Vor hundert Jahren sollte Homosexualität entkriminalisiert werden – April 1922: § 175 StGB

Wenn es formelle Kleinigkeiten gibt, die mich auf die Palme bringen, dann sind das drei Dinge:

  1. Wenn Leute „Russland“ sagen, obwohl sie die Sowjetunion meinen.
  2. Wenn Artikel des Grundgesetzes als Paragraphen zitiert werden. (Querulantenalarm!)
  3. Wenn Paragraphen ohne Gesetzesangabe genannt werden.

Außerdem regt es mich auf, wenn Menschen „wichtig“ und „dringend“ verwechseln. Aber das ist ja eine mehr als rein formelle Denkunschärfe.

Um Punkt 1 wird sich hoffentlich eine weitere Episode dieser beliebten historischen Reihe drehen, denn vor genau hundert Jahren, im April 1922, wurde zwischen dem Deutschen Reich und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik der Vertrag von Rapallo geschlossen. Dieser Vertrag legte die Grundlage für den Zweiten Weltkrieg sowie für die Nord-Stream-Pipelines und damit für so allerhand Übel, das uns auch 100 Jahre später wieder beschäftigt.

Aber heute echauffiere ich mich über Punkt 3.

Klar kann ich mir als Jurist zusammenreimen, was gemeint sein könnte. Aber wenn Ihr Euch auf einen Paragraphen bezieht, dann nennt doch bitte das Gesetz dazu! Es gibt nämlich – auch auf die Gefahr, dass ich damit Insiderwissen enthülle – mehr als ein Gesetz. Und irgendeiner Unbedarfter blättert dann im BGB, in der ZPO, im EStG und wundert sich, warum Ihr vollkommen unschuldige Regelungen abschaffen wollt, wenn es Euch doch in Wirklichkeit um das Strafgesetzbuch (StGB) geht.

Diese Reihe steht ja eigentlich unter dem inoffiziellen Motto „Früher war alles besser“, aber als ich die Berliner Volkszeitung vom 9. April 1922 aufschlug, traf mich der Schlag. Auch hier waltete ein Redakteur, der sich partout nicht vorstellen konnte, dass es mehr als einen Paragraphen 175 in deutschen Gesetzbüchern gab. (Den giftigen Leserbrief unterließ ich nur deshalb, weil die Zeitung ihr Erscheinen 1944 einstellte.)

Gemeint war natürlich § 175 StGB, der „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren“ mit Gefängnisstrafe bedrohte. Und jetzt wisst Ihr, worauf sich diejenigen beziehen, die gleichgeschlechtliche Ehen mit dem Argument untersagen möchten, „dass dann als nächstes jemand seinen Hund oder seine Katze heiratet.“

Aber zum Glück ließ ich mich davon nicht abhalten und merkte mal wieder, dass der Journalismus vor hundert Jahren doch besser war. Aber lest oder hört selbst:

Alles geht vorüber. Auch die Verschleppung unserer Strafrechtsreform. Es wird nicht lange mehr dauern, und der Reichstag wird vor der Feuerprobe seines Kulturwillens stehen. Denn eine große Reihe von Änderungen geltender Normen wird das Bekenntnis zur Kultur und den vollen Mut der Verantwortung fordern. Keine aber soviel wie der Sturz des § 175, der eine traurige Berühmtheit erlangt hat, die ihn längst zum Gespött aller ehrlichen Freiheits- und Sittlichkeitskämpfer gemacht hat.

Große Worte, aber ich finde es durchaus angebracht, die Abgeordneten von Zeit zu Zeit darauf hinzuweisen, dass es nicht um den Koalitionsfrieden oder die Geschlossenheit der Fraktion geht, sondern dass die „Feuerprobe des Kulturwillens“ ansteht. Mit so einem Appell hätte vielleicht sogar die Impfpflicht eine Chance gehabt.

Trotzdem gibt es kaum eine infolge ihrer Abartung so unglückliche Minderheit wie die jener Menschen, deren Fühlen von Natur aus nun einmal ein gleichgeschlechtliches ist und die zur Schmach des sie tief erniedrigenden Hohns aller denkfaulen Mucker noch die Schande einer staatlich sanktionierten Verfolgung zu tragen haben.

Das mit der „Abartung“ ist nicht so durchdacht. Aber den Begriff „denkfaule Mucker“ würde ich gerne öfter in der Zeitung lesen.

Juristisch ist § 175 nicht haltbar, wenn man sich nicht auf den Dogmenstandpunkt mittelalterlicher Inquisitionsrichter stellt.

Dennoch, obwohl die Reform die Unterstützung von Abgeordneten sowohl der Regierung als auch der Opposition, sowie des Justizministers Gustav Radbruch (SPD) hatte, bekam sie keine Mehrheit im Reichstag. (Eine Nebenbemerkung, um zu zeigen, wie sich in 100 Jahren die Zusammensetzung der Parlamente geändert hat: Radbruch war damals der einzige Jurist in der SPD-Fraktion.)

Ganz im Gegenteil: Die Verurteilungen aufgrund des § 175 StGB sollten bald nach oben schnellen. Zum einen ab 1924 wegen des Prozesses gegen den 24-fachen Mörder Fritz Haarmann, wodurch über Homosexualität meist in Verbindung mit Gewalt gesprochen wurde, und dann natürlich in der Zeit des Nationalsozialismus. Hier wurden Homosexuelle oder als solche Verdächtigte bekanntlich nicht nur eingesperrt, sondern auch ermordet.

Am 8. Mai 1945 wurde Deutschland zwar plötzlich frei und demokratisch, aber noch lange nicht modern und tolerant. Selbst von den aus den Konzentrationslagern Befreiten wurden einige wegen § 175 StGB verurteilte Männer wieder verhaftet, weil die Justiz merkte, dass sie noch nicht ihre ganze Strafe abgesessen hatten. Wegen dieser Akribie der deutschen Nachkriegsjustiz blieb dann leider, leider keine Zeit mehr, nach den Herren Eichmann, Barbie, Mengele, Schwammberger, Heim, Stangl und Hunderten anderer NS-Verbrecher zu fahnden. Aber die Bekämpfung von Homosexualität, Schwarzhandel und Schwarzfahren – letzteres übrigens erst seit 1935 strafbar (§ 265a StGB) – schien eben wichtiger und dringender.

Erschreckend an der obigen Grafik ist, dass die Zahlen der Verurteilungen – und das sind nur die Zahlen für Westdeutschland – in den ersten zwei Jahrzehnten der Bundesrepublik weit über denen der Weimarer Republik, ja sogar des Kaiserreichs lagen. Während in der DDR der § 175 StGB ab 1958 faktisch nicht mehr angewendet wurde (die DDR gab sich erst 1968 ein neues Strafrecht und verwendete bis dahin wie die BRD bis heute das gute alte kaiserliche Strafrecht), wurden in der BRD Zehntausende von Männern nach § 175 StGB verurteilt. Hunderttausende Leben wurden zerstört, manche Männer in den Suizid oder zur Emigration getrieben.

Ab 1969 wurde auch im Westen das Totalverbot homosexueller Handlungen aufgehoben. Strafbar war nur mehr Sex mit Untereinundzwanzigjährigen, was allerdings noch immer eine Ungleichbehandung zu Heterosex darstellte. Übrigens: Auf meinem englischsprachigen Blog gebe ich manchmal Ratschläge auf juristische Fragen, und der Beitrag über das Mindestalter für Sex ist einer der meistgeklickten. Aber ist ja schön, wenn die Leute vorher einen Juristen fragen.

Okay, das war jetzt die tiefe, miefige Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre. Aber in den coolen Hippie-70ern sollte doch hoffentlich alles lockerer werden, oder?

Weit gefehlt.

Sogar 1990, im Rausch von Vereinigung, Freiheit und Frieden, war es für die BRD so wichtig, Homo- und Heterosexuelle unterschiedlich zu behandeln, und für die DDR so wichtig, dies nicht zu tun, dass daran fast der Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten gescheitert wäre.

„Aber vereinigt Euch nicht zu heftig, hört Ihr?“

Gerettet wurde die deutsche Vereinigung in letzter Minute durch einen Kompromiss: Obwohl die DDR durch Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes grundsätzlich alle BRD-Gesetze und damit auch das StGB übernehmen würde, wurde § 175 StGB davon explizit ausgenommen (siehe Anlage I zum Einigungsvertrag, Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III Nr. 1). Wenn also ein homosexuelles Paar nach 1990 zum Weitwandern auf dem Grünen Band ging, mussten sie genau darauf achten, auf welcher Seite der ehemaligen Grenze sie ihr Zelt aufstellten.

Aus dem gleichen Grund zogen nach 1990 viele westdeutsche junge Männer nach Ostdeutschland zum Studieren. Erst als der „brain drain“ im Westen zu stark wurde, schaffte 1994 der mittlerweile gesamtdeutsche Bundestag den § 175 StGB ab.

Und die Opfer der früheren Verfolgung?

Die mussten warten. Das ist in Deutschland immer so. Egal ob Völkermord, Zwangsarbeit, Enteignung, Zwangssterilisierung, Misshandlung oder menschenrechtswidrige Strafverfolgung: Zuerst muss etwas Zeit ins Land ziehen, damit möglichst viele Opfer sterben. Sonst wird das mit der Entschädigung zu teuer. Und dann wäre der Finanzminister traurig. Das wiederum ist durch Art. 112 GG verboten.

Verurteilungen durch NS-Gerichte wegen homosexueller Handlungen (und wegen Fahnenflucht) konnten daher erst 2002 für nichtig erklärt werden. Die Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten wurde dann immerhin 2017 auf den Weg gebracht. (Und bitte auch hier immer das richtige Gesetz zitieren, schon wegen seiner tollen Abkürzung: StrRehaHomG) Verurteilte können eine Entschädigung von 3000 € für das Urteil und 1500 € pro Jahr Haft bekommen. Sehr großzügig.

Aber aufgepasst! Weil der Finanzminister fürchtete, dass die etwa 5000 Überlebenden viel zu teuer kommen könnten, wurde in § 6 Absatz 1 Satz 1 StrRehaHomG eine Frist zur Geltendmachung der Ansprüche versteckt. Und diese läuft demnächst, am 21. Juli 2022 aus! – Aktualisierung: Die Frist für Ansprüche nach dem StrRehaHomG wurde um fünf Jahre verlängert.

Überhaupt sollte man mehr Fristen verlängern. Vor etlichen Jahren fiel mein Flug aus Montenegro nach Deutschland aus, weil es auf dem Flughafen in Podgorica keine Schneeräumfahrzeuge gab. Die Fluglinie organisierte dann eine Übernachtung im Hotel und ein tolles Abendessen, bei dem ich die Mitpassagiere viel besser kennenlernte, als ich es auf dem Flug je getan hätte. Es war, wie wenn jeder plötzlich einen zusätzlichen Tag geschenkt bekommen hatte. Man konnte ja nichts tun. Die Stimmung war gut, und ich lernte einen Iraner kennen, der in Montenegro einen Campingplatz mit Yoga und so betreibt. Dann setzte sich ein Albaner zu uns, der sagte, wir sollten uns keine Sorgen machen, wie wir in Memmingen vom Flughafen zum Bahnhof kämen. Sein Neffe würde uns alle abholen. Mit Pasha, dem Iraner, teilte ich mir ein Zugticket, weil wir beide Richtung Regensburg fuhren. Als ich sagte, dass ich das Ticket dann noch bräuchte, weil ich nach Amberg weiter müsse, sagte er: „So ein Zufall! Ich muss auch nach Amberg, meine Freundin wohnt dort.“ Jedenfalls, um auf den hier relevanten Punkt zu kommen, hätte ich für den um einen Tag verschobenen Flug ja eigentlich einen Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung Nr. 261/2004) geltend machen können. Das wären immerhin ein paar hundert Euro, also viel Geld für einen armen Schlucker wie mich. (Wenn ich geschäftstüchtig wäre, hätte ich an dem Abend im Hotel erwähnt, dass ich Jurist bin und Vollmachten von allen 300 Passagieren zu Verhandlungen mit WizzAir oder RyanAir eingesammelt. Aber ich habe echt Besseres zu tun. Auch wenn ich nicht genau sagen kann, was.) Die Frist sind großzügige drei Jahre, aber irgendwie kam ich nie dazu. Und außerdem fand ich die zusätzliche Nacht in Montenegro ja ganz cool. Obwohl das damals war, wo die montenegrinischen Grenzschützer gewaltig Stress machten und mich wegen meines aufgelösten Passes nicht ausreisen lassen wollten. Und ich hatte besonders Muffensausen, weil ich ein paar Wochen vorher mit meinem Bruder durch ein Loch im Zaun auf einen Stützpunkt der montenegrinischen Marine eingedrungen und dort ein bisschen auf den Schiffen herumgeturnt war. Die Soldaten, die uns entdeckten und festnahmen, hatten natürlich unsere Namen notiert, und ich fürchtete, dass das bei der akribischen Grenzkontrolle auffallen würde. Aber mit Verweis auf eine in wenigen Tagen anstehende Prüfung an der Universität wurde ich dann schließlich ziehen gelassen. Überhaupt bringt der Studentenstatus viele Vorteile beim Fliegen.

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Ich hoffe nur, dass ich mal wieder nach Montenegro darf, denn das ist echt eines der schönsten Länder Europas. Aber mittlerweile fliege ich nicht mehr, wenn es irgendwie anders geht. Aus ökologischen Gründen, aber auch wegen der Reisequalität. Und nach Montenegro geht ein wunderschöner Zug. Außerdem kann man ja trampen.

Jetzt bin ich aber abgeschweift. Irgendwann wird es dagegen eine EU-Richtlinie geben, die den Leserinnen und Lesern Entschädigungsansprüche zugesteht, wenn der Autor nicht beim angekündigten Thema bleibt. Das wird dann mein Ruin.

Zurück zum Thema: Ich habe diesen Zeitungsartikel aus 1922 auch deshalb veröffentlicht, um – wie bei den deutschen Kolonialverbrechen – gegen die vorschnelle Reaktionen bei vergangenem Unrecht anzugehen, die das immer entschuldigen mit: „Naja, so was das halt früher. Andere Zeiten, andere Moralvorstellungen.“

Nein. Natürlich gab es schon immer unterschiedliche Moralvorstellungen. Welche sich davon zu welchem Zeitpunkt durchsetzt, ist eine politische Frage, eine Machtfrage. In Frankreich war die Strafbarkeit der Homosexualität bereits 1791 abgeschafft worden. Bayern folgte 1813, aber diese Freiheit endete mit dem Eintritt ins Deutsche Reich. (Mehr zu dieser tragischen Geschichte in meiner 9-teiligen König-Ludwig-Saga, und insbesondere zur relativen Fortschrittlichkeit Bayerns – nicht zuletzt am Beispiel einer frühen Impfpflicht – in Kapitel 86.)

Vielleicht meint der Autor das, wenn er mit einer Warnung schließt:

Es gilt aber auch vor allem für jenen Teil der Invertierten, die unpolitisch genug sind, ihren Kampf als Mittelpunkt aller Weltaktionen darstellen zu wollen. Das ist der typische Irrtum aller Minderheiten, ohne dessen innerliche und äußerliche Beseitigung sie nur wenig erreichen werden.


Das könnt Ihr jetzt diskutieren, während ich an der Folge zum Vertrag von Rapallo arbeite. Nachdem es letzten Monat eine Filmbesprechung gab, wünschte sich ein Leser diesen Monat „Dr Mabuse“. Ein anderer wünschte sich die Morde von Hinterkaifeck. Leider niemand wünschte sich die Konferenz der drei Internationalen, die Einigung zwischen zwei portugiesischen Königsprätendenten oder die Gründung der Jakutischen Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik. Ach ja, Kaiser Karl I. von Österreich-Ungarn starb auch im April 1922, aber den hatten wir ja schon vor ein paar Monaten im Programm. – Wenn sich übrigens ein paar mehr Unterstützerinnen und Unterstützer zusammenfinden, könnte ich pro Monat mehr als einen oder zwei Artikel fabrizieren. Themen gibt es ja genug, wie Ihr seht.

Links:

  • Alle Folgen aus der Reihe „Vor hundert Jahren …“.
  • Mehr Geschichte.
  • Und mehr Strafrecht.
  • Auf den Zeitungsartikel aufmerksam wurde ich durch diese Folge des Podcasts „Auf den Tag genau“, der jeden Tag eine Zeitungsmeldung von vor 100 Jahren sendet. Oft mit erstaunlich aktuellen Bezügen.
  • Die digitalisierten Zeitungen gibt es hier. Aber Vorsicht, große Versumpfungsgefahr! Denn die Zeitungen waren früher wirklich besser.
  • Update: Die Frist für Ansprüche nach dem StrRehaHomG wurde um fünf Jahre verlängert.

Über Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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