Big Brother, Eurovision Song Contest, Wetten Dass, überall kann man anrufen und abstimmen. Die ARD hat das getoppt und uns dazu aufgefordert, „über das Schicksal eines Menschen“ abzustimmen.
Da „Schicksal“ etwas ist, worum sich traditionell die Götter kümmern, ist das sprachlich verhunzt. Dabei sollte es an jenem Abend nicht bleiben. Wer sich an Sprache vergeht, vergeht sich meist auch an der Logik.
Die Prämisse des Films war schon so falsch, dass ich nicht erwartete, der Fernsehabend würde auch nur einen Funken Aufklärung oder Information bringen. Es kam noch schlimmer.
„Held oder Mörder“ wird dramatisierend gefragt, wie wenn diese Entscheidung in einem Strafprozess zu treffen sei. „Heldentum“ ist keine juristische Kategorie. Wenn man sich auf Friedhöfen umsieht, welche Gräber es sind, die das „Heldentum“ oder den „Heldentod“ auf dem Grabstein führen, so ist es nicht einmal historisch gesehen eine sehr treffsichere Kategorie.
Aber auch die den Zuschauern am Ende abverlangte Entscheidung nach „schuldig oder unschuldig“ war vereinfacht, und zwar so vereinfacht, dass nach einem „Prozess“, der vieles Irrelevante miteinander vermischte und viel Relevantes unberücksichtigt ließ, die Enthaltung die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre.
Diese angebotene Dichotomie ärgert mich nicht nur als Juristen, sondern auch als aufgeklärten Menschen des 21. Jahrhunderts, der sich um 2000 Jahre ins römische Kolosseum zurückgeworfen fühlt, wo das Volk den Daumen hebt oder senkt um über ein Menschenleben zu entscheiden.
Einer der Zivilisationsfortschritte, den wir seither gemacht haben, ist die Differenzierung von Sachverhalten, wie sie unter anderem im Rechtssystem Ausdruck findet. Dass Recht angeblich so kompliziert sei, ist keine schlechte sondern eine gute Sache, weil man damit mehr und mehr Einzelfällen gerecht wird. Auch Medizin und Quantenmechanik sind in den letzten Jahrhunderten komplizierter geworden. Darüber beschwert sich niemand. Aber gerade Rechtswissenschaft, dieses Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, soll so einfach gestrickt sein, dass der Stammtisch der Metzgerlehrlinge auch nach 17 Bieren noch mitreden kann?
Aber jetzt im Einzelnen, und ich nehme mir hier wirklich nur die gröbsten Schnitzer vor:
1) Die Frage, ob die Tötung unschuldiger Passagiere rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Danach verstieß der entsprechende § 14 III Luftsicherheitsgesetz gegen das Recht auf Leben (Art. 2 II 1 Grundgesetz) und die Menschenwürde (Art. 1 I Grundgesetz).
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft (§ 31 II 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Damit Schluß, aus, Ende der Debatte. Wem das nicht passt, der kann versuchen, das Recht auf Leben und die Menschenwürde aus dem Grundgesetz zu tilgen, wofür ihm Al-Qaida und ISIS ein großes Dankeschön schuldig wären, wobei er aber über Art. 79 III Grundgesetz stolpern würde.
Verfassungsänderungen finden nicht in Strafprozessen statt.
2) Wer das zugrundeliegende philosophische Problem der Abwägung von vielen gegen wenige Menschenleben diskutieren mag, der kann sich Gedanken über den Weichenstellerfall machen.
Die Diskussion von ethischen Problemen gewinnt dadurch, dass man sie anhand von Strichmännchen namens A, B und C anstatt mit stereotyischen (und damit fremden) Terroristen auf der einen und fahnenschwenkenden deutschen Fußballfans auf der anderen Seite führt. Letztere Konstellation gleitet schon ein bißchen in Richtung Krieg ab, mit allen negativen Folgen für Recht, Moral und klares Denken.
3) Jetzt wird es kurz kompliziert für Nichtjuristen: Nur weil eine Straftat rechtswidrig ist, bedeutet das nicht, dass der Täter bestraft werden muss. Zusätzlich zu Rechtfertigungsgründen (das wären Notwehr und Nothilfe), die hier gegenüber den unschuldigen Passagieren nicht einschlägig sind weil von diesen kein Angriff ausgeht, sieht das Strafgesetzbuch Entschuldigungsgründe vor.
Der entschuldigende Notstand (§ 35 I 1 Strafgesetzbuch) erfordert jedoch ein Näheverhältnis zu den durch die Straftat geretteten Personen. Wenn die Familie des Luftwaffepiloten im Stadium wäre, so wäre seine Tat entschuldigt. Er würde nicht bestraft. Notate bene: Ich schreibe nicht „dann dürfte er die Passagiermaschine abschießen“, denn dürfen würde er es dennoch nicht. Er würde nur für etwas, das er nicht durfte und das rechtwidrig war, nicht bestraft. (Dies ist ist nicht nur der Punkt, an dem viele Leser verzweifeln, sondern an dem im zweiten Semester auch etliche meiner Kommilitonen entschieden: „Jura ist nichts für mich. Ich wechsle auf Grundschullehramt.“)
Die Besprechung des übergesetzlichen Notstands erspare ich Euch, denn zum einen ist diese Rechtsfigur noch nicht praktisch erprobt, zum anderen würde ich mich als Verteidiger des Majors auf etwas ganz anderes stürzen und stützen: § 35 II Strafgesetzbuch sieht Straffreiheit oder Strafmilderung vor, wenn der Kampfpilot fälschlicherweise annahm, dass eine ihm nahestehende Person in dem bedrohten Stadium gewesen wäre. Bei 70.000 Zuschauern wird sich das für einen findigen Anwalt doch konstruieren lassen, und schon hat das Gericht die goldene Brücke, über die es augenzwinkernd gehen kann. (Dies zeigt, wie wichtig es ist (a) einen kreativen Rechtsanwalt zu engagieren, und (b) auf keinen Fall vor der Besprechung mit diesem irgendwelche Aussagen zu machen.)
Hier liefert der Fernsehrichter einen ganz groben Schnitzer. Er belehrt uns, dass es auf die innere Sicht, auf die Motive und die subjektive Meinung des Angeklagten nicht ankäme. Falsch! So falsch, dass dieser Richter sofort wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt würde.
4) Eine weitere naheliegende Strategie, die hoffentlich jeder Rechtsanwalt ergreifen würde, wäre es, sich auf den Gegensatz von Freispruch und lebenslänglicher Haft nicht einzulassen. Neben Mord gibt es ja auch noch den Totschlag, für den die Strafe in einem minder schweren Fall auf bis zu ein Jahr Gefängnis reduziert werden kann (§ 213 Strafgesetzbuch).
Nach diesen beispielhaft erwähnten Kritikpunkten erkennt man den roten Faden des Films. Auf jede Frage gibt es nur zwei Antworten: Schuldig oder unschuldig, Held oder Mörder, Tod oder Leben, die oder wir. Der Film suggeriert, dass es keine Kompromisse, keine Graustufen gäbe und dass das Rechtssystem dafür nicht ausgelegt wäre. Das ist falsch, es ist irreführend, es ist gefährlich vereinfachend. Deshalb mein Urteil: Das war Volksverdummung anstatt Bildung.
Jetzt werden einige sagen: Es war doch nur ein Film. Das ist Kunst. Die muss sich nicht an Fakten orientieren.
Stimmt. Kunst darf jeden Mist erzählen. Aber – Achtung, hier wird wieder differenziert – nicht alles was man darf, muss man auch machen. Insbesondere muss man nicht so tun, wie wenn es realistisch wäre. Und wirkliche Kunst läge vielleicht in dem Versuch, die tatsächliche Komplexität auf eine Art und Weise abzubilden, dass es interessant genug für einen Fernsehabend wäre.
Für solch intelligente Kunst gibt es durchaus Beispiele. Man sehe sich nur „Die zwölf Geschworenen“ an. Der Film ist zwar in schwarz-weiß gedreht, bietet aber wesentlich mehr Facetten als das Schwarz-Weiß-Denken in „Terror – Ihr Urteil“.
(Eine gekürzte Fassung dieses Kommentars erschien auf VICE.)
Differenzierter und interessanter Beitrag.
Vielen Dank!
Dankeschön!
Du hast trefflich beschrieben, weshalb ich mir diesen Film nicht angesehen habe.
Aber „Die zwölf Geschworenen“ kann ich wirklich empfehlen!
Hallo Andreas,
bin Deiner Empfehlung gefolgt und habe mir „Die zwölf Geschworenen“ (Deutsche Verfilmung von 1963) angesehen.
Einen Zusammenhang zu der hier diskutierten Problematik kann ich nicht erkennen.
Für die Geschworenen hat sich Stück für Stück die Faktenlage verändert. Dem haben sie schließlich Rechnung getragen. Unterschiedliche Faktenlage führt bei Lernwilligen zu einer Meinungsänderung. Finde ich gut.
Für den Piloten hat sich die Faktenlage wohl nicht verändert? Habe den Film nicht gesehen, nur über ihn gelesen. Für den Zuschauer (die Geschworenen) hat sich die Faktenlage nicht geändert.
Die Bewertung der Rechtslage kann unterschiedlich sein. Diese kann nicht absolut sein und setzt daher eine gewisse Einsichtbereitschaft beim Beurteiler voraus. Der muss nicht jeder folgen. Letztlich wird emotional entschieden. Der Zuschauer darf das. Der Geschworene nicht.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Herzlich, Paul
Ich habe „Die zwölf Geschworenen“ eher als guten Film über eine juristische Entscheidungsfindung und weniger zum direkten Vergleich empfohlen. Ich hoffe trotzdem, dass Du die Zeit gut investiert fandest.
Da der Zuschauer bei der ARD-Sendung in die Rolle der Schöffen schlüpfte, sollte er eigentlich auch unemotional entscheiden. Die Abstimmung war nicht als Umfrage, sondern als Entscheidungsfindung des Gerichts ausgelegt.
Hallo Andreas,
die Zeit war sehr gut investiert.
Der Film hat mich vom inhaltlichen sehr angesprochen. Auch die Leistungen der Schauspieler fand ich sehr gut. Obwohl der Film optisch eher karg ist hat die Handlung, die nur vom gesprochenen Wort lebt, die Zeit wie im Flug vergehen lassen.
Auch ist er für mich ein Hinweis dafür wie fragwürdig der Beweis des ersten Augenscheins sein kann.
Besonders beeindruckt hat mich die Lernwilligkeit der Geschworenen. Die möchte ich mir auch bewahren.
Herzlich, POaul
Ja, die 12 geschwohrenen ist klasse, ich finde auch die neue version garnicht so schlecht, in bund und mit farbe. Auch, wenn da mal wieder nur männer sitzen…
Du hast super beschrieben, was mich so gestört hatte, von der ard produktion habe ich nur anfang und ende gesehen und war schockiert, dass an allen ecken und enden das grundgesetz entwertet wird, wenn die politik sich immerwieder darüber hinweg setzt und sich in zukunft weiter plant sich noch weiter darüber hinweg zu setzen, dann hat die ard ihr beim volksverrat weiter in die karten gespielt, das recht auf asyl ist auch verankert und hat längere tradition, als die menschenrechte, wenn wir unsere grenzen schließen, wenn die regierung die bundeswehr im inneren einsetzt, der verfassungsschutz rechte terroristen und mutmaßliche kindervergewaltiger und -mörder finanziert, wenn die bundeswehr im inneren eingesetzt wird, weil hier der G8-gipfel zusammen kommt, wenn die polizei linke demonstranten zusammen prügelt und die pegida-fashos beglückwünscht, fühle ich mich in meiner menschenwürde stark verletzt, aber mit diesem schrott schuldig-oder-unschuldig, wird den menschen die bedeutung von demokratie, rechtsstaatlichkeit und menschenwürde aberzogen, die gesetze werden von der industrie geschrieben, und die wollen anscheinend krieg, um noch mehr zu verdienen, mit dem abfall jeglichen anspruchs oder ernst nehmens des bildungsauftrages, der öffentlichen bin ich äußerst unzufrieden, noch bleibt arte und die anstalt, dass satiere mittlerweile eine journalistische funktion übernommen hat, hat übernehmen müssen, ist wiederum ein klares bild, das abzeichnet, dass wir ein großes problem haben!!!
Leider ignoriert ihr Beitrag, daß der Film lediglich die filmische Umsetzung des Buchs von Herrn von Schirach ist. Kritik ist deshalb in erster Linie am Buch angebracht und diese Kritik sollte dann auch die Expertise des Autors beachten.
Und die ARD war gezwungen, dieses Buch so umzusetzen, ohne nochmal jemanden mit juristischer Expertise drüber gucken zu lassen?
Genau, Dominik. Und es gibt sogar schon ein kritisches Buch zu „Terror“ von Wolfgang Schild, das man sich ja mal durchlesen hätte können.
Das der Autor selbst Jurist ist, macht es noch viel schlimmer. Dies ist auch kein normaler Disput unter Juristen, bei dem es halt verschiedene Meinungen gibt. Ich habe von keinem einzigen Juristen eine positive oder auch nur akzeptable Meinung über den Film oder das Theaterstück gelesen.
Hallo,
Ich habe ehrlich gesagt den Eindruck gehabt, dass uns das Filmteam bzw. -initiatoren vor Augen führen wollten, was geschieht, wenn mehr Elemente der direkten Demokratie, wie sie bspw von der AfD gefordert werden, in das deutsche Rechtssystem eingegliedert werden.
Was denkst du dazu?
Sarah
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn
– es handelt sich ziemlich genau um die Übernahme eines Theaterstücks von Ferdinand von Schirach, das es schon länger gibt,
– soweit ich weiß, fordert niemand Volksabstimmungen in einzelnen Justizfällen,
– würden auch durch direkte Demokratie geschaffene Gesetze sich an der Verfassung messen lassen und würden vom Bundesverfassungsgericht überprüft. So ist es ja schon bei Volksabstimmungen auf Landesebene der Fall. Eher zeigt dieser die Vorgeschichte des BVerfG-Urteils, dass man auch dem Bundestag nicht trauen kann, die Verfassung immer zu respektieren. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Bundestag beschloss mit großer Mehrheit ein Gesetz, das das Recht auf Leben (!) und die Menschenwürde (!) verletzte.
Dass dieser Film gerade jetzt ins Fernsehen kam ist doch kein Zufall. Neben der Aufarbeitung der juristischen Facette sollte man schon auch den politischen Hintergrund sehen. Wobei beides nicht zu trennen ist. Denn die hervorragende juristische Bewertung führt hier zur klaren Ablehnung der gewollten Schwarz-Weiss-Sicht durch den Zuschauer. Aber nichts anderes als dieses duale Denken wird bei den Konsumenten des Filmes zurück bleiben. Schuldig oder nicht schuldig – und das in einem eher rot gefärbten Sender? Man sollte die MdB mal fragen, ob der Jet abgeschossen gehört, wenn er gerade Kurs auf den Reichstag nimmt. Vielleicht ändern die dann den Filmtitel!
Man könnte den Reichstag auch einfach evakuieren. Das geht vielleicht sogar schneller als ein Jagflugzeug starten zu lassen (und wenn das gekaperte Flugzeug über Berlin ist, muss man bedenken dass auch ein abgeschossener Jumbo noch etliche zusätzliche Menschen töten würde).
Reichstag-Stadion… Warum kommen die nicht auf diese Idee? Immer die gleiche Frage auf die immer gleiche Antwort.
Der Film „Terror – Ihr Urteil“ beschreibt 70.000 verhinderte Würdemorde! Wir sollten aufpassen, dass das BVG sich nicht dem Schicksal der Ehre anderer Kulturen annähert! Lesen Sie bitte weiter bei
http://www.ulrich.perwass.de/start.htm
70.000 Würgemorde? Wie soll das denn gehen? Soviel kann nicht einmal Jack the Ripper würgen.
Und die Berliner Verkehrsbetriebe haben es schon langsam satt, von Nichtjuristen, die nicht wissen, wie man das Bundesverfassungsgericht abkürzt, ständig in juristische Debatten hineingezogen zu werden. Kein Wunder, dass die S-Bahn zu spät ins Stadion kommt.
Ich habe mich auf Ihrer Website mal umgeschaut. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Auswurf äh Ausbruch äh Ausdruck gesunden Volkswillens. Bei der Analyse warum ein Kindesentführer gefoltert werden darf blieb mir wirklich die Spucke weg. Weitere Auseinandersetzung mit Ihrem kruden Rechtsempfinden ist denke ich nicht notwendig.
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Sehr interessanter Artikel! Ich hätte noch eine Frage:
Kann Lars Koch so schuldig gesprochen werden, wie im Buch beschrieben? Also, mit lebenslänglicher Haft?
Hallo Anna,
vielen Dank, auch für die interessante Frage!
Ich habe das Buch nicht gelesen, sondern nur den Film gesehen. Aber lebenslängliche Haft sieht das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) durchaus in einigen Tatbeständen vor, die hier in Betracht kommen: Totschlag in einem besonders schweren Fall (§ 212 Absatz 2 StGB), Mord (§ 211 StGB, wobei dann mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein müsste, also eines der Merkmale, das einen Totschlag zum Mord macht), Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge (§ 308 Absatz 3 StGB).
Noch etwas, weil man immer wieder hört „in Deutschland ist lebenslänglich nicht wirklich lebenslänglich“. Das stimmt so nicht ganz, sondern bezieht sich auf die Möglichkeit, dass auch bei einer lebenslänglichen Haftstrafe nach 15 Jahren zum ersten Mal die Entscheidung ansteht, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird (§ 57a StGB).
Um die juristischen Argumente geht es mir nicht, die sind je nach politischer Ausrichtung ersetzbar. Mir geht es einzig um die moralische Frage die man sich stellen kann.
Und moralische Fragen sind keinesfalls „je nach politischer Ausrichtung ersetzbar“?
Außerdem spielt der Film vor Gericht, nicht im Ethik-Unterricht.
Sehr richtig erkannt, der Film gibt eine fiktive Gerichtsverhandlung wieder. Ich habe nie davon gesprochen das moralische Fragen nach politische Ausrichtung austauschbar sind. Ob dieser Film in einen Unterricht gehört muss ich nicht entscheiden, fände es aber gut.
Ob in dem Film die juristische Sachverhalte stimmen oder nicht kann ich nicht beurteilen, hat für mich aber auch eine wenig wichtige Bewandtnis da das Ziel des Filmes meiner Meinung nach die kontroverse Frage nach Moral ist. Darf aber zum Glück jeder sehen wie er möchte.
Sehr schöner, differenzierter Beitrag, der treffend auf Themen eingeht, zu denen ich als (juristisch) Fachfremder wenig beizutragen habe. Danke dafür.
Vielen herzlichen Dank! Bei solchen Rückmeldungen macht das Schreiben Spaß.
bischen zerrissen, recht so, kenn den Film aber nicht..
Billige Effekthascherei.
hallo andreas. wie spontan bist du?
heute abend zeigt das schweizer fernsehen GOTT von schirach…
kommst du in einen live-stream und du zeigst mir (noch einmal) deine argumente?
@sms2sms (twitter)
sms@dissent.is
Vielen Dank für die Einladung!
Aber ich kann leider keinen Livestream machen, weil auf meinem PC – um Ablenkungen zu reduzieren – Twitter und Facebook nach 30 Minuten Nutzung pro Tag blockiert werden. Da war ich mal wieder besonders schlau. 🙂 (Aber ich komme seither mehr zum Lesen.)