. Da ich den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen nicht unterliege, könnte ich – ein besonders reizvoller Gedanke – z.B. bedenkenlos für die Partei stimmen, die die größten Steuererhöhungen verspricht.
Ich rechtfertige meine fortgesetzte Teilnahme an der Bundestagswahl vor allem durch drei Argumente:
- Ich kann nicht zu 100% ausschließen, daß ich in der kommenden Legislaturperiode wieder nach Deutschland ziehe. Es zieht mich zwar eher in die weite Welt als nach Deutschland, aber ein interessantes Jobangebot oder eine Promotionsmöglichkeit könnten mich vielleicht zur Rückkehr bewegen. Und selbst wenn ich mein Bestes täte, eine Rückkehr nach Deutschland zu verhindern, so liegt dies nicht allein an mir. Theoretisch könnte mich mein jeweiliges Aufenthaltsland ja rauswerfen oder Deutschland könnte meine Auslieferung beantragen (z.B. weil es merkt, daß ich bei der Wehrpflicht geschummelt oder nie GEZ-Gebühren bezahlt habe).
- Solange ich keine andere Staatsangehörigkeit habe, kann ich außer bei den Wahlen zum Europaparlament nur mittelbar durch die Bundestagswahl Einfluß auf die europäische Politik nehmen. Das betrifft insbesondere die Bereiche der europäischen Politik, die maßgebend von den Nationalstaaten geprägt werden. Auf den Nenner gebracht: Wenn ich schon in Griechenland als Nazi beschimpft werde, weil Deutschland das dorthin geschickte Geld in ein paar gutgemeinte Ratschläge einpackt, dann will ich wenigstens irgendwie Einfluß auf die zugrundeliegende Politik nehmen. Das gleiche gilt für die außereuropäische Außenpolitik: Wenn ich in Katar auf eine politische Demonstration gehe, würde ich mich freuen, wenn ich durch meinen mittelbaren Einfluß verhindern könnte, daß die dortige Polizei mit den modernsten Wunderwerken deutscher Militärtechnologie ausgerüstet ist.
- Ob ich will oder nicht, durch die Staatsangehörigkeit bleibe ich Deutschland rechtlich verbunden, auch wenn ich nie mehr dort leben würde. Das deutsche Recht ist zum Beispiel maßgebend dafür, ob und wieviel ich erbe; wenn ich gerade in einem Land lebe, dessen Internationales Privatrecht für den Erbfall auf mein Heimatrecht verweist, entscheidet das deutsche Erbrecht sogar, wer in meinem Todesfall erbt. Nach § 7 II Nr. 1 StGB kann ich mich auch im Ausland nach deutschem Recht strafbar machen. Das deutsche Recht entscheidet darüber, wann die Telefonrechnung verjährt, die ich bei meinem Wegzug nicht mehr bezahlt habe. Da ich in Deutschland schon in die Rentenversicherung einbezahlt habe, habe ich ein berechtigtes Interesse an der Rentenpolitik. Und so weiter.
Ein weiteres Argument finde ich weniger überzeugend und ziehe es daher nur hilfsweise heran. Ich informiere mich noch regelmäßig über deutsche Politik und bin der Meinung, mich ganz gut auszukennen. Solange ich mir sicher bin, daß etliche in Deutschland lebende Wähler sich weniger gut auskennen, verspüre ich keine Hemmungen bei der Ausübung meines Wahlrechts. Allerdings ist dies eine rein subjektive Einschätzung, und zudem ist es gefährlich, das Wahlrecht mit der Kompetenz des Wählers zu verknüpfen. Denn dann müßte konsequenterweise ein lange Jahre in Deutschland lebender Ausländer, der sich in der deutschen Politik gut auskennt, wählen dürfen. Vielleicht sogar noch eher als ich, der ich dem Land doch den Rücken gekehrt habe. Darüber könnt Ihr in Deutschland ja mal nachdenken, während ich eruiere, welche Partei für die höchsten Steuererhöhungen eintritt.
PS: Noch unschlüssig bin ich mir aber, ob ich ein moralisches Recht habe, den Direktkandidaten (Erststimme) mitzuwählen, wenn ich mir sicher bin, daß ich mich selbst bei einer Rückkehr nach Deutschland nicht in diesem Wahlkreis ansiedeln würde.
Ich würde vielleicht auch über die Pflicht argumentieren. Die Bundesrepublik hat Dir ein Recht gegeben, zu wählen. Da mit Rechten immer auch Pflichten einhergehen bist Du nun gefordert, dieses Recht mit bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Das könnte natürlich auch beinhalten, nicht zu wählen. Aber das müßte dann wieder extra begründet werden.
Ich bin grundsätzlich etwas zurückhaltender mit der Begründung von Pflichten, vielleicht weil ich eine faule Socke bin. Ich glaube auch nicht, daß mit jedem Recht eine Pflicht des Berechtigten korrespondiert. Ich habe z.B. das Recht auf Leben, aber keine Pflicht, am Leben zu bleiben. Auch aus dem Wahlrecht leitet sich keine Wahlpflicht ab (wobei es so etwas in anderen Ländern, z.B. in Australien, durchaus gibt).
Die von Dir angesprochene Pflicht, das Wahlrecht „mit bestem Wissen und Gewissen auszuüben“ wäre auch schwer zu kontrollieren, oder? Was, wenn jemand betrunken wählt? Oder einfach nur das wählt, was seine Eltern schon immer gewählt haben? Oder er zufällig irgendetwas ankreuzt? Pflichten aufzustellen, deren Einhaltung niemand kontrollieren kann, halte ich nicht für hilfreich.
Ich persönlich habe immer dieses Empfinden, daß wer sich nicht an der Wahl beteiligt, das Recht verliert, sich anschließend zu beschweren. Ich meine das natürlich nicht im Sinne des Verlusts des Rechts auf freie Meinungsäußerung, aber ich persönlich nehme das Zeter und Mordio von erklärten Nichtwählern weit weniger ernst als das von Wählern.
Gut, ich bin kein Jurist und denke daher auch nicht vom Standpunkt der Kontrolle her. Mir ist es wichtig, mit mir selbst im Reinen zu sein. Das könnte man jetzt auch religiös formulieren, muß man aber nicht.
Ich sage auch nicht, daß mit dem Wahlrecht eine Wahlpflicht korrespondiert. Aber ich bin der Meinung, daß die Entscheidung für die Nichtwahl genauso durchdachte und begründet sein soll wie die Entscheidung für eine Partei oder einen Kandidaten.
Wenn jemand das wählt, was seine Eltern wählten, und das daran liegt, daß er selbst nicht besonders reflektiert ist (es also nicht besser weiß) und seinen Eltern in dieser Hinsicht Vertrauen schenkt oder Kompetenz zuspricht, dann ist das IMHO in Ordnung.
Beim betrunken wählen… hmm, muß jeder selbst wissen. Ich unterstelle einmal, daß ich auch im betrunkenen Zustand mein Kreuz an der gleichen Stelle machen würde wie sonst.
Ein Szenario in dem die Zufallswahl gut wegkommt fällt mir jetzt nicht ein, was nicht heißt, daß es das nicht gibt…
Ich halte es für hilfreich, solche Pflichten aufzustellen, weil man eben immer auch selbst fähig ist, sich zu kontrollieren. Ich hab das Bedürfnis, grob gesagt Teil der Lösung und nicht Teil des Problems zu sein. Allgemein, also nicht nicht bezogen auf ein spezielles Problem. Also will ich „Gutes“ tun. Also will ich meinen Einfluß geltend machen. Das würde auch gelten, wenn ich plötzlich in China ein Wahlrecht bekäme und dort nie hinkäme und die chinesische Politik keinen Einfluß auf mein Leben hätte (okay, China ist hier vielleicht das falsche Beispiel).
Übrigens finde ich auch, daß ich die Pflicht habe, am Leben zu bleiben, und zwar Familie und Freunden gegenüber. Ist aber halt auch wieder so ne subjektive Sache.
Was wählen und meckern angeht. Da stimm ich Dir irgendwie zu. Allerdings mecker ich manchmal auch über die, die ich gewählt habe. Also bin ich da nicht so ganz konsequent. Wenn man die Grünen wählt und die dann doch Krieg machen, hat man das Recht, zu meckern, oder nicht? Ob ich etwas Ernst nehme mache ich meist von den Argumenten abhängig…
Ja klar finde ich es in Ordnung, auch über die zu meckern, die man gewählt hat. Ich wollte mein Argument keineswegs so verstanden wissen, daß mit der Wahl alles getan ist und man sich dann erst in vier Jahren wieder rühren darf. Ganz im Gegentum, je mehr politische Einmischung, desto besser.
Du kennst doch den Spruch: Liebt euch und mehret euch, so seist du Teil des Volkes 😉
oder so ähnlich.
Bist Du jetzt Engländer auch noch oder wie nun? Sag nicht, dass Du 3 Staatsangehörigkeiten hast 🙂
Ich bin nicht so der Typ Wähler, ist mir doch zu viel Aufwand und zu wenig Ergebnis.
Wenn Du wieder Kandidat wirst, dann sag bescheid, ich werd dich wählen, schon aus Trotz gegenüber anderen Politikern. 🙂
Außerdem stehe ich seit Neuestem für die Grünen und die sind eh irgendwo im Keller und brühten ihre Eier für sich selber aus 😉
Ich bin kein Engländer, aber als EU-Bürger kann man überall in der EU an Kommunalwahlen teilnehmen. Also habe ich in London für den (sehr witzigen) Boris Johnson als Bürgermeister gestimmt und für die Grünen im Stadtrat in London.
Heißt das jetzt, ich könnte das auch?
Klar! Du mußt nur zum Zeitpunkt der Kommunalwahl in dem Land leben. Wenn Du also oft umziehst (oder überall Freunde hast, die Dich bei ihnen registrieren lassen), könntest Du vielleicht in allen 28 EU-Staaten wählen. Das bringt mich auf die Idee für ein Projekt…
Hmm, ich bin dabei wenn Du mein Freund wirst 😉
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