Deutschland auf Drogen: die Legalisierung von Cannabis

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Den Leserinnen und Lesern dieses Blogs wird aufgefallen sein, dass ich eher der konservativ-spießige Typ bin. Deshalb habe ich natürlich keinerlei Erfahrungen mit illegalen Drogen. Sogar die Dealer merken das stets mit Kennerblick, weshalb mir nur äußerst selten etwas von dem grässlich stinkenden Kraut angeboten wird. (Eigentlich nur während globaler Wirtschaftskrisen, wie in Kapitel 31 meines Berichts aus Lissabon.)

Ich kenne zwar nicht den Unterschied zwischen Cannabis, Marihuana, Haschisch und Bubatz, und weiß nicht, was davon man raucht, inhaliert, spritzt oder als Kekse futtert. Jedenfalls bin ich dagegen. Gegen alles.

Aber auch als konsequenter Rauschmittelgegner und als Freund des klaren Kopfes muss man irgendwann einsehen, dass der Kampf verloren ist. Man kann ja keinen dauerhaften Drogenkrieg gegen die eigene Bevölkerung führen.

Polizeikommissariat Buxtehude beim Einsatz gegen jugendliche Kiffer.

Außerdem erscheint es mir unverhältnismäßig, Menschen für etwas ins Gefängnis zu stecken, das weit weniger Tote verursacht als der Alkohol, der Straßenverkehr, bissige Hunde und – ironischerweise – der Krieg gegen die Drogen. Die begrenzte und teure Arbeitskapazität von Polizei, Staatsanwaltschaft, medizinischen Gutachtern, Rechtsanwälten, Gerichten und Strafvollzug könnte man wahrscheinlich sinnvoller einsetzen, als Haschisch-Hippies über die Hasenheide zu hetzen.

Die Drogenfahndung fällt in Berlin-Neukölln ein.

Kurzum: Nicht alles, was stinkt und stört, muss deshalb gleich strafbar sein.

Genau das hat sich unsere sympathische Bundesregierung gedacht, und deshalb nach dem Gute-Kita-Gesetz ein Gutes-Kiffen-Gesetz auf den Weg gebracht, das der Bundestag kürzlich als Cannabisgesetz verabschiedet hat.

Heraus kam, wie soll es anders sein in Deutschland, eine Zwischenlösung. Es darf mehr geraucht werden als bisher, aber natürlich nicht alles, nicht immer, nicht überall und nicht von jedem. Wir liegen also irgendwo zwischen Woodstock und Singapur.

Weil ich zwar keine Klage-, aber eine Fragewelle befürchte, will ich im Folgenden die wichtigsten Neuerungen zusammenfassen.

Bis zu einer Menge von 25 Gramm wird der Besitz von Cannabis legal. Weil ich selbst noch nie von dem Gras probiert habe, weiß ich gar nicht, ob das viel oder wenig ist. Ich bin ja eher schokoladensüchtig, und da halten 25 Gramm gerade mal für eine halbe Stunde her.

Allerdings gilt das nur für Erwachsene und nur zum Eigenkonsum. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin auf Bier oder andere Alkoholika ausweichen. Eigenkonsum bedeutet, dass Ihr den Stoff nicht verkaufen, aber auch nicht verschenken oder teilen dürft. Insofern haben es die Cannabis- also besser als die Tabakraucher, denn letztere können schwer nein sagen, wenn sie um eine „hast du mal ne Fluppe?“ angehauen werden. Wenn jemand hingegen an Eurem Joint ziehen will, könnt Ihr ganz locker ablehnen: „Tut mir leid, Mann, aber das Gesetz erlaubt nur Eigenkonsum.“

Freunde oder Paare können dennoch gemeinsam mit einem Joint ausgehen, wenn sie diesen vorher in gemeinschaftliches Eigentum umgewidmet haben. Dann können sie ihn auch gemeinsam verkonsumieren. Allerdings darf dieser das Gewicht von 25 Gramm nicht übersteigen, weil sonst derjenige, der ihn bei sich trägt, gegen die Cannabisbesitzobergrenze verstieße.

„Dieses neue Cannabisgesetz macht ja richtig gute Laune!“

Weil der Kauf und Verkauf von Cannabis weiterhin verboten sind, stellt sich natürlich die Frage, woher das Zeug kommen soll. Da setzt Deutschland, wie es sich für ein Volk von Forstwissenschaftlern und Kleingärtnern gehört, auf den Eigenanbau.

Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist, wenn sie diesen seit mindestens 6 Monaten innehaben, die artgerechte Haltung von drei Cannabispflanzen in der Wohnung gestattet. Diese drei Pflanzen dürfen zusätzlich zu den 25 Gramm gehalten werden, solange sie ungeerntet bleiben oder der aus der Ernte erzielte Cannabisertrag weitere 25 Gramm nicht übersteigt. Es bietet sich also die gute alte Dreifelderwirtschaft an, so dass die drei Pflanzen zu unterschiedlichen Zeiten erntebereit sind. Wichtig ist aber, dass von keiner einzelnen Pflanze jemals mehr als 25 Gramm abgeerntet werden dürfen.

Da diese drei Pflanzen je erwachsener Person im Haushalt gelten (wenn diese seit mindestens 6 Monaten dort lebt), können Paare oder Wohngemeinschaften natürlich mehr Pflanzen züchten, wobei eine klare Zuordnung von jeder Pflanze zu einer bestimmten Person wichtig ist.

Wie das Foto insinuiert, nehme ich an, dass demnächst viele Menschen an ihre bisher vernachlässigten Großeltern und andere entfernte Verwandte denken werden: „Oma, du hattest doch immer so einen grünen Daumen! Kann ich bei dir diese Pflanzen unterstellen?“ Diese unerwarteten gesellschaftlichen Nebenwirkungen sind für mich immer das Interessanteste an neuen Gesetzen.

Wenn Kinder oder Jugendliche im Haus sind, müssen die Pflanzen jedoch in Räumen aufbewahrt werden, zu denen die kleinen Racker keinen Zutritt haben. Weil die Vorschriften zur artgerechten Haltung jedoch erfordern, dass die Pflanzen dem Sonnenlicht ausgesetzt sind und deshalb mit Blick auf ein (alle zwei Monate zu putzendes) Fenster nach Süden, Südosten oder Südwesten ausgerichtet sind, wird man sich in der Praxis, insbesondere bei kleinen Wohnungen, oft entscheiden müssen: Kinder oder Kiffen. Ich prognostiziere einen Geburtenrückgang.

Gefährlich wird es zudem, wenn ein Elternteil verstirbt. Denn dann erben im Normalfall der Partner und die Kinder. Nach dem Grundsatz der Universalsukzession geht das Erbe im Moment des Todes unmittelbar auf die Erben über, ohne weiteren Gestaltungsakt, ohne Notwendigkeit der Zustimmung. Und, schwupp, sind die Kinder Eigentümer einer Drogenplantage. Bei Kindern unter 14 ist das Problem gering, denn die sind noch nicht strafmündig. Aber Teenager stehen schon mit einem Bein im Knast.

Vorsicht ist auch beim Aus- oder Umzug angebracht: Weil man in der Öffentlichkeit nicht mehr als 25 Gramm Cannabis bei sich führen darf, kann man eigentlich kaum mit drei trächtigen Pflanzen gleichzeitig umziehen. Verschenken darf man sie aber auch nicht, weil das kein Eigenkonsum wäre. Man muss also sukzessive umziehen oder die Pflanzen vernichten. (Ich kenne das nur von anderen Pflanzen, aber soweit ich es ausprobiert habe, geht das, indem man sie mehrere Wochen lang nicht gießt.)

Jetzt wollen natürlich alle wissen: Woher bekommt man die Samen oder Stecklinge für den Eigenanbau? Die kann man zum einen bestellen, sogar übers Internet, allerdings nur aus EU-Mitgliedsstaaten. Außerdem kann man, auch als Nichtmitglied, zu einer sogenannten Anbauvereinigung, gehen und dort bis zu sieben Cannabissamen oder bis zu fünf Stecklinge, insgesamt jedoch maximal fünf Samen und/oder Stecklinge, von denen maximal drei zu vollwertigen Pflanzen heranreifen dürfen, erwerben.

Und damit sind wir schon bei den Anbauvereinigungen. Das ist eine Form der landwirtschaftlichen Genossenschaft, die zumindest für die Ostdeutschen unter uns gar nicht so neu ist. Volkstümlich werden diese Vereine wahrscheinlich eher als Cannabis-Clubs bekannt werden.

Bisher waren die vorgestellten Regelungen ja ziemlich locker-fluffig-liberal, fast schon anarchistisch. Aber bei den Cannabis-Clubs kommt das Vereinsrecht ins Spiel, und da ist Schluss mit lustig. Die Anbauvereinigungen dürfen nur als nicht-gewerbliche Vereine oder Genossenschaften betrieben werden, müssen eingetragen sein und benötigen eine behördliche Erlaubnis zum Cannabis-Anbau. Die Vereine dürfen höchstens 500 Mitglieder haben, die allesamt volljährig und seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Sie dürfen das Cannabis ausschließlich an ihre Mitglieder abgeben, die die Gärtnerei auch selbst und eigenhändig, jedoch kollektiv übernehmen müssen.

Gründungsversammlung einer Anbauvereinigung

Jedes Mitglied darf aus diesem kollektiven Anbau pro Tag nicht mehr als 25 Gramm und pro Monat nicht mehr als 50 Gramm Cannabis beziehen. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren dürfen pro Monat nur 30 Gramm erhalten, allerdings nur bis zu einem THC-Gehalt von 10%. Wenn ein Mitglied im Laufe eines Monats 18 oder 21 Jahre alt wird, so wird die monatliche Bezugshöchstmenge im Verhältnis des Quotienten zwischen Alter, Anzahl der Tage im betreffenden Monat und 30 bzw. 50 Gramm angepasst. Bei Mitgliedern, deren Geburtsort mehr als sechs Zeitzonen östlich der Mitteleuropäischen Zeit liegt, wird der Geburtstag nicht mitgerechnet.

Außerdem benötigen die Vereine ein Jugendschutzkonzept (obwohl sie keine jugendlichen Mitglieder aufnehmen dürfen), einen Präventionsbeauftragten, ausschließlich nicht vorbestrafte Vorstandsmitglieder, einen mindestens 2,24 Meter (bzw. im Saarland 1,78 Meter) hohen und blickundurchlässigen Zaun um die Plantage, ein Abwasserschutzkonzept, ein Sicherheitskonzept, einen Lieferkettenbeauftragten, ein Vereinsheim, eine Fahne und einen peinlichen Namen wie „Kiffhäuser“, „Highmatverein“ oder „Hanf im Glück“.

Gewerbeaufsichtsamt Dinkelsbühl bei der Kontrolle einer Anbauvereinigung

Das Areal zum Anbau muss einen Abstand von mindestens 200 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Krankenhäusern u.s.w. haben. Lost-Places-Experten wie ich sind derzeit sehr gefragt, um geeignete Areale wie alte Fabrikhallen aufzutreiben. Ich erwarte hier insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern einen enormen Boom, aber ganz generell eine Stärkung des ländlichen Raums.

Auf dem Gelände der Cannabis-Clubs darf übrigens kein Cannabis konsumiert werden. Das wäre ja noch schöner. Außerdem darf dort, anders als im Bundestag, kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Ach ja, die wichtigste Frage hätte ich fast vergessen: Wo darf man die 25 Gramm eigentlich rauchen? Zum einen natürlich zuhause. Aber nur, wenn keine Kinder oder Jugendlichen in der Nähe sind. Auch nicht, wenn Kinder oder Jugendliche zusehen könnten, z.B. aus dem Nachbarhaus, von der Straße oder vom vorbeifahrenden Zug aus.

Dafür darf in der Öffentlichkeit frei gekifft werden. Man muss lediglich einen Abstand von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Kirchen und Kasernen einhalten. In der Fußgängerzone darf erst ab 20 Uhr, aber dann bis 6:59 Uhr gekifft werden.

Zu den Abständen gibt es eine interaktive Karte, in der Ihr Euren Wohnort auf Drogentauglichkeit testen könnt. Man ist überrascht, wie viele Kindergärten und Spielplätze es in der Nachbarschaft gibt, die einem vorher noch gar nicht aufgefallen waren.

Ich habe das mal für meine Wohnung in Chemnitz getestet. Die roten Zonen sind Verbotszonen. Man erkennt hier den Vorteil, in Waldnähe zu wohnen. Würde mich nicht wundern, wenn ich demnächst im Zeisigwald mehr Menschen als bisher begegne.

Zum Vergleich habe ich auch nach dem Dorf gesehen, in dem ich aufgewachsen bin. Der Unterschied ist eklatant und verdeutlicht die Vorteile des ländlichen Raums.

Für die Berliner würde sich das wunderschöne Müggelheim anbieten.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Karten mit automatisch generiertem Material arbeiten, also viele Kinder- und Jugendeinrichtungen und auch Sportstätten übersehen. Am sichersten seid Ihr echt in der Natur. Außer, es kommt gerade eine Schulklasse vorbei. Oder ein Schulbus.

Grundsätzlich sind an Schultagen von 6:30 bis 8:30 und von 12:15 bis 16:30 Uhr auch alle Bushaltestellen, wo Schulbusse halten, cannabisfrei zu halten. Außer in den Schulferien. Wenn die Schule ausfällt, z.B. wegen Hochwasser, entfällt der Kinder-Cannabis-Schutz nur, wenn der Schulausfall mindestens 24 Stunden vorher kommuniziert wurde, weil andernfalls nicht auszuschließen ist, dass ein Kind nicht mitbekommen hat, dass die Schule ausfällt, und dennoch an der Haltestelle steht. Zu Schulzeiten ist deshalb auch der Cannabiskonsum im Auto verboten, solange man auf einer Strecke fährt, die auch von Schulbussen frequentiert wird. Außer man hat getönte Scheiben. In Thüringen ist der 20. September als Weltkindertag und gesetzlicher Feiertag rauchfrei. Sonderregelungen gelten zudem in den norddeutschen Bundesländern bei Windstärken von mehr als 6 Beaufort. Dann wird die 100-Meter-Zone der Windrichtung angepasst. Bei Westwind wird sie z.B. um 20 Meter pro Beaufort-Punkt nach Osten verschoben. Ferienorte, Kurorte, kirchliche Einrichtungen, selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, Universitäten, nicht als Kirchen anerkannte Glaubensgemeinschaften, NATO-Truppenübungsplätze, das Deutsche Patent- und Markenamt, Botschaften, Konsulate, Handwerkskammern, Deichverbände, Skilifte und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes können eigene Richtlinien erlassen, die sich jedoch (außer bei Bundesbehörden oder ausländischen, supranationalen und internationalen Einrichtungen) an die Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes halten müssen. In Gebieten mit erhöhter Radonbelastung im Boden und in ehemaligen Uranabbaugebieten, beides vor allem im Erzgebirge relevant, darf erst ab dem 2. Stock aufwärts geraucht werden.

Was meiner Meinung nach nicht ausreichend geklärt ist: Wie ist es im Grenzgebiet, wenn im Bundesgebiet in einem Radius von 100 Metern keine verbotene Einrichtung besteht, aber in weniger als 100 Metern Entfernung auf der polnischen, belgischen oder tschechischen Seite ein Kindergarten oder ein Spielplatz ist?

Jedenfalls wird das Kiffen jetzt richtig spießig und bürokratisch. Ich selbst bleibe daher beim Tabak, wo man sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Rauchen im Walde“ berufen kann. Dies gehöre demnach, entgegen der Meinung der Gebrüder Grimm, zum Schutzbereich der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 I GG.

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Über Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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20 Antworten zu Deutschland auf Drogen: die Legalisierung von Cannabis

  1. Majik schreibt:

    Andreas, in my teens I smoked the smelly herb and lots of it. Then I found Jesus Christ at age twenty, or He found me, and I never smoked again. As a brand-new young lawyer, I was a ardent conservative drug warrior, and I prosecuted many a criminal drug defendant until finally I came to the conclusion that this crime cannot be successfully prosecuted into submission, and my views on drug laws are now more libertarian. I’m writing a book that I wish I could focus my ADHD-addled brain long enough to finish about a real-life horrific crime that happened in our little piece of Arizona right on the border with Mexico and California that I’ve entitled „Beg Mercy.“ Here’s my chapter on the so-called „War On Drugs“ in America. Beg Mercy: Chapter Nine, “The War On Drugs” – The Happy Narcissist (wpcomstaging.com)

    • Andreas Moser schreibt:

      I have also moved to the more libertarian side on this issue over the years, although I wouldn’t extend it to all drugs. Some are definitely more harmful than others.

      One healthy thought experiment is this, I think: If we knew neither alcohol nor marijuana, and then we discovered both, and we were to test and research the respective effects and social costs, we would probably regulate alcohol more than marijuana.
      But then, that was tried 100 years ago, and it didn’t work either. :/ I kind of liked the approach to alcohol that I saw in Sweden: Specialized shops with limited opening hours, and with no incentives to buy more (like six-packs or discounts) – There is actually an interesting history behind this: https://andreasmoser.blog/2022/08/31/prohibition-sweden/

      Sometimes, I wish there was something like this for tobacco. I really smoke too much, and if it was more expensive or more complicated to get, I know I would at least smoke less.
      When I was in Canada, where cigars are extremely expensive, I barely smoked anything in four months.

      Because you mentioned Jesus, I have to tell the story about how one girl in Peru tried to convince me that my smoking is not only bad, it’s also frowned upon by God.
      „Which God?“ I asked, because you never know.
      „The one from the Bible, of course,“ she said, as if there was only one.
      I told her that I hadn’t read the Bible, but that I was absolutely willing to bet her a thousand cigars that she wouldn’t find anything about tobacco in the Bible.
      She asked how I could be so sure if I hadn’t read it.
      „That’s easy,“ I explained, „the Bible was written in the Middle East, long before tobacco was introduced to the area.“

      Also, if God created everything, the he/she/it also created tobacco and marijuana plants.

  2. hanselmar schreibt:

    Die Politiker Kaste ist schon etwas Besonderes. Die haben es geschafft sich eine eigene Altersversorgung zu schaffen. Deshalb verzichten deutsche Politiker grosszuegig auf eine Rente bei der man 48% seiner vorherigen Bezuege als Altersruhegeld bekommt. Da sollte es doch ein Leichtes sein auch ein Gesetz zu schaffen dass ein Politiker kiffen sollte bevor er die Erlaubnis bekommt im Bundestag eine Rede zu halten. Es ist sicherlich mehr als bedenklich im Drogenrausch ein Fahrzeug zu bedienen oder als pflichtbewusster Handwerker zu arbeiten. Auch fur einen Chirurgen wuerde ich keinen Drogengebrauch empfehlen. Anders ist das bei Leuten die nicht handwerklich taetig sind. Das gilt auch fuer Politiker und der Professor Lauterbach ist einer von Ihnen. Ich setze voraus dass dieser mit dem Genuss von Drogen sehr vertraut ist. Wer den Professor Lauterbach noch nicht kennt sollte wissen dass dieser der SPD angehoert, geschieden ist und zur Zeit als Gesundheitsminister seinen Lebensunterhalt bekommt. Das Wort verdient moechte ich hier nicht benutzen wollen. Da faellt mir mal wieder die BRD ein. Das ist die Abkuerzung fuer ein Land, die Bananenrepublik Deutschland.

    Es ist nicht die ehemalige DDR, denn dort waren Bananen Mangelware. Hier handelt es sich vielmehr um ein Land das auch als Bundesrepublik Deutschland bekannt ist. In einer Bananenrepublik hat jeder Buerger ein Anrecht darauf bekifft zu sein. Richtig arbeiten kann man dann zwar nicht mehr, aber es besteht die Moeglichkeit den Arbeitskraeftemangel durch die Aufnahme von unbedarften Neubuergern auszugleichen. Mit dieser Politik wird sich Deutschland sicherlich auf laengere Sicht dem Lebensstandart von Jamaika anpassen koennen.

    • Andreas Moser schreibt:

      Ich bin mir nicht sicher, ob es einen negativen Zusammenhang zwischen Drogen und Wirtschaftswachstum gibt.

      Denn ich erinnere mich an die BRD meiner Kindheit, in der jeder in der Arbeit den ganzen Tag Bier getrunken und geraucht hat.

  3. Anonymous schreibt:

    Nun gehts los!

    Legal kiffen! Die genehmigten 3 Samen bekommt man nicht mehr per Römersalattüte, sondern von royalqueenseeds für rund 20€. Eine Box mit Anzuchtpellets, Lämpchen und auch 3 Batterien ist dabei! Ein weiterer Samen als Geschenkzugabe ist auch dabei, sollte ein übersendeter Samen Hops gehen. Grow-Lampen ab 10€ gibt es in Berlin im vietnamesischen Frühlingszentrum an der Linie 8. Weiteren Aufzuchtskleinkram gibt es in jedem Baumarkt! Man sollte aber nicht vergessen den Blähton zu waschen, der ist auf PH-Wert 0,8 eingestellt. Wer DDR Erfahrungen hat, besorgt sich Samen per Polnischer Post ostwärts der Oder! Das ist genetisch uraltes Zeug und wird guerillamäßig zwischen die Brennesseln irgendwo neben einem Friedhof gepflanzt! In Brandenburg dauert es über 3 Jahre bis alle ländlichen Polizeibeamten auf den Unterschied von Canabis/Brennessel umgeschult sind! Der Clou, heutzutage ist Sowieso Indoorgardening der neue Hit, wozu es inzwischen feines Equipment für den Küchenanbau oder im Besenschrank auch bei Ikea gibt! Ansonsten gibt es seit wenigen Tagen bei Amazon alles!

    • Andreas Moser schreibt:

      Ich sehe schon, hier wächst eine ganz neue Generation von Gärtnereibegeisterten heran!

      Bin ja gespannt, was das für die Klein- und Schrebergartenkolonien bedeutet. Ich glaube, die verspüren schon enorm gestiegene Interessentenzahlen.

  4. Anonymous schreibt:

    Muss mich verbessern, die Canabissamenpreise sinken inzwischen gewaltig fast um die Hälfte bei royalqueenseeds!

  5. Um mich mal kurz zu fassen, ich fand deine Ausführungen sehr informativ und sehr witzig. Gelungene Fotobelege. Selbstverständlich habe ich nie Cannabis probiert, aber die Haltung der Pflanzen tät mich als Gärtnerin jetzt interessieren 😎

    • Andreas Moser schreibt:

      Vielen Dank!
      Bei den Bildunterschriften habe ich mich selbst am meisten amüsiert. 🙂

      Wenn du dich fürs Gärtnern interessierst, kannst du natürlich auch Mitglied bei einer Anbauvereinigung werden. Du musst nichts abnehmen. Und die Anbaugenossen sind wahrscheinlich froh, wenn sie eine Expertin in ihren Reihen haben.

      Vor langer Zeit, in den 1970er oder 1980er Jahren hat ein Bekannter mal ein paar Stauden bei meinen Eltern vorbeigebracht und sie gebeten, diese während seines Urlaubs zu gießen.
      Meine Mama – der grüne Daumen liegt ebenso in der Familie wie der grüne Star – hat sich liebevoll um die Pflanzen gekümmert.
      Eines Tages kam mein Onkel zu Besuch, der bei der Kriminalpolizei war. Er hat die Pflanzen natürlich sofort erkannt.
      Meine Mutter war mächtig sauer auf den Bekannten!

  6. Buddy Müller schreibt:

    Ach, das war noch gar nicht legal? Seltsam, was haben dann meine Kollegen aus dem #Agenturleben alles geraucht?
    PS: Danke für Deinen Beitrag – sehr aufschlussreich und alles andere als bierernst.

  7. viewinghood schreibt:

    Die Bilder scheinen ja direkt aus „Sicario“ zu sein. 😉
    Auf jeden Fall sehr informativ, aber sicher mit Bürokratie verbunden. Für mich hört sich das alles sehr kompliziert an, da muss ich ja ständig nachdenken. Ich glaube, ich bleibe dann doch lieber beim Rotwein… 😊

    • Andreas Moser schreibt:

      Ich finde das auch alles so abschreckend bürokratisch-kompliziert, dass ich, selbst wenn ich an Marihuana interessiert wäre, davon Abstand nehmen würde.

      Und irgendwie bekommt die Droge dadurch einen Spießernimbus, à la: „Oh, du baust Haschisch an! Möchtest du vielleicht auch meine Steuererklärung machen?“

      Ich bleibe auch lieber bei Sachen, die ich ganz einfach im Laden erwerben kann.

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  9. sinnlosreisen schreibt:

    Danke für diese längst fällige Klarstellung! Ich stelle mir nun die armen Staatsdiener vor, die die Einhaltung dieser Regeln überwachen sollen. Gibt es eigentlich eine Spezialausbildung von Anwälten zum Cannabisrecht? Da wird vermutlich einiges an Diskussionen vor Gericht landen…

    Mir ist das Ganze zu kompliziert. Ich glaube, ich mache das wie bisher auch und kaufe mir einfach ab und an was.

    • Andreas Moser schreibt:

      Ich fürchte auch, mit der Entlastung zumindest der Polizei wird das nichts. Zumindest nicht in den Bundesländern, die repressiv vorgehen wollen und dann bei jedem Konsumenten die Waage aus der Tasche ziehen, den THC-Gehalt überprüfen und mit dem Maßband nachmessen, ob er 98 oder 103 Meter vom Kinderspielplatz weg war.

      Für die Klubs denke ich, dass bald jemand eine Mustersatzung entwirft, die dann alle nutzen. Aber spätestens, wenn die ersten Kontrollen kommen (und manche Bundesländer wollen auch da ganz streng sein), dann wird es da auch die ersten Verfahren geben.

      Und die Staatsanwaltschaften protestieren schon lauthals, dass sie das mit der Tilgung der Vorstrafen nicht stemmen können. Das ist tatsächlich ein Riesenaufwand, weil nur Vorstrafen getilgt werden, die sich auf nun erlaubte Mengen und auf Eigenverbrauch beziehen.
      Im Bundeszentralregister steht aber nur „Verurteilung wegen Besitz von Betäubungsmitteln zu 60 Tagessätzen je 30 Euro.“ Da steht nicht dabei, um welche Substanz es ging und in welcher Menge.
      Noch komplizierter ist bei Leuten, und das ist nicht selten, bei denen verschiedene Drogen gefunden wurden, aber eine Gesamtstrafe für alles gebildet wurde.
      Das wird eine Riesenarbeit, die eigentlich gar nicht notwendig gewesen wäre. Denn man kann ja ab jetzt (teil)legalisieren, aber dennoch die Strafbarkeit für die Vergangenheit bewahren. (Die Situation ist ja menschenrechtlich vollkommen anders als zB bei der Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität, wo natürlich frühere Verurteilungen aufgehoben und die Justizopfer rehabilitiert werden müssen.)
      Aber vielleicht geht es bei der Tilgung der Vorstrafen auch darum, dass der Staat sonst nicht mehr genügen Polizisten und Soldaten und Beamtenanwärter bekommt, weil die alle mal gekifft haben.

      Fortbildungen gibt es für alles, schließlich kann man damit richtig viel Geld verdienen. 😉
      Es gibt auch Seminare für Weinrecht, und die Kollegen und Kolleginnen treffen sich zufälligerweise immer dort, wo es sehr schön ist: https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/jakob/Seminare/FS-2024.html
      Ich selbst arbeite nicht als Cannabisanwalt. Zum einen mache ich sowieso kaum Strafrecht (eigentlich nur Spionagefälle und sowas), zum anderen verstehe ich die chemischen Gutachten nie. :/

      Und schließlich fürchte ich, dass die meisten Konsumente genauso wie du reagieren werden: Das ist einfach zu kompliziert, also macht man alles wie bisher.
      Mit Ausnahme einiger weniger Gesetzestreuer und Gartenfanatiker.

    • Andreas Moser schreibt:

      Ach ja, und was ich noch sagen wollte:

  10. T. schreibt:

    Bin ja auch für Vereinfachungen in der Causa, aber jetzt ist es viel komplizierter … und dabei habe ich gar nichts genommen

    • Andreas Moser schreibt:

      Weil ich Rechtsanwalt bin, glaubt mir das immer niemand, aber ich persönlich fände einfacher auch besser.
      Das wird jetzt eine Menge unnötiger Verfahren darum geben, ob man weniger oder mehr als 100 Meter vom Spielplatz entfernt kam, ob ein nicht offizieller Platz mit einer Wippe ein Spielplatz im Sinne des Gesetzes ist, und vor allem ob man in Kleingärten die Cannabis-Pflanzen anbauen darf. (Letzteres ist wegen § 20a Nr. 8 BKleingG in Ostdeutschland möglicherweise anders zu beurteilen als in Westdeutschland.)

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