Im Nachhinein bin ich froh darüber, daß die Nürnberger Prozesse von 1945 bis 1949 nicht in der Verantwortung der bayerischen Justiz durchgeführt wurden. Denn sonst gäbe es nicht nur keine Ton- und Bildaufnahmen dieser Verfahren, sondern ich hätte vielleicht auch nie etwas darüber in meiner Tageszeitung lesen können.
Der NSU-Prozess, der ab April vor dem OLG München durchgeführt werden wird, steht zwar nicht in der Kategorie der vorgenannten Prozesse, wird aber aufgrund der ihm zugrundeliegenden Taten und der offenen Fragen, insbesondere zur staatlichen Verwicklung in diese, einer der wichtigsten Terrorismusprozesse in der Geschichte Deutschlands sein. Das Interesse der Öffentlichkeit ist, nicht überraschend, groß. Das Interesse der Richter an diesem Interesse der Öffentlichkeit ist, auch nicht unbedingt überraschend, eher gering.
Das OLG München sucht keinen größeren Saal, bietet keine Video-Übertragung in einen angrenzenden Saal für Journalisten und teilt die Sitzplätze für Journalisten danach zu, wer am schnellsten e-mailt oder faxt. Das Ergebnis ist besonders eklatant, weil kein türkisches oder türkischsprachiges Medium zum Zuge kam, obwohl 8 der 10 Mordopfer türkische Staatsbürger oder türkischer Herkunft waren und gerade wegen dieser türkischen Herkunft ermordet wurden. Das Gericht weigerte sich ausdrücklich, einem Vertreter der türkischen Botschaft einen festen Platz im Zuschauerraum zuzubilligen.
Vertreter der türkischen Regierung bezweifeln die Unparteilichkeit des Gerichts. Das tue ich nicht. Die Richter am OLG München sind nicht parteiisch. Sie sind nur dumm. Sie sind beschränkte Juristen, die die Regel, daß des Juristen erster Blick ins Gesetz zu fallen hat, insofern missverstehen, als sie glauben, daß ein Jurist nur ins Gesetz blicken dürfe. Juristen dürfen aber auch denken. Sie dürfen kreativ sein. Sie dürfen sich der Rolle der Justiz über den Einzelfall hinaus bewußt sein. Die Argumentation des OLG München, daß man sich streng an die StPO und das GVG halte und daß alles darüber Hinausgehende nicht zu interessieren habe, erinnert doch verheerend an die Ausflüchte nach der Art „das war nicht meine Aufgabe“, „das lag nicht in meiner Zuständigkeit“ und „ich hielt mich exakt an die Vorschriften“ wie sie aus einem anderen historischen Prozess bekannt sind.
Dies läßt für die Prozessführung nichts Gutes ahnen. Da der Untersuchungsausschuss des Bundestages von allen Stellen der Exekutive behindert wird und mit dem Ende der Legislaturperiode in ein paar Monaten zu einem vorzeitigen Ende kommen muß (oder wie wir Juristen dies nennen, wenn wir nicht verstanden werden wollen: „der Diskontinuität anheim fallen wird“), fällt der Aufklärung des Sachverhalts durch das OLG München besonderes Gewicht zu. Die bisher bekannt gewordenen Aussagen von Vertretern des Gerichts zeigen, daß hieran kein über das notwendige Maß hinausgehende Interesse besteht. Die Richter in München lassen sich anscheinend gerne auf Subsumtionsautomaten reduzieren.
Diejenigen, die fragen, was die ganze Kritik an der Sitzplatzvergabe für Journalisten soll, mögen sich doch mal für eine Minute folgendes Szenario vorstellen:
In der Türkei werden über 10 Jahre lang Deutsche ermordet. Immer mit der gleichen Waffe, so daß jeder von einem Zusammenhang ausgehen kann. Deutsche Kulturzentren brennen, auf Kirchen werden Brandanschläge verübt, auf Demonstrationen rufen die Türken „Deutsche raus!“. Dennoch weigert sich die türkische Polizei, von einem deutschenfeindlichen Hintergrund auszugehen. Vielmehr bezeichnet sie die deutschen Opfer als Kriminelle, die irgendwie selbst an ihrem Tod schuld waren. Nach 10 Jahren kommt heraus, daß nicht nur anti-deutsche Türken die Täter waren, sondern daß diese langjährige Kontakte zum türkischen Geheimdienst hatten, daß sie überwacht worden waren, aber daß die ansonsten als sehr effektiv geltenden Sicherheitsbehörden ihre Spur „verloren“ hatten. Es besteht der begründete Verdacht, daß Zahlungen des türkischen Geheimdienstes ihren Weg zu den Terroristen gefunden haben. Als das türkische Parlament die Affäre untersuchen will, vernichtet der türkische Geheimdienst die Akten. Die türkische Regierung mauert.
Fände es wirklich jemand überzogen, wenn in solch einem Verfahren ein paar deutsche Zeitungen und die deutsche Botschaft einen Sitzplatz in dem Gerichtsverfahren forderten? Wohl kaum.
In Müchen jedoch werden sich ab dem 17. April jeden Morgen türkische Journalisten und Botschaftsangehörige vor dem Gericht in einer Reihe mit Neo-Nazis anstellen müssen, um einen der freien Sitzplätze zu ergattern.
(Andreas Moser ist Jurist und war von 2002 bis 2009 als Rechtsanwalt in Bayern tätig.)












