Leicht zu verwechseln (17) Christen und ihre Autos

Ein Bischof und sein Auto:

Tebartz-van Elst Auto

Ein Papst und sein Auto:

Papst Franziskus Renault R4

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„Little Nellie“ in Sizilien

Dies richtet sich an all die Zweifler, die glauben, die James-Bond-Filme seien unrealistische, erfundene Geschichten: Sind sie nicht! Wenn Sie mit offenen Augen und unvoreingenommen durch die Welt gehen, werden Sie von Zeit zu Zeit Beweise erkennen. So wie es mir letzte Woche in der schönen Stadt Taormina in Sizilien erging.

Ich wanderte durch das antike Theater, sowohl das Mittelmeer als auch den Ätna im Blick, als ich ein schnell herannahendes Summen vernahm. Trainiert darauf, bewegliche Objekte an ihren Geräuschen zu erkennen, wollte ich zuerst meinen Ohren nicht trauen, denn was sollte so eine Kampfmaschine an diesem friedlichen Ort. Doch dann erkannte ich: Es war tatsächlich Little Nellie, der Tragschrauber aus dem James-Bond-Film Man lebt nur zweimal.

Little Nelly 1 Taormina

Little Nelly 2 Taormina

Damit liegt nahe, daß auch all die anderen technischen Spielereien aus den James-Bond-Filmen echt sind.

(To the English version of this article.)

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Meine Wäscheleine

Ein praktischer Vorteil des Lebens in Sizilien ist, daß die Wäsche dank Sonne und Wind schnell trocknet. Allerdings muß ich die Wäscheleine jedes Mal von einem Teil der Burg bis zum gegenüberliegenden Felsen spannen.

laundry line Taormina-001(Gesehen in Taormina in Sizilien.)

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Sturm & Meer

Als Kind rannte ich nach draußen um zu spielen, wenn es stürmte und regnete. Je stärker der Wind und je dunkler das Gewitter, desto besser.

Später, als junger Erwachsener, sorgten Regen und Sturm dafür, daß ich mir Sorgen um meinen Anzug und um meine Anwaltsakten machte. Ich suchte Unterschlupf in einem Café und hoffte, ausreichend Lesestoff dabei zu haben, um die Zeit bis zum Abklingen des Unwetters zu überbrücken.

Als ich dann vor zwei Jahren das erste Mal am Meer lebte, war ich überwältigt von dem Naturschauspiel und den dramatischen Fotomotiven, die die Stürme auf dem Meer boten.

strong waves

Jetzt, wo ich in Sizilien lebe, denke ich bei jedem Sturm nur an die Flüchtlinge in ihren Booten und hoffe, daß sie ihre Reise überleben werden.

strong waves 2

(Die Fotos enstanden am 16. Oktober 2013 in Rometta Marea in Sizilien. – This article is also available in English.)

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Ein einsamer Mann am Strand

Mann am Strand Rometta Marea(Fotografiert in Rometta Marea in Sizilien am 16. Oktober 2013.)

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Das Ende des Regenbogens

Endlich weiß ich, wo genau das Ende des Regenbogens liegt: vor der Küste Siziliens.

rainbow Rometta Marea(Fotografiert vom Dach meines Hauses in Rometta Marea am 16. Oktober 2013.)

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Sonnenuntergang an meinem Strand in Sizilien

Einer der vielen angenehmen Vorteile meines Umzuges nach Sizilien ist das Haus in Rometta Marea, in dem ich wohne, und dessen Nähe zum Meer. Von meinem Balkon aus kann ich das Meer sehen, wenn ich lese und eine Zigarre schmauche oder wenn ich die Ergebnisse meiner sich zunehmend italienisierenden Kochkünste genieße. Des Nachts schlafe ich mit dem Geräusch der Wellen ein. Bei schönem Wetter kann ich spontan schwimmen gehen. Ja, selbst jetzt im Oktober war ich schon einige Male schwimmen.

Wie viele Meter ich vom Meer entfernt lebe, kann ich nicht sagen, dafür habe ich die exakte Anzahl der Schritte von meinem Zuhause zum Meer gezählt: Es sind 122 Schritte. Und das sind nicht die Schritte bis zur Uferpromenade oder bis zum Sandstrand, sondern nach 122 Schritten stehe ich schon im Wasser.

Manchmal gibt es zudem noch einen schönen Sonnenuntergang mit Blick auf Milazzo.

Rometta Marea sunset 1

Rometta Marea sunset 2

Rometta Marea sunset 3Zu dieser Jahreszeit ist der Strand fast immer so menschenleer wie auf diesen Fotos.

(English version)

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So geht Bayern mit Wahlverlierern um

Daß Wahlkampf vor allem für den unterlegenen Kandidaten knallhart ist, kennt man sonst nur aus Kenia. In Deutschland scheint es oft so, daß der Wahlverlierer eigentlich das bessere Los gezogen hat: weniger Streß, aber dafür ein gut bezahlter Posten bei Gazprom oder so etwas.

Anders in Bayern. Hier herrscht noch eine richtige politische Kultur. Der Wahlverlierer versucht sich nicht in Aufsichtsräten oder Rundfunkgremien einen angenehmen Lebensabend zu bereiten oder einen Posten bei einer Stiftung oder Landesbank zu ergattern, sondern er kehrt ohne Murren in einen normalen Job zurück, egal wie wenig glamorös der sein sollte.

Nehmen wir zum Beispiel Christian Ude, den SPD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2013. Noch letzte Woche wollte er Ministerpräsident werden. – Schon diese Woche, nachdem die Wähler kundgetan haben, daß sie Horst Seehofer (CSU) ein paar weitere Jahre erdulden wollen, arbeitet Ude wieder in einem normalen Job. Er schenkt bei Volksfesten Bier aus:

Ude Oktoberfest 2013

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Nichtwähler

Jeden Sommer geistert für ein paar Wochen ein Ungeheuer durch die Nachrichten. Mal ist es ein Bär in den Alpen, mal ein Krokodil im Baggersee, mal eine Riesenschlange in der Kanalisation. Alle vier Jahre – und 2013 ist eines dieser Jahre – wird dieses Ungeheuer im ausklingenden Sommer von einem anderen Ungeheuer verdrängt, das noch schrecklicher und noch gefährlicher ist und vor allem immer zahlreicher und lautstarker in Erscheinung tritt: der Nichtwähler.

Wahlbeteiligung-BundestagswahlenSelbst begeisterter Wähler und Demokrat, habe ich mich früher auch immer über die Nichtwähler echauffiert. Ich hielt diese Abstinenz für unverantwortlich, ja vielleicht sogar für undankbar gegenüber jenen (in Westdeutschland wenigen), die für die Demokratie gekämpft haben. – Aber dann habe ich diese Nichtwähler mal kennengelernt. Seither weiß ich: Es ist kein Schaden für die Demokratie, wenn einige Leute am Wahlsonntag zuhause bleiben.

Warum soll jemand wählen (sollen oder gar müssen), der keine Ahnung hat? Was ist denn gewonnen, wenn man den letzten Betrunkenen oder Monarchisten zur Abstimmung zerrt? Befördert es die Demokratie, wenn Kinder gedankenlos das wählen, was ihre Eltern wählen? Im schlimmsten Fall egalisieren solche Wähler dann meine Stimme, über deren Abgabe ich mir monatelang unter täglichem mehrstündigem Zeitungskonsum den Kopf zerbrochen habe.

Das Wahlrecht ist eben ein Recht, keine Pflicht. Wieso die teilweise Nichtausübung von Rechten am Sonntagabend zu betroffenen Gesichtern bei Moderatoren und Politikern führen wird, ist mir nicht klar. Auch andere Rechte (z.B. das Recht auf Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht) werden regelmäßig von vielen Deutschen nicht ausgeübt, ohne daß ein Zusammenbruch der Demokratie heraufbeschworen wird.

Speziell dieses Jahr gibt es dann aber doch eine Gruppe von Nichtwählern, die mich aufregt. Sie sind eine relativ neue Erscheinung, tragen ihr Nichtwählertum wie eine Monstranz vor sich her, drängen in die Talkshows und rufen sinngemäß: „Seht her, wir sind die besseren Bürger. Ihr Wähler seid dumm!“ Sie nennen sich Intellektuelle und sind doch nur zu faul, um politische Debatten zu verfolgen, und zu feige, um sich festzulegen. Wer angesichts eines Parteienspektrums von CSU bis Linke (und eines noch viel weiteren Spektrums außerhalb der bereits im Bundestag vertretenen Parteien) standhaft behauptet, es gäbe keinen Unterschied zwischen den Parteien, der kann nicht lesen.

Dieser neue Typ von lautstarken Nichtwählern ist auch deshalb besonders nervig, weil jene so tun, wie wenn ein Aufruf zum Wahlboykott in Deutschland ein mutiger Akt wäre wie in Burma oder im Iran. Dabei stellen sie sich nur auf eine Stufe mit jenen, die nie wählen, aber dann in den folgenden vier Jahren besonders lautstark aber niveaulos über „die Politiker“ meckern und stänkern.

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Bundestagswahl 2013: Ich wähle mit.

Ich bin ein begeisterter Wähler. Schlechte Kandidaten, schlechte Parteien, mangelnde Auswahl, das sind alles keine Ausreden für mich. Ich mache trotzdem mit. Ein paar Mal habe ich sogar selbst kandidiert und gewahlkämpft, aber (aus der Retrospektive: zum Glück) immer erfolglos.

Nur ein einziges Mal habe ich eine Wahl ausgelassen: Die Bundestagswahl 2009. Nicht weil ich mich nicht entscheiden konnte oder weil ich sie übersehen hatte, sondern weil ich genau im Herbst 2009 ausgewandert bin und es nicht rechtzeitig geschafft hatte, den notwendigen Wahlschein zu beantragen. Dafür habe ich dann allerdings den Bürgermeister und den Stadtrat in London mitgewählt, was auch irgendwie toll war. Ihr, die Ihr in Deutschland zurückgeblieben seid, seht ja selbst, was Ihr davon habt, daß meine Stimme 2009 in Deutschland fehlte.

Dieses Jahr bin ich organisierter. Rechtzeitig habe ich mich aus Litauen darum bemüht, mal wieder in Deutschland mitmischen zu dürfen. Die Wahlunterlagen kamen so zuverlässig nach Osteuropa wie vor 70 Jahren auf dem gleichen Weg die Einsatzbefehle für Wehrmacht und SS. Immer wieder erstaunlich, wieviel Fortschritt Europa in nur zwei Generationen erreicht hat.

Wahlunterlagen BTW13

Auslandsdeutsche – ein Begriff, der mir überhaupt nicht behagt, weil er mir viel zu sehr nach deutschen Kolonialisten im Südpazifik klingt – wählen dort, wo sie zuletzt in Deutschland gelebt hatten. Das ist in meinem Fall der Wahlkreis Nr. 232 (Amberg) in Bayern. Ich kann mich damit zwischen 9 Direktkandidaten und 20 Landeslisten entscheiden, was, ohne Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zu berücksichtigen, 180 Kombinationsmöglichkeiten zwischen Erst- und Zweitstimme bietet. Ein Glück, daß ich noch fast einen Monat Zeit habe.

Nun plagt mich aber seit einigen Monaten die Frage, woher ich das Recht nehme, in einem Land mitzuwählen, in dem ich nicht lebe. Als Jurist könnte ich auf § 12 II BWahlG verweisen, der mir dieses Recht zugesteht, weil mein letzter längerer Aufenthalt in Deutschland weniger als 25 Jahre zurückliegt. Aber erstens bin ich kein Rechtspositivist, der sich damit zufrieden gibt, und zweitens entbindet mich das Bundeswahlgesetz nicht von der Möglichkeit, von meinem Wahlrecht keinen Gebrauch zu machen.

Auf den ersten Blick erscheint es ja doch etwas frivol, daß jemand, der nicht in Deutschland lebt, keine Steuern dort bezahlt und auch nicht anderweitig zum Gemeinwohl beiträgt, über die Zusammensetzung des deutschen Parlaments mitbestimmt. Da ich den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen nicht unterliege, könnte ich – ein besonders reizvoller Gedanke – z.B. bedenkenlos für die Partei stimmen, die die größten Steuererhöhungen verspricht.

Ich rechtfertige meine fortgesetzte Teilnahme an der Bundestagswahl vor allem durch drei Argumente:

  • Ich kann nicht zu 100% ausschließen, daß ich in der kommenden Legislaturperiode wieder nach Deutschland ziehe. Es zieht mich zwar eher in die weite Welt als nach Deutschland, aber ein interessantes Jobangebot oder eine Promotionsmöglichkeit könnten mich vielleicht zur Rückkehr bewegen. Und selbst wenn ich mein Bestes täte, eine Rückkehr nach Deutschland zu verhindern, so liegt dies nicht allein an mir. Theoretisch könnte mich mein jeweiliges Aufenthaltsland ja rauswerfen oder Deutschland könnte meine Auslieferung beantragen (z.B. weil es merkt, daß ich bei der Wehrpflicht geschummelt oder nie GEZ-Gebühren bezahlt habe).
  • Solange ich keine andere Staatsangehörigkeit habe, kann ich außer bei den Wahlen zum Europaparlament nur mittelbar durch die Bundestagswahl Einfluß auf die europäische Politik nehmen. Das betrifft insbesondere die Bereiche der europäischen Politik, die maßgebend von den Nationalstaaten geprägt werden. Auf den Nenner gebracht: Wenn ich schon in Griechenland als Nazi beschimpft werde, weil Deutschland das dorthin geschickte Geld in ein paar gutgemeinte Ratschläge einpackt, dann will ich wenigstens irgendwie Einfluß auf die zugrundeliegende Politik nehmen. Das gleiche gilt für die außereuropäische Außenpolitik: Wenn ich in Katar auf eine politische Demonstration gehe, würde ich mich freuen, wenn ich durch meinen mittelbaren Einfluß verhindern könnte, daß die dortige Polizei mit den modernsten Wunderwerken deutscher Militärtechnologie ausgerüstet ist.
  • Ob ich will oder nicht, durch die Staatsangehörigkeit bleibe ich Deutschland rechtlich verbunden, auch wenn ich nie mehr dort leben würde. Das deutsche Recht ist zum Beispiel maßgebend dafür, ob und wieviel ich erbe; wenn ich gerade in einem Land lebe, dessen Internationales Privatrecht für den Erbfall auf mein Heimatrecht verweist, entscheidet das deutsche Erbrecht sogar, wer in meinem Todesfall erbt. Nach § 7 II Nr. 1 StGB kann ich mich auch im Ausland nach deutschem Recht strafbar machen. Das deutsche Recht entscheidet darüber, wann die Telefonrechnung verjährt, die ich bei meinem Wegzug nicht mehr bezahlt habe. Da ich in Deutschland schon in die Rentenversicherung einbezahlt habe, habe ich ein berechtigtes Interesse an der Rentenpolitik. Und so weiter.

Ein weiteres Argument finde ich weniger überzeugend und ziehe es daher nur hilfsweise heran. Ich informiere mich noch regelmäßig über deutsche Politik und bin der Meinung, mich ganz gut auszukennen. Solange ich mir sicher bin, daß etliche in Deutschland lebende Wähler sich weniger gut auskennen, verspüre ich keine Hemmungen bei der Ausübung meines Wahlrechts. Allerdings ist dies eine rein subjektive Einschätzung, und zudem ist es gefährlich, das Wahlrecht mit der Kompetenz des Wählers zu verknüpfen. Denn dann müßte konsequenterweise ein lange Jahre in Deutschland lebender Ausländer, der sich in der deutschen Politik gut auskennt, wählen dürfen. Vielleicht sogar noch eher als ich, der ich dem Land doch den Rücken gekehrt habe. Darüber könnt Ihr in Deutschland ja mal nachdenken, während ich eruiere, welche Partei für die höchsten Steuererhöhungen eintritt.

PS: Noch unschlüssig bin ich mir aber, ob ich ein moralisches Recht habe, den Direktkandidaten (Erststimme) mitzuwählen, wenn ich mir sicher bin, daß ich mich selbst bei einer Rückkehr nach Deutschland nicht in diesem Wahlkreis ansiedeln würde.

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