Das war die Wehrpflicht

Es ist wieder Sommerloch. Man erkennt das an der Debatte um die Reaktivierung der Wehrpflicht. Nur Krokodile in Badeseen sind noch sommerlochiger. Aber gegen Krokodile könnte man dann ja die neu aufgestockte Wehrpflichtarmee einsetzen.

Ich verstehe durchaus die Idee, in jungen Leuten einen Sinn für Gemeinschaft und Verantwortung zu entfachen, indem sie ein Jahr etwas für die Gesellschaft tun, sei es mit Panzern durch die Heide zu fahren, alten Damen über die Straße zu helfen oder Tunnels für Kröten zu buddeln (wenn man die Tunnels größer bauen würde, könnten die Senioren alleine durchspazieren). Auch ist es eine schöne Vorstellung, dass sich junge Menschen näher kommen und Verständnis füreinander entwickeln, wenn der adelige Professorensohn mit dem Arbeiterkind, der Ostdeutsche mit dem Syrer und der Katholik mit dem Atheisten ein Jahr lang die Stube teilt.

Nur, so funktionierte die Wehrpflicht in den letzten Jahren vor der Aussetzung nicht mehr, vielleicht hat sie nie so funktioniert. Ganz abgesehen vom Ausschluss von Frauen war die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gewährleistet, weil durch Ausmusterung und Ausnahmetatbestände mehr als die Hälfte eines männlichen Jahrgangs weder Wehr- noch Zivildienst leisten mussten.

Vollkommen unempirisch vorgehend, möchte ich dies an meiner eigenen Geschichte darstellen, die ab dem Jahr 1995 spielt:

  1. Die Verweigerung aus Gewissensgründen nach Art. 4 III 1 GG wollte ich nie in Anspruch nehmen, weil (a) ich keine wirklichen Gewissensgründe gegen das Töten in bestimmten Situationen habe und dies nicht vortäuschen wollte, und weil (b) der Zivildienst auch nicht unbedingt mehr Spaß gemacht hätte. Mein Hauptanliegen war es, kein Jahr zu verlieren, sondern unmittelbar nach dem Abitur mit dem Studium beginnen zu können.
  2. Um zu versuchen, in der Musterung als körperlich untauglich eingestuft zu werden, war ich zu stolz. Und obwohl nach Auskunft einiger meiner Altersgenossen weit weniger Schauspielkunst als einstmals bei Felix Krull gefordert war um überzeugend zu hypochondrieren, traute ich mir dieses Talent nicht zu.
  3. Als angehender Jura-Student wälzte ich stattdessen das Wehrpflichtgesetz (WPflG) und stieß auf § 13a I 1 WPflG, der die Zurückstellung vom Wehrdienst vorsah, wenn man sich zur Mitwirkung im Katastrophenschutz (z.B. THW oder Rotes Kreuz) verpflichtete und dieser Verpflichtung (damals) sieben Jahre nachging. Der Vorteil bestand darin, dass diese Mitarbeit im Katastrophenschutz – außerhalb von tatsächlichen Katastrophen natürlich – nur am Wochenende stattfand und somit dem sofortigen Studienbeginn nicht im Wege stand. Da Erdbeben und Tornados in Deutschland selten sind, hielt ich dies für eine im Vergleich zur täglichen Anwesenheitspflicht in der Kaserne zeitsparende Variante.
  4. So bewarb ich mich also beim Roten Kreuz und wurde auch tatsächlich in den Katastrophenschutzdienst aufgenommen. Mein Studium konnte ich ohne Verzug beginnen. Jedes zweite Wochenende musste ich für ein paar Stunden zu einem Kurs oder einer Fortbildung. Die Katastrophen blieben wie gewünscht aus.
  5. So ging dies das erste Jahr; das erste von vorgesehenen sieben. Zwei Semester meines Jura-Studiums hatte ich schon absolviert, während ich als normaler Wehrdienstleistender zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt erst mit dem ersehnten Studium beginnen hätte können.
  6. Nach Ende dieses ersten Jahres wartete ich geduldig auf Zusendung des Zeitplans für Kurse und Fortbildungen des zweiten Jahres. Diese Zusendung erfolgte nicht. Sie erfolgte nie. So ging ich das Risiko ein, passiv gegenüber meiner staatlich auferlegten Dienstpflicht zu bleiben, wobei ich nicht versäumte, dies mir gegenüber selbst durch gesteigerte Aktivität im Studium zu rechtfertigen.
  7. Trotz meines Fernbleibens erging weiterhin keine Einladung, weder durch Brief, noch durch einen Anruf, oder gar einen Besuch. Langsam aber sicher geriet diese Art des Ersatzdienstes in Vergessenheit, wie anscheinend auch ich in Vergessenheit beim Roten Kreuz geraten war. So ging das zweite Jahr ins Lande, und ich wurde kein einziges Wochenende aus meinem Studentenleben gerissen.
  8. Mit zunehmender freudiger Überraschung konnte ich die folgenden Jahre feststellen, daß sich dies auch in den Jahren 3, 4, 5, 6 und 7 fortsetzte. So hatte ich also tatsächlich nur an ca. 25 Wochenenden einen Art Erste-Hilfe-Kurs besucht und war damit einem Jahr in der Kaserne entkommen.
  9. Bis ich eines Tages, im siebten Jahr, ich hatte nicht nur schon lange mein Studium sowie mein anschließendes Refendariat (ironischerweise zu einem erheblichen Teil beim Juristenkorps der US-Armee) vollendet, sondern war mittlerweile als Rechtsanwalt selbständig, einen Brief der Wehrbehörde erhielt. Schlagartig wurde mir mein negativer Saldo der dem Staat gegenüber erbrachten Dienstzeit bewusst, und ich sah mich schon im fortgeschrittenen Alter von 27 Jahren in die Kaserne einrücken.
  10. Ich öffnete diesen Brief mit dem fatalistischen Gefühl desjenigen, den die gerechte Strafe einholt, und las: “Mit Vollendung Ihrer siebenjährigen Dienstzeit beim Katastrophenschutzdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist Ihre Verpflichtung zum Wehrdienst erloschen. Wir bedanken uns für den von Ihnen geleisteten Dienst.”

Das war also meine Wehrpflicht. Nur ein Einzelfall, klar, aber Ihr könnt das gerne mit Euren eigenen Erfahrungen bereichern.

All diejenigen, die jetzt die Rückkehr zur Wehrpflicht oder gar die Schaffung einer allgemeinen Dienstpflicht fordern, sollten erklären müssen, wie sie diese Gerechtigkeitslücke schließen wollen. Denn wenn am Ende wieder nur die einrücken, die das gerne machen, kann man es sich sparen. Einen Bundesfreiwilligendienst gibt es schon. Außerdem ist eine allgemeine Dienstpflicht nach Art. 12 II GG nur zulässig, wenn sie „für alle gleich“ ist.

Ich selbst habe meine damalige Entscheidung übrigens bereut, denn im Nachhinein ist ein Jahr wirklich nicht viel Zeit, und ob ich mit 24 oder 25 Jahren das Studium abschloss, würde mein Leben nicht verändert haben. Dafür fehlen mir jetzt praktische Fertigkeiten wie Bombenentschärfen, aus Fugzeugen springen, U-Boote steuern und Kampfjets fliegen, die ich schon oft praktisch einsetzen und als Söldner sogar monetarisieren hätte können. Jetzt, wo ich als Vagabund durch die Welt ziehe, sind die juristischen Staatsexamina im Vergleich dazu so nutzlos wie eine Kevlarweste gegen eine Panzerfaust. Aber auch ein Jahr bei einem sinnvollen Verein wie der Aktion Sühnezeichen hätte durchaus interessant und lehrreich sein können.

Über Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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7 Antworten zu Das war die Wehrpflicht

  1. Gerry schreibt:

    Dass nach dem ersten Jahr keine weitere „Einladung“ kam, habe ich auch schon von jemand gehört, der ungefähr 10 Jahre älter ist als Du und ebenfalls beim Kat-Schutz war.
    Ob die das grundsätzlich so gemacht haben?

    • Andreas Moser schreibt:

      Ok, jetzt fühle ich mich weniger schlecht. Ich hatte schon befürchtet, dass es gegen mich persönlich ging, weil ich zwei linke Hände hatte oder weil ich beim Erste-Hilfe-Kurs in Ohnmacht fiel. 🙂

      Vielleicht haben die Zahlungen bekommen für jeden, der pro forma noch dabei war, und alles andere war ihnen egal.

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