Als ich diesen Blog begann, schwor ich, niemals so tief zu sinken wie andere Blogs, die sich mit Katzenfotos die Zuneigung ihrer Leser erschleichen. Jetzt bin ich aber auf eine historische Rechtsquelle gestoßen, in der Katzen das Seerecht mit Leben erfüllen.
Das 1494 veröffentliche Gesetzbuch des Konsulats von Valencia enthält folgende Regelung, deren Vernachlässigung in den nachfolgenden Jahrhunderten zum Niedergang des sozialen Status von Katzen mit beigetragen haben mag:
Wenn Waren oder sonstiger Besitz an Bord eines Schiffes von Ratten beschädigt werden und der Schiffsführer hat es versäumt, eine Katze zum Schutz vor Ratten zu besorgen, soll er den Schaden bezahlen. Es wird jedoch nicht erklärt, was geschehen soll, wenn bei der Beladung des Schiffes Katzen an Bord waren, die aber auf der Reise starben, und Ratten die Ladung beschädigten, bevor das Schiff einen Hafen erreichte, wo der Schiffsführer eine neue Katze hätte kaufen können. Falls der Schiffsführer in dem ersten Hafen, in dem dies möglich ist, neue Katzen an Bord nimmt, kann er nicht für den Schaden haftbar gemacht werden, da der Schaden nicht durch eine Nachlässigkeit von seiner Seite verursacht wurde.
(Aus Consulate of the Sea and Related Documents von Stanley Jados, zitiert nach Das Mittelmeer: Eine Biographie von David Abulafia. – Click here for the English version.)
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