Warum ich kein Erbrecht mache

Wahrscheinlich kennt Ihr das aus dem Mathematik-Unterricht: Alles läuft gut. Das Lernen geht Euch locker von der Hand. Ihr dünkt Euch schon ein Genie. Und dann kommt das eine Teilgebiet, wo plötzlich alles blockiert und der Verstand aussetzt.

Bei manchen ist es die Kurvendiskussion. Bei anderen ist es die Differentialrechnung. Oder die Interpolation kubischer Splines. Oder die Stochastik, wobei das mein persönliches Lieblingsgebiet war. Mein Gehirn setzte hingegen aus bei der topologischen Funktionsanalysis inverser Vektorräume und grundsätzlich bei jeder etwas komplexen Dreidimensionalität.

Damit war klar, dass ich niemals Architekt oder Pilot werden würde. Und vielleicht auch, warum mich die Luftkampfszenen von „Top Gun“ vollkommen kalt ließen.

Noch immer kann ich mich wunderbar anhand von zweidimensionalen Landkarten oder in der Landschaft orientieren, aber wenn ich in einem mehrstöckigen Haus ein paar Treppen hoch und runter gehe, habe ich keine Ahnung mehr, wo Norden oder Süden ist. Diesen Sommer war ich in Berlin, und ein Freund lud mich in den Bundestag ein. Er führte mich durch so viele Gänge und Flure und Aufzüge und Treppenhäuser und Tunnels, ich war mir gar nicht mehr sicher, ob wir noch in Berlin waren.

Im Bergbau sollte ich also besser auch nicht arbeiten. Obwohl das Gymnasium durchaus versuchte, uns das Extraktionsgewerbe schmackhaft zu machen und eine Exkursion nach Garzweiler organisierte. (Das war ein paar Jahre vor „Fridays for Future“.)

Im Vollbesitz der Selbsterkenntnis um meine Stärken und Schwächen studierte ich stattdessen Jura. An einer der hässlichsten Universitäten Deutschlands. Und leider auch eine dreidimensionale Universität, weshalb ich mich oft verlief. Die Universität Regensburg ist besonders tückisch, weil viele Vorlesungssäle tief im atombombensicheren Keller liegen und genauso aussehen wie die Tiefgarage.

Das ist übrigens ein Farbfoto. Wirkliche Farbtupfer kamen erst später, mit der Mülltrennung und den farbcodierten Abfallbehältern. Und die Blutspritzer, wenn sich wieder ein Kommilitone vom Dach stürzte.

Aber das Studium an sich lief super. Noch einfacher als in der Schule. Schließlich tat ich weitestgehend das, was mir schon immer großen Spaß gemacht hat: Lesen und Diskutieren.

Und nie mehr Schwimmunterricht oder Chemie! (Ich kann, selbst wenn sie mir am helllichten Tag über den Weg laufen, noch immer kein Neutron von einem Proton unterscheiden. Und Schwimmbäder meide ich wie der Teufel das Weihwasser.)

Wie überall gab es auch in Jura Fächer, die mehr Freude bereiteten (Verfassungsrecht, Völkerrecht, Rechtsgeschichte, US-amerikanisches Recht), sowie jene, die weniger begeisterten (Immobiliarsachenrecht, Baurecht, Wasserrecht, obwohl letzteres mit dem zunehmenden Ausdürren Deutschlands durchaus noch interessant werden könnte). Und natürlich hing auch viel von den Professoren ab. So kann Zivilprozessrecht viel spannender sein als Strafrecht, wobei ich insbesondere die Irrtumslehre nicht missen möchte.

Aber richtig schwer war nichts davon.

Auch Erbrecht nicht. Ganz im Gegentum, das Erbrecht gehört zu den eher einfachen Rechtsgebieten, finde ich.

Es ist schön übersichtlich kodifiziert, in den §§ 1922-2385 unseres leicht verständlichen Bürgerlichen Gesetzbuches. (Nur für Bauernhöfe gilt in manchen Bundesländern ein Sondergesetz.) Nicht so wie das Arbeitsrecht, wo man hier und da und dort nach Rechtsquellen suchen muss, und das Bundesarbeitsgericht ständig etwas Neues erfindet.

Es gibt klare Formvorschriften, weshalb Ihr keinesfalls auf die Idee kommen solltet, Euer Testament auszudrucken (§ 2247 I BGB).

Aber dann kam, nachdem ich mich als Rechtsanwalt selbständig gemacht hatte, der Praxisschock: Ich verstand die Sachverhalte nicht, die die Mandanten vertrauenswürdig und hoffnungsvoll an mich herantrugen.

Und ich verstehe es noch heute nicht, wenn Menschen von ihren Basen, Schwippschwagern, Gevatterinnen, Muhmen, bifurkativ-kollateralen Verwandten der ersten aufsteigenden Ordnung und patrilinear-agnatischen Vettern dritten Grades sprechen. Dazu kommen noch eine Menge Halbgeschwister, angeheiratete Verwandte und allfällige Trusts, die einst aus Steuerspargründen auf den Cayman-Inseln gegründet wurden und von denen niemand mehr weiß, wem sie überhaupt gehören oder ob nicht schon die ganze Mischpoche dem Trust gehört. Außerdem verwendet jeder die entfernteren Verwandschaftsbezeichnungen auf andere Art und Weise, so dass die Mandanten oft von Verwandtschaftsverhältnissen ausgehen, wo gar keine erbrechtlich relevante Verwandtschaft besteht. Oder umgekehrt: Die Menschen glauben, die Verwandtschaft habe sich gelöst, weil man schon zehn Jahre lang keinen Kontakt mehr hat, weil die Tochter einen Ausländer geheiratet hat oder der Bruder die WhatsApp-Familiengruppe verlassen hat. Und dazu kommen noch die Haustiere.

Alleine die tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse zu eruieren, ist für mich genauso kompliziert wie dreidimensionale Mathematik. Ich sitze dann immer da und zeichne Linien und Pfeile, um irgendwas zu tun, aber eigentlich habe ich innerlich schon lange abgeschaltet.

Vielleicht liegt es auch daran, dass ich aus einer relativ kleinen und überschaubaren Familie komme.

Oder daran, dass man es im Erbrecht mit zwei eher unsympathischen Mandantengruppen zu tun hat: Denen, die Geld wie Heu haben, aber nicht davon lassen können. Und denen, die glauben, sie hätten Anspruch auf jemandes anderen Geld wie Heu. (Wobei, wie gesagt, im letzteren Fall höferechtliche Sonderregelungen greifen können.)

Die millionenschweren Alten (Fachbegriff: raffgierige Gruftis) haben oft sehr genaue Vorstellungen davon, wie ihre bemitleidenswerte Nachkommenschaft ihr Leben zu führen hat. Da soll dann der Sohn erst erben, wenn er Diplom-Ingenieur wird, aber nur falls er das elterliche Unternehmen weiter betreibt, ohne jedoch den Standort zu verlagern, den Betrieb zu schließen, Mitarbeiter zu entlassen oder das selbst entworfene Firmenlogo zu verändern. (Wiederum kein Gedanke an die Möglichkeit, dass die Produkte des Unternehmens in 20 Jahren vollkommen obsolet sein werden.) Und die Tochter soll erst erben, wenn sie geheiratet hat, aber nur einen Mann, der Arzt oder Rechtsanwalt ist oder zumindest aus dem Adel kommt, allerdings nicht von den Schwerin-Krosigks, denn das seien Kriegsverbrecher. (Wenn ich frage, ob eine gleichgeschlechtliche Ehe auch zählt, fallen die Eltern aus allen Wolken.) Und dann wollen sie noch eine Menge Anordnungen, was mit dem Haus, mit der Katze und dem Wochenendhaus am Gardasee passieren soll. Und, ganz wichtig, alle Enkelkinder müssen zweimal im Jahr das Grab besuchen und dort mindestens 15 Minuten in einträchtiger Stille und Ehrfurcht verbringen. Zu überprüfen vom Testamentsvollstrecker. Mit Stoppuhr.

Ich habe bei diesen Leuten immer das folgende Bild im Kopf:

Manche Leute können einfach nicht einsehen, dass irgendwann Schluss ist, und wollen ihr Testament dazu missbrauchen, auch nach dem Tod noch Macht und Einfluss auszuüben.

Überhaupt ist die Macht, die von Vermögen ausgeht, etwas äußerst Unangenehmes.

Bei Mandanten, die weit mehr als genug zum Leben haben, frage ich manchmal: „Wenn Sie wissen, wem sie was zukommen lassen wollen, wieso schenken Sie es denjenigen nicht einfach? Sie müssen damit nicht bis zum Tod warten.“

Manche scheinen ehrlich überrascht davon zu sein, dass man sich von Vermögen freiwillig trennen darf. Die haben ihr ganzes Leben so geschafft und gerafft, dass sie schon lange vergessen haben, wer im Verhältnis von Mensch und Materie eigentlich den Ton angeben sollte. Manchmal ist das Vermögen, und sei es nur ein hässliches Eigenheim, tatsächlich das, was diese Menschen als ihre „Lebensleistung“ betrachten. Sehr traurig.

Für mich hingegen ist es so: Wenn am Ende des Lebens noch Vermögen übrig ist, dann zeigt das, dass man zu viel gearbeitet oder zu wenig gelebt hat.

Jedenfalls hatte noch kein einziger Mandant eine gute Erklärung, warum er mit dem Verschenken lieber bis nach dem Tod wartet. Dabei kenne ich die Antwort: Die Alten nutzen ihr Eigentum, um sich noch Gefälligkeiten und Aufmerksamkeiten zu erpressen. Die haben Angst, vielleicht sogar berechtigte, ihre Aktienpakete frühzeitig aus der Hand zu geben und erkennen zu müssen, dass die bisherige heile Familienwelt nur geheuchelt war.

Letztere Gruppe (Fachbegriff: raffgierige Gören) informiert mich gerne, dass sie Häuser, Firmenanteile und Aktiendepots erben wird und möchte wissen, wie sie davon möglichst wenig an die Allgemeinheit und an ihre Geschwister abgeben muss.

Ich muss dann zuerst einmal Illusionen zerstören: „Ich würde an Ihrer Stelle nicht so sicher davon ausgehen, dass Sie überhaupt etwas erben.“

Die Antwort kommt mit der Selbstsicherheit der von Lebenserfahrung oder Vorstellungsvermögen nicht übermäßig Geplagten: „Doch, doch, mein Vater hat das schon klar angedeutet.“

Dann muss ich als Jurist Dinge erklären, von denen man denkt, dass sie wirklich kein Studium der Rechtwissenschaft erfordern:

„Erstens, solange niemand stirbt, erbt überhaupt niemand. Zweitens ist es nicht gesagt, dass Ihre Eltern vor Ihnen sterben. Drittens wissen Sie nicht, ob von dem Vermögen in einem etwaigen Erbfall noch etwas übrig sein wird. [Gerade die Kosten für Pflege im Alter werden vollkommen unterschätzt.] Und viertens können bis zum Erbfall noch weitere Erbberechtigte hinzutreten, z.B. durch neue Kinder oder Wiederverheiratung. Und fünftens, vielleicht überlegen es sich Ihre Eltern noch anders und vermachen alles dem Tierschutzverein.“

Die Antwort ist meist ein erstauntes Schweigen. Es ist schockierend, wie linear sich die meisten Menschen Lebensabläufe vorstellen. Manche basieren darauf millionenschwere Entscheidungen, sogar Unternehmensnachfolgen, ohne auch nur ansatzweise an die Alternativverläufe zu denken. Und wenn man sie damit konfrontiert, durchaus in hilfsbereiter Absicht, wollen sie es nicht hören.

Viele dieser Mandanten gehen dann sofort nach Hause und vergiften ihre Eltern. Aber Strafrecht mache ich auch nicht. Aus anderen Gründen.

Die Gesellschaft wäre gesünder, gerechter und ehrlicher, wenn es gar kein Erbrecht oder zumindest eine viel höhere Erbschaftssteuer gäbe. Schließlich leiden wir in Deutschland mittlerweile unter einer Vermögensungleichheit, die krasser ist als im mittelalterlichen Feudalismus. Über das Erbrecht nimmt diese Ungleichheit mit jeder Generation zu, denn die Nachkommen der Reichen pressen den Nachkommen der Armen immer höhere Mieten aus den Rippen. Im Englischen wird dieser feudalistische Hintergrund der Miete wenigstens nicht verschleiert, da heißt der Vermieter „landlord“.

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Über Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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11 Antworten zu Warum ich kein Erbrecht mache

  1. Uwe Zimmer schreibt:

    Hallo Herr Moser,

    ich kann Ihnen bei Ihrer Betrachtung des Erbrechts und der deutschen ErbSt nur beipflichten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe J. Zimmer

    Uwe J. Zimmer
    Steuerberater

    Kirchstr. 6
    36039 Fulda
    Fon: 0661 – 380 894 – 0
    E-mail: info@stb-suz.de

  2. sinnlosreisen schreibt:

    Erben gehört tatsächlich zu den Anlässen, bei denen die dunkelsten Abgründe der menschlichen Seele ans Tageslicht kommen. Kaum ist der/die Alte tot, streiten sich die (vermeintlichen) Erben um jedes Löffelchen und wollen diverse Gefälligkeiten aus der Zeit davor angerechnet bekommen. So beobachtet in mehreren Fällen aus dem Bekanntenkreis.

    • Andreas Moser schreibt:

      Und dann sind die Fälle nicht einmal juristisch spannend. Außer bei Inzestfällen, wo der Sohn sein eigener Onkel ist (wie gesagt, ich blicke bei komplizierten Verwandtschaftsbeziehungen nicht durch) und mit kompliziertem Auslandsbezug und der Anwendung baskischen Foralrechts oder so. (In Spanien ist das Erbrecht regional zersplittert, teilweise sogar innerhalb der Autonomen Regionen, mit schönen alten mittelalterlichen Rechtsinstituten aus den Königreichen Asturien, Navarra und Aragon.)

      Ich muss mal Kollegen aus Ländern ohne Pflichtteilsrecht fragen, ob da auch so viel gestritten wird. Es gibt nämlich eine ganze Reihe Länder, wo der Erblasser vollkommen frei ist und alles der Kommunistischen Partei überlassen kann. (Wobei die Kirchen komischerweise öfter von dieser Regelung profitieren, vielleicht weil der Priester oft der Letzte ist, der den Sterbenden noch sieht. Wahrscheinlich hat der schon vorformulierte Testamente dabei.)

      Einen Reformvorschlag hätte ich: Der Erblasser zählt alles auf, was er hat, sowie die Personen, die er bedenken will.
      Dann müssen sich alle Erben treffen und auf die genaue Verteilung einigen. Wenn sie sich nicht einigen, geht alles an den Staat.

  3. sinnlosreisen schreibt:

    Gute Idee. Wahrscheinlich sterben bei dem „Einigungsprozess“ noch manche der Erben…

    • Helge schreibt:

      Das muss schon befristet sein. Oder meinst Du, dass die Todesfälle nicht durch Zeitablauf eintreten können…?

  4. sinnlosreisen schreibt:

    Ich dachte an Erbstreitigkeiten mit Gift, Dolch, Fensterstürzen, wie bei Miss Marple

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