Ich weiß, wir sind nach der Logik dieser kleinen Geschichtsreihe schon im Januar 1924 angelangt, und ich sollte mich den ersten Olympischen Winterspielen in Chamonix, dem Tod Lenins, der Krönung des letzten Königs von Sine oder wieder einmal dem Freistaat Fiume widmen.

Aber dieser eine kleine Nachzügler, den uns der Podcast „Auf den Tag genau“ mit einer Zeitungsmeldung vom 4. Dezember 1923 vorgestellt hat, muss noch erwähnt werden. (Nachzügler nur bei mir; alle Podcaster, die ich kenne, sind immer sehr pünktlich.) Aber ich schwöre vor dem – zufällig im Januar 1924 abgeschafften – Geschworenengericht, dass es der letzte Beitrag aus und über 1923 sein wird.
Denn dabei geht es um das Scheidungsrecht, mithin meine Kernkompetenz und – neben der Flucht – den einzig legalen Ausweg aus der, wie viele jetzt über die sogenannten Weihnachtsfeiertage festgestellt haben werden, zunehmend unerträglicher werdenden Ehehölle.

Auch wenn diese Reihe von Zeit zu Zeit in ein nostalgisches „Früher war alles besser“ verfällt, so muss ich hiervon das Familienrecht ausnehmen. Vor 100 Jahren musste man in Deutschland schwerwiegende Gründe vorbringen und beweisen, wenn man sich scheiden lassen wollte: Geisteskrankheit (allerdings erst nach drei Jahren), bösliches Verlassen (entsprechend dem Tatbestand des Desertierens aus der Armee), versuchte Tötung oder Ehebruch.
Bei dieser Aufzählung wird schnell klar, dass der Ehebruch noch die angenehmste Methode war. Weil aber in (West-)Deutschland bis 1977 bei der Scheidung der/die Schuldige ermittelt und mit Verlust aller finanziellen Ansprüche bestraft wurde, konnte man nicht einfach selbst einen Ehebruch begehen. Stattdessen musste man den Ehepartner dabei ertappen. Und notfalls nachhelfen, so wie im hier geschilderten Fall.

Die Liebesfalle: Ein fotografierter Ehebruch
Auf was für Schliche eine Frau kommt, die sich unter allen Umständen gern von ihrem Mann scheiden lassen möchte, bewies eine Schöffengerichtsverhandlung, die als Begleiterscheinung eines gleichzeitig laufenden Scheidungsprozesses die 23-jährige ehemalige Kontoristin Lisa K. nach Moabit führte.
In diesem Fall war sie allerdings nicht die Angeklagte, sondern nur ihre Freundin Walli Br. und deren Mann. Sie selbst, Tochter eines alten Sanitätsrates aus Schlesien, macht den Eindruck der üblichen Kurfürstendamm-Abenteurerin: Sehr nervös, blasses, durch eine gute Frisur raffiniert zur Geltung gebrachtes Gesicht eines lasterhaft schlecht aufgewachsenen Backfischs und eine Figur, die zu grazil ist, um Kinder zu gebären, und zu fieberdurchheizt, um eine Gesundungskur des Ausruhens vertragen zu können. Die Freundin und der Mann von jener eleganten blonden Zweideutigkeit, wie sie häufig die Champion-Paare der Tennis- und Tanzturniere haben.
Ihnen gegenüber der Kläger. Der schon alternde Kaufmann K., der 40 ist und dank der letzten zehnjährigen Börsenerregungen wie 55 aussieht und – wenigstens nach den Prozessakten – wie ein 60-Jähriger lebt. Die Ehe war für unsere Heldin Lisa zuerst ein wohltätiges Luxusbad, bald aber abgestandenes Spülwasser gewesen,
hübsche Metapher!
und, seit sich auf einem Hausball in der Ferne ein südamerikanischer Gesandtschaftssekretär zu Ernsthafterem geneigt gezeigt hatte, eine Unerträglichkeit.
Vorsitzender: „Sie haben, Herr K., den Eindruck, dass Ihre Frau diese ganze fatale Angelegenheit arrangiert hat?“
Herr K.: „Es ist mir gewiss peinlich, hier darüber zu sprechen. Vielleicht sind auch seitens des Ehepaares Br. erpresserische Motive im Spiel gewesen. Ich kann das nicht so genau beurteilen.“
Vorsitzender: „Dann versuchen Sie doch einmal, objektiv den Hergang am Abend des 25. September zu schildern.“
Der Kläger gibt nun eine Erzählung, die hier nur ihrer grotesken Boccaccio-Pointen beraubt wiedergegeben sein mag.
„Ich kannte Frau Walli Br. nicht. Die Ehe mit Lisa war schon seit einiger Zeit recht unglücklich, und ich war an jenem Nachmittag, wie immer, in mein Stammcafé, das Romanische gegangen. Mit einem Male nimmt mir gegenüber eine große, blonde Frau – ich muss eingestehen, mein Typ – Platz. Wir kommen ins Gespräch und, naja, sie ladet mich eben abends zum Tee ein. Da ich wenig Lust habe, nach Hause zu gehen, fühlte ich mich in der fremden Wohnung nur allzu wohl. Es war sehr warm, merkwürdigerweise trotz des milden Herbstes schon geheizt. Wir tranken eine ganze Masse Liköre und da weiß ich nicht, wie es kam, aber ich zog meinen Rock aus und saß in Hemdärmeln. Die Dame wurde sehr zutraulich. Mit einem Male höre ich, gerade als sie mir mit der Hand übers Haar fährt,“
„Mmh, mmh“ im Zuschauerraum.
„ein knackendes Geräusch, drehe mich um und sehe gerade noch, wie aus dem Spalt der Schiebetür zum nächsten Zimmer ein kleiner fotografischer Apparat herausgezogen wird. Ich auf zur Tür! In dem selben Augenblick wird diese von draußen zugeriegelt, und ich höre jemanden davonlaufen. Den Schlüssel zur anderen Tür hatte die feine Dame natürlich verlegt. Erst nach einer furchtbaren Szene kam ich heraus.“
Vorsitzender: „Wussten Sie nun sofort, warum diese ganze Sache inszeniert wurde?“
Der Kläger: „Nein. Ich dachte zwar gleich an eine Erpressung, aber da man mich ruhig ziehen ließ, glaubte ich, ich hätte mich am Ende gar geirrt. In der nächsten Woche freilich kommt mit einem Male meine Frau zu mir und zeigt mir einen Brief, in dem eine Fotografie liegt. Ob ich mich nun noch weiter der Scheidung widersetzen würde. Ich begriff die Sache noch immer nicht. Bis ich eines Tages durch Zufall bei Schilling meine damalige Abendbekanntschaft und meine Frau zusammen im Gespräch sitzen sah. Ich sage zufällig, denn man vermutete mich zu jener Zeit in einer Aufsichtsratssitzung.“
Die wegen Hausfriedensbruch angeklagte Walli Br. verteidigt sich wenig. Dergleichen ihr Mann. Sie hätten ihrer Freundin einen Dienst leisten wollen, und an dem Tatbestand der Untreue ändere ja doch die Tatsache des Moments der Verführung wenig.
Hier hat der Reporter etwas verwechselt, scheint mir. Keine Ahnung, wie er vom Ehebruch auf den Hausfriedensbruch kommt. Und Untreue, nun ja, dass Nichtjuristen den Begriff anders verwenden als wir Juristen, das sei – gerade bei solch einem komplizierten Delikt – zugestanden.
Aber das Gericht begibt sich nicht auf dies philosophische Gebiet, sondern verurteilt das saubere Ehepaar wegen Freiheitsberaubung zu einer empfindlichen Strafe, die nur wegen der bisherigen Unbescholtenheit eine Geldstrafe ist.
Frau Lisa K. aber hat nach diesem Urteil für das „schuldig“ in dem Ehescheidungsprozess die meisten Punkte endgültig in der Tasche. Die alte Moral vom Grubengraben, das oft so unzweckmäßig sei, hat sich wieder einmal bestätigt.
So lief das also vor hundert Jahren. Heutzutage, und man kann das gar nicht oft genug betonen, interessiert weder die Richter noch die Rechtsanwälte, warum Ihr Euch trennt und wer wann was gesagt oder getan hat. Scheidung geht mittlerweile ganz schmerzlos. Wie bei den Zahnärzten, wo man auch kaum mehr etwas spürt und sich wundert, warum man jahrelang Angst vor ihnen hatte.
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Wahnsinn, was für einen Zauber man damals veranstalten musste, um der Ehe zu entkommen. Kein Wunder, dass es bei vielen heute eine tiefsitzende Angst davor gibt 😉
Und man muss das auch berücksichtigen, finde ich, wenn Menschen von der guten alten Zeit schwärmen, wo Ehen noch so lange hielten und die Paare zusammenblieben.
Ja klar, weil es nicht anders ging.
Das bedeutet nicht, dass sie happy waren.
Ja, die gute alte Zeit. Ich wollte nicht da leben, in der guten alten Zeit. Andererseits habe ich mich schon gefragt, wie unsere Nachkommen uns sehen werden. Werden sie progressiver sein? Oder vielleicht konservativer? Die Menschheit entwickelt sich nicht nur vorwärts… Auf jeden Fall schon interessant, wie manches früher gesehen wurde im Vergleich zu heute.
Dem Kommentar einer Pädagogin und mithin Expertin habe ich entnommen, dass unsere Nachkommen uns für doof halten werden, weil wir durch die Welt reisen, obwohl man das doch alles im Internet ansehen kann:
Uh, ich habe da mal drüber gelesen.. irgendwie unverständlich, wie man diese… Routine so haben will… Jedem das Seine, in manchen Menschen ist die Neugier vielleicht einfach (noch) nicht geweckt worden.