Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht

To the English version.

Als Rechtsanwalt bin ich ganz schlecht bei der Akquise von neuen Mandanten. Immer, wenn jemand wegen eines rechtlichen Problems anruft, ist meine erste Reaktion: „Da kenne ich mich nicht aus“, „keine Zeit“ oder „ich bin viel zu teuer“, weil ich instinktiv eine Abneigung gegen Arbeit hege. Außerdem habe ich ja auch wirklich eine Menge anderer Dinge zu tun, vom Geschichtsstudium bis zur Suche nach dem Mittelpunkt Europas.

Zum Glück bin ich nicht nur faul, sondern auch schlau. (Das wird übrigens, wenn man sich dereinst Kinder im Genlabor zusammenstellen kann, die Kombination sein, die die beste Garantie für ein glückliches Leben gewährt.) Und so bin ich auf die Idee gekommen, die häufigsten Fragen öffentlich, kostenlos und ein für alle Mal zu beantworten.

Kürzlich habe ich die wichtigsten Fragen zur Cannabis-Entkriminalisierung besprochen, aber heute wird es ernst. Ich nehme mir das neue deutsche Staatsangehörigkeitsrecht vor, das im Juni 2024 in Kraft getreten ist. Die Kernpunkte dieser Reform sind die schnellere Einbürgerung und die Hinnahme von doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit. Das ist hoffentlich nicht nur für diejenigen von Interesse, die es persönlich betrifft (und wie sich zeigen wird, sind das nicht nur Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Deutsche), sondern auch für jene, die bei den regelmäßig auftretenden Debatten um den „Doppelpass“ etwas kompetenter mitreden oder zumindest den billigen Populismus einiger Politiker entlarven wollen.

Aber bevor wir in die Details einsteigen – und bevor sich alle, die schon immer den praktischen deutschen Pass haben wollten, zu früh freuen – muss ich die aktuelle Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in den Kontext stellen:

Es gibt im Wesentlichen drei Wege zur deutschen Staatsangehörigkeit.

Der häufigste Weg ist durch Abstammung. Wenn man mindestens einen deutschen Elternteil hat, wird man automatisch Deutscher. Ohne eigenes Zutun und deshalb ohne jeglichen Grund für Nationalstolz. Wer mindestens einen deutschen Vor- oder Urahn hat, ist möglicherweise ebenfalls Deutscher. Da es im Laufe der Geschichte mehrere Wellen der Auswanderung aus Deutschland gegeben hat, gibt es Millionen von Menschen auf aller Welt, die aufgrund ihrer Abstammung bereits deutsche Staatsbürger sind. Die allermeisten davon wissen das gar nicht, zumindest bis sie mich kontaktieren und die freudige Nachricht vernehmen. (Überhaupt ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts eine der sichersten Methoden zur Steigerung der Lebensfreude.)

Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung wird durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 nicht berührt.

Der zweite Weg ist die Wiedergutmachung. Das betrifft eine ganze Reihe von unterschiedlichen Fallgruppen, in denen Deutsche im Laufe des 20. Jahrhunderts die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder nicht erhalten haben. Diese Personen und ihre Nachkommen können mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das ist im einzelnen wahnsinnig kompliziert, weshalb es dazu einen gesonderten Artikel gibt. Auch diese Fälle sind von der Reform aus dem Jahr 2024 nicht berührt.

Der dritte Weg ist die Einbürgerung. Das bedeutet, dass man nach Deutschland kommt (oder hier als Ausländer geboren wird), in Deutschland lebt und arbeitet, die deutsche Sprache lernt, den Einbürgerungstest besteht und dem Kaiser die ewige Treue schört. Halt, das wurde auch geändert, denn wir sind jetzt eine Republik.

Als im Staatsangehörigkeitsrecht tätiger Rechtsanwalt habe ich mit dieser letzten Gruppe am wenigsten zu tun. Denn das sind eigentlich unkomplizierte Fälle. Die Menschen erfüllen die Voraussetzungen, stellen einen Antrag und werden eingebürgert. Für die Einbürgerung bedarf es nur eines Rechtsanwalts, wenn es Probleme gibt. Das ist manchmal der Fall bei kleinen Vorstrafen (bei ernsthaften Vorstrafen scheidet die Einbürgerung sowieso aus), bei unklarer Aufenthaltsdauer in Deutschland (zählt die Entsendung ins Ausland durch den deutschen Arbeitgeber? was ist mit Erasmus-Semestern?), bei früherem oder aktuellem Bezug von Sozialleistungen und – bisher – beim Wunsch, die bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen.

In den meisten Einbürgerungsfällen, wegen der ich kontaktiert werde, liegt das Problem gar nicht auf Seiten der Ausländer, sondern bei den deutschen Behörden. Die lassen sich nämlich sehr lange Zeit für die Bearbeitung dieser Anträge (bei Kommunen bis zu 4 Jahren, beim Bundesverwaltungsamt auch mal 6 Jahre), weigern sich dreist, Anträge entgegenzunehmen, oder sagen einfach: „In den nächsten 18 Monaten vergeben wir keine neuen Termine.“ Für den Ingenieur aus Indien, die Ärztin aus Syrien oder den Krankenpfleger aus Kolumbien, die geglaubt haben, dass Deutschland ein gut organisiertes Land sei, und die während der ganzen Zeit Steuern zahlen, ist das ein bisschen frustrierend.

Nur die Einbürgerung ist von den im Juni 2024 in Kraft getretenen Änderungen berührt. Wenn Ihr Euch für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung oder durch Restitution interessiert und nach dem alten Recht eine negative Auskunft erhalten habt, könnt Ihr also aufhören, zu lesen. (Außer – und es tut mir leid, dass alles so kompliziert ist – wenn Ihr die negative Auskunft erhalten habt, bevor die Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts 2021 in Kraft getreten sind. In diesem Fall solltet Ihr Eure Situation unbedingt noch einmal überprüfen. Oder einen kompetenten Rechtsanwalt fragen.)

Aber jetzt steigen wir endlich ins Thema ein: Was hat sich 2024 im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht geändert?


Doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit:

Die wichtigste Änderung ist, dass Deutschland kein Problem mehr mit der der doppelten und mehrfachen Staatsangehörigkeit hat.

Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit hatte sowieso schon eine ganze Reihe von Ausnahmen, so dass zuletzt etwa 75% der Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten konnten. Außerdem entsprang es einem überkommenen Verständnis von Loyalität zu nur einem Staat, obwohl es heutzutage einfach mehr Menschen gibt, die familiär, beruflich oder mental eine Verbindung zu mehr als einem Land haben. Und wenn jemand von Geburt an mehrere Staatsangehörigkeiten hat (oft, ohne es zu wissen), kann man die Mehrstaatigkeit sowieso nicht verhindern.

Ab jetzt könnt Ihr Euch also in Deutschland einbürgern lassen, ohne Eure bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben zu müssen. (Wenn Ihr wollt und wenn Euer Heimatstaat das zulässt, könnt Ihr sie natürlich immer noch freiwillig aufgeben.) Nur wenn Ihr aus einem Land kommt, das die doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt, verliert Ihr Eure bisherige Staatsbürgerschaft. Aber da kann Deutschland nichts machen, denn jedes Land kann natürlich nur Regeln über seine eigene Staatsangehörigkeit aufstellen.

Was oft übersehen wird: Diese Neuregelung macht es auch viel einfacher für Deutsche, eine zweite Staatsbürgerschaft anzunehmen. Denn bisher mussten wir dazu eine vorherige Genehmigung einholen, ohne die wir die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hätten (§ 25 StAG). Weil das kaum jemand wusste, haben Hunderttausende von Deutschen, die sich im Ausland einbürgern haben lassen, ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Die merkten das erst, wenn sie zur Verlängerung ihres deutschen Passes zum Konsulat in Miami oder in Kapstadt gingen und dort erfuhren: „Tut uns leid, Sie sind kein Deutscher mehr. Tschüss.“ Die Wiedererlangung von derart verlorenen deutschen Staatsbürgerschaften ist ein wesentlicher Teil meiner Arbeit.

Für mich persönlich eröffnet das ganz wunderbare Möglichkeiten. Vor allem, weil ich schon in einigen Ländern gelebt habe, zu denen ich mich emotional verbundener gefühlt habe als zu meinem zufälligen Heimatland. Hoffentlich zerstört die Episode als illegaler Immigrant in Bolivien nicht meine Träume, den Lebensabend am Titicaca-See zu verbringen.


Aufenthalt zwischen 3 und 5 Jahren:

Das Verbot der Mehrstaatigkeit war aufgrund vieler Ausnahmen in der Praxis für die meisten Einbürgerungsbewerber nicht mehr relevant, aber eine weitere Änderung wird fast jeden betreffen: Die Dauer des erforderlichen Aufenthalts in Deutschland wurde erheblich reduziert.

Bisher waren standardmäßig 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts notwendig, um Deutscher werden zu können, obwohl auch das in Einzelfällen verkürzt werden konnte. Ab jetzt sind nur mehr 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland notwendig (§ 10 I 1 StAG).

Das Wörtchen „rechtmäßig“ ist wichtig, um einem falschen Eindruck entgegenzuwirken, der manchmal erweckt wird. Böse Zungen suggerieren, man könne illegal nach Deutschland einreisen, einen aussichtslosen Asylantrag stellen und müsse nur 5 Jahre lang die Abschiebung verhindern/hinauszögern, um dann die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Das ist totaler Humbug. Ganz abgesehen davon, dass solche Leute meist nicht die finanziellen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, zählt eben nur der rechtmäßige Aufenthalt. Also nur die Zeit mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung, einer Niederlassungserlaubnis, der Blaue Karte EU oder ähnlichem. Wer sich illegal in Deutschland aufhält oder wer immer nur Duldungen hatte, der hat keine Chance auf Einbürgerung. (Das gilt tragischerweise auch für Menschen, die in Deutschland geboren wurden und seit 20 Jahren hier leben.)

Bei besonderen Integrationsleistungen kann dieses Erfordernis auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden. Dies wird festgestellt anhand des Sprachniveaus (erforderlich ist Deutsch auf dem Niveau C1, § 10 III Nr. 3 StAG), besonders guter Leistungen in der Schule, in der Ausbildung oder bei der Arbeit, sowie bürgerschaftlichem Engagement (§ 10 III Nr. 1 StAG).

Um eine der Fragen zu beantworten, die ich besonders oft erhalte: Wenn Dein Deutsch nicht auf dem Niveau C1 ist, hast du keine Chance, unter diese Ausnahmeregelung zu fallen. Das ist die absolute Mindestanforderung. Und dazu braucht es noch eine Promotion, vom Patentamt akzeptierte Erfindungen in der Fusionstechnologie, eine Kandidatur für den Gemeinderat (nur für EU-Bürger möglich), aktive Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, in anderen sozialen, politischen oder ökologischen Institutionen, die Veranstaltung mehrerer Kunstaustellungen, und am besten habt Ihr auch schon ein Buch veröffentlicht. Eine Faustregel: Wenn Ihr noch nicht im Fernsehen oder im Radio wart, dann werden Eure Integrationsleistungen wahrscheinlich nicht als „besonders“ bewertet.

Die praktische Bedeutung dieser Ausnahmeregelung ist auch deshalb gering, weil man den Antrag nach 3 Jahren einreicht, dann 2 Jahre mit der Behörde streitet, ob man unter die Ausnahme fällt, und dann sowieso die 5 Jahre Aufenthaltszeit erfüllt hat. (Schneller geht es eigentlich nur bei Fußballern.)

Das neue Gesetz hält an § 12b StAG fest, einer meiner Lieblingsregelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieser Paragraph regelt die Unterbrechung des Aufenthalts, wonach man nicht die gesamte Zeit ununterbrochen in Deutschland anwesend sein muss. Außerdem kann man mehrere (natürlich rechtmäßige) Aufenthalte addieren, um insgesamt auf die 5 Jahre zu kommen. Ich hatte schon einige Mandanten, die freudig überrascht waren, zu hören, dass sie sich bereits für die Staatsbürgerschaft qualifizieren, weil das Studium, das sie vor grauer Vorzeit in Deutschland absolviert hatten, auch zählt. (Kompliziert ist es bei Studienaufenthalten, die damals in Deutschland stattfanden, aber der entsprechende Ort heute nicht mehr in Deutschland liegt, also z.B. ein Studium an der Universität Breslau bis 1945. Oder Einbürgerungsbewerber, die einst bei Immanuel Kant in Königsberg studiert haben.)

Die Neufassung des Gesetzes hält auch an § 9 StAG fest, wonach Eheleute von Deutschen im Normalfall bereits nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.


Deutsche Staatsbürgerschaft für Kinder von ausländischen Eltern:

Deutschland hat prinzipiell kein ius soli, wonach man automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, in dem man geboren wird. (Die meisten Staaten in den beiden amerikanischen Kontinenten funktionieren nach diesem System, wodurch sie interessante Urlaubsziele für Hochschwangere sind.)

Aber es gibt eine Ausnahme für in Deutschland geborene Kinder zweier ausländischer Eltern, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (§ 4 III 1 Nr. 1 StAG) und einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat (§ 4 III 1 Nr. 2 StAG). Diese Kinder erhalten mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Diese Kinder erhalten natürlich auch die Staatsangehörigkeit(en) ihrer Eltern, wenn das jeweilige Staatsangehörigkeitsrecht dieser Länder das so vorsieht. Sie haben also von Geburt an die doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit. Das bisherige Erfordernis, sich mit Erreichen des 21. Lebensjahres für eine dieser Staatsangehörigkeiten zu entscheiden (§ 29 I 2 StAG) entfällt. (Für den Wehrdienst müssen sie sich möglicherweise noch entscheiden, aber da weiß ja niemand, was in 21 Jahren sein wird.)


Adoption:

Die Regelung, dass ein ausländisches Kind, das von deutschen Eltern adoptiert wird, durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erhält (§ 6 StAG), bleibt bestehen.

Aber die Regelung, dass ein von ausländischen Eltern adoptiertes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit verliert (§ 27 StAG), wird gestrichen. Deutsche Kinder, die von ausländischen Eltern adoptiert werden, behalten nun ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Ob sie darüber hinaus die Staatsangehörigkeit ihrer Adoptiveltern erhalten, richtet sich natürlich nach den Gesetzen des betreffenden Staates.

Was sich nach einer obskuren Vorschrift des Staatsangehörigkeitsrechts anhört, ist in erstaunlich vielen Fällen von Bedeutung. Vor allem in Abstammungsfällen kommt man oft darauf, dass deutsche Kinder adoptiert wurden. Entweder weil die Eltern gestorben oder verschollen waren, vor allem im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, oder – was in jüngerer Zeit relevanter ist – wegen Adoptionen in Patchwork-Familien.

Ein typischer Fall sieht so aus: Eine deutsche Mutter mit einem deutschen Kind verliebt sich in einen ausländischen Mann, und alle zusammen wollen in sein Heimatland ziehen. Damit das leichter geht, heiraten sie, und der Vater adoptiert das Kind. Auch wenn niemand es beabsichtigt, verliert das Kind dadurch möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit. Weil die deutsche Mutter ihre Staatsangehörigkeit durch die Eheschließung nicht (mehr) verliert, glaubt sie, ihr Kind habe diese auch noch. Weil sie im Ausland leben, ist es ihnen aber auch egal. Jahrzehnte oder Generationen später kommt dann so ein Naseweis wie ich und stellt das Schlamassel fest, vielleicht im Rahmen einer Erbstreitigkeit, wo das Testament wegen der Anwendung des falschen Rechts ungültig ist. Verkompliziert wird das Ganze dadurch, dass es verschiedene Arten der Adoption gibt, dass jede Regel Ausnahmen hat, und dass es komischerweise eine ganze Menge Mandanten gibt, die fest davon überzeugt sind, adoptiert worden zu sein, obwohl es nie eine förmliche Adoption gab.

Jetzt, wo § 27 StAG weggefallen ist, habt Ihr eine Sache weniger, wegen der Ihr Euch den Kopf zerbrechen müsst. Aber wenn man Kinder hat, bleiben immer genug Sorgen, glaube ich.


Sprachkenntnisse:

Das notwendige Sprachniveau für die Einbürgerung ist B1 (§ 10 IV 1 StAG).

Das ist ein fortgeschrittenes Niveau, aber auch nicht besonders schwer. Man kann damit Alltagskonversationen führen, einfache Zeitungsartikel lesen und E-Mails oder Briefe schreiben. Falls überhaupt noch jemand Briefe schreibt. Auf der Seite des Goethe-Instituts findet man Musterprüfungen für alle Sprachniveaus, so dass man sich selbst testen kann. Für die Einbürgerung muss man die Prüfung nur bestehen; also keine Sorge, wenn Ihr nicht die volle Punktzahl erreicht. (Wenn du diesen Text verstehst, bist du auf jeden Fall weit über dem B1-Niveau, zumindest bezüglich der Lesefähigkeit.)

Es gibt nur eine ganz kurze Liste mit Ausnahmen vom Erfordernis des B1-Tests:

  • Kinder unter 16 müssen nur eine „altersgemäße Sprachentwicklung“ nachweisen (§ 10 IV 2 StAG).
  • Gastarbeiter oder Vertragsarbeitnehmer, die vor 1974 in die BRD oder vor 1990 in die DDR gekommen waren, müssen nur mündliche Kenntnisse des Deutschen nachweisen. Hier entfällt die schriftliche Prüfung (§ 10 IV 3 StAG). Ebenso entfällt der Einbürgerungstest (§ 10 VI 2 StAG). Die Idee dahinter ist es, endlich die Leute einzubürgern, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut haben (nein, das waren nicht die Trümmerfrauen), die seit Jahrzehnten hier leben, und die hauptsächlich körperliche Tätigkeiten ausgeübt haben und deshalb nie Zeit für und Zugang zu formeller Bildung hatten.
  • Und zuletzt alle Bewerber, die wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen den schriftlichen Test nicht absolvieren können, z.B. Blinde. Diese müssen nur mündliche Kenntnisse nachweisen, die für das Alltagsleben genügen (§ 10 IVa StAG). Analphabetismus berechtigt nicht zu dieser Ausnahme, weil es sich dabei um keine dauerhafte Beeinträchtigung handelt.

Die letzte Ausnahme bereitet mir am meisten Sorgen, denn bereits jetzt erhalte ich regelmäßig Anfragen von Ausländern, die eine Ausnahme vom Spracherfordernis beantragen wollen. Ich mache das eigentlich nie, weil das meistens vollkommen absurde Anfragen sind. Die Leute haben Universitätsabschlüsse in Mathematik und arbeiten im Vorstand eines DAX-Unternehmens, aber wenn es ums Deutschlernen geht, wollen sie plötzlich alle Dyslexie haben und lernbehindert sein.

Bitte macht das nicht. Das ist peinlich. Außerdem müsstet Ihr sowieso zuerst den Sprachkurs besuchen und die Prüfung mehrere Male erfolglos versuchen, bevor man überhaupt daran denken kann, die „Ich bin zu doof“-Ausnahme in Anspruch zu nehmen.

Ihr könnt die Zeit wirklich besser nutzen, wenn Ihr einfach ein bisschen Deutsch lernt. So schwer ist es nun auch nicht. Außerdem ist Deutsch eine wunderbar poetische Sprache.


Finanzielle Anforderungen:

In Deutschland muss man für die Einbürgerung kein Mindesteinkommen vorweisen, aber man muss darlegen, dass man sich und seine Familie ohne Rückgriff auf Bürgergeld oder Sozialhilfe versorgen kann. Alle anderen öffentlichen Subventionen wie BAföG oder Wohngeld, sowie das auf eigenen Beiträgen basierende Arbeitslosengeld oder Stipendien sind keine Ausschlusskriterien, werfen aber im Einzelfall die Frage auf, wie man langfristig seinen Lebensunterhalt finanzieren kann.

Bisher enthielt § 10 I 1 Nr. 3 StAG eine Ausnahme für Bezieher von Sozialleistungen, die diese Inanspruchnahme „nicht zu vertreten“ hatten. Das war eine wunderbar schwammige Formulierung, anhand derer ich viele verschiedene Ausnahmen durchbekommen habe. Anscheinend habe ich es damit zu weit getrieben, denn das neue Gesetz beschränkt die Ausnahmen auf wenige eng definierte Fälle:

  • Lediglich die gleiche Gruppe von Gastarbeitern, die wir oben (bei den Spracherfordernissen) erwähnt haben, kann sich noch immer auf das Nichtvertretenmüssen des Sozialhilfebezugs berufen (§ 10 I 1 Nr. 3 (a) StAG).
  • Eine weitere Ausnahme gilt für Menschen, die in Vollzeit erwerbstätig sind und innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, aber dennoch Bürgergeld beziehen (§ 10 I 1 Nr. 3 (b) StAG). Das sind die sogenannten “working poor”, die so liebenswürdig sind, durch ihre schlecht bezahlte Arbeit die Grundlage für den Kapitalismus und für steigende Börsenkurse zu liefern.
  • Eheleute der Letztgenannten, wenn sie ein minderjähriges Kind haben (§ 10 I 1 Nr. 3 (c) StAG).

Diese Regelung ist viel strenger als bisher. Menschen mit Behinderungen oder einer Depression, alleinerziehende Eltern, pflegende Angehörige und so weiter werden es in Zukunft wesentlich schwerer haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Ihnen bleibt nur noch die Ermessenseinbürgerung nach § 8 II StAG. Die Fälle, bei denen ein Rechtsanwalt hilfreich wäre (der dann z.B. argumentieren würde, dass das Benachteiligungsverbot für Behinderte aus Art. 3 III 2 GG verletzt ist), sind paradoxerweise also genau diejenigen, wo das Geld knapp ist. (Womit ich nicht sagen will, dass Rechtsanwälte teuer sind.)


Politische Anforderungen:

Die Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist viel politischer als die bisherige Fassung.

Menschen, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung angehen (§ 11 S. 1 Nr. 1 StAG) oder Terroristen (§ 11 S. 1 Nr. 2 StAG in Verbindung mit § 54 II Nr. 2 oder 4 AufenthG) waren auch bisher schon von der Einbürgerung ausgeschlossen. Aber die Neufassung des Staatsangehörigkeitsrechts führt eine ganze Reihe von Fallgruppen ein, bei denen die Einbürgerung versagt wird, selbst wenn der Ausländer alle anderen Bedingungen erfüllt.

So sind fortan Ausländer, die gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind, von der Einbürgerung ausgeschlossen (§ 11 S. 1 Nr. 3 (a) StAG).

Als Experte im internationalen Familienrecht sehe ich da eine Menge Probleme auf uns zukommen. Denn es passiert ziemlich oft, dass Menschen „vergessen“, sich scheiden zu lassen, bevor sie eine neue Ehe eingehen. Manchmal haben sie einfach den Kontakt zu ihrem ersten Ehepartner verloren, manchmal wollen sie das Geld für einen Rechtsanwalt sparen (immer eine ganz schlechte Idee), manchmal glauben sie, eine Scheidung sei gar nicht notwendig, wenn man in einem anderen Land heirate. Und immer, wenn ich diesen Menschen erkläre, dass sie damit Probleme erzeugen, die sich vielleicht erst Jahre oder Jahrzehnte später materialisieren, dann glauben sie mir natürlich nicht. Tja, jetzt habt Ihr ein weiteres Beispiel, wie diese Nachlässigkeit Euer Leben ruinieren kann.

Außerdem wird Deutschland keine Machos mehr einbürgern. Der neue § 11 S. 1 Nr. 3 (b) StAG gibt vor, dass die Einbürgerung zu versagen ist, wenn der Ausländer (oder die Ausländerin) durch sein (oder ihr) Verhalten demonstriert, dass er (oder sie) die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.

Wow. Das ist eigentlich eine Vorschrift mit richtig Sprengkraft. Wenn man diese Regelung strikt anwendet, würden sich ziemlich viele Menschen disqualifizieren. Männer wie Frauen. Schließlich ist die Gleichberechtigung nicht nur von toxischer Männlichkeit bedroht, sondern auch von unterwürfigem Antifeminismus. Aus der praktischen Perspektive der Rechtsberatung ein paar Tipps für diejenigen, die sich in den nächsten Jahren für die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben wollen: Mach keine dummen Witze über Geschlechterklischees. Sei nicht sexistisch. Behandle Frauen nicht als hübsche Objekte. Erwarte nicht, dass Männer im Restaurant die Rechnung bezahlen. Ändere nicht deinen Nachnamen, nur weil du geheiratet hast. Frag nicht deinen Freund, ob er die Spinne im Schlafzimmer töten kann, sondern mach es selbst.

Wenn diese Vorschrift in der Praxis angewendet werden wird, dann freue ich mich schon auf die Prozesse vor dem Verwaltungsgericht.

Der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist – zumindest für Juristen – sowieso schon viel klarer, als er sich anhört. Aber sicherheitshalber werden einige seiner Elemente jetzt konkret genannt. § 10 I 3 StAG erklärt ausdrücklich, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.

Auch das ist wieder eine sehr weitgefasste Vorschrift, da sie von „Handlungen“, nicht von Straftaten spricht. Verurteilungen wegen solcher Taten waren bereits nach dem bisherigen Gesetz ein Einbürgerungshindernis. Jetzt kann die Behörde aber auch den Facebook-Account von Einbürgerungsbewerbern danach durchsehen, ob diejenigen rassistischen Müll, antisemitische Stereotype oder geschmacklose Scherze über die Opfer eines Völkermords veröffentlicht haben. Die Einbürgerungsbehörden holen dazu auch Informationen von der Staatsanwaltschaft und von den Geheimdiensten ein.

Anders als bei der Vorschrift gegen Machos erwarte ich, dass diese Vorschrift ernsthaft angewendet wird. Ich erwarte auch, dass dies zu vielen Rechtsstreitigkeiten und Prozessen führen wird, was mich als Rechtsanwalt eigentlich jubilieren lassen sollte. Das Problem ist, dass ich selbst nicht so gerne mit Rassisten oder Antisemiten arbeite.


Rücknahme von Einbürgerungen:

Ich vermute, dass diese politischen Fragen den Löwenanteil an den Fällen ausmachen werden, in denen die Bundesrepublik Deutschland eine Einbürgerung nach § 35 StAG zurücknehmen wird. Wenn sich später herausstellt, dass der Eingebürgerte falsche Angaben gemacht hat, kann die deutsche Staatsbürgerschaft noch für 10 Jahre zurückgenommen werden.

Diese Rücknahme war auch bisher im Einzelfall möglich, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wurde (§ 35 II StAG). In der Zukunft, wenn die meisten Einzubürgernden ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten, besteht die Gefahr der Staatenlosigkeit sowieso nur mehr in wenigen Fällen. Die Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft wird dadurch also einfacher. (Das wird bei der Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft immer übersehen: Wenn man darauf besteht, dass die Leute alle anderen Staatsbürgerschaften aufgeben, dann bekommt man sie später umso schwerer wieder los.)


Einbürgerungsfeier:

Der neue § 16 S. 3 StAG ordnet an, dass die Einbürgerung nicht mehr still und leise auf dem Postweg, sondern im Rahmen einer großen Sause stattfinden soll.

Dagegen kann man nun wirklich nichts einwenden.


Wie gesagt, wenn Ihr einen glasklaren Fall habt, dann braucht Ihr keinen Rechtsanwalt. Aber wenn Eure Situation ein bisschen komplexer ist, vor allem in Abstammungs- und Wiedergutmachungsfällen, oder wenn Ihr andere Fragen habt, meldet Euch für eine Beratung.

Und leitet diesen Artikel auch gerne an Freunde und Bekannte weiter, von denen Ihr wisst oder ahnt, dass er ihnen helfen wird. Vielen Dank!

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Zum Massengrab bitte in 300 Metern rechts abbiegen

Ein ganz normaler Wegweiser in Mittel- und Osteuropa:

Auf diesen bin ich gestoßen, als ich kürzlich zu Fuß von Vilnius zum Europa-Park gegangen bin. Eigentlich war ich auf der Suche nach dem geografischen Zentrum Europas, aber dazu folgt hoffentlich bald ein gesonderter Bericht.

Immer wenn irgendein Doldi von der angeblichen Überlegenheit der europäischen Kultur schwafelt, muss ich daran denken, dass der ganze Kontinent, vom Baltikum bis zum Balkan, mit Massengräbern übersäht ist.

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Mitten im Nirgendwo oder in der Mitte Europas?

Als mich der Busfahrer an dieser Kreuzung in Litauen absetzt, fühle ich mich eher mitten im Nirgendwo – um keinen deftigeren Ausdruck zu verwenden – als am Mittelpunkt Europas.

Aber das Schild lässt keine Zweifel zu. Hier ist er, der geografische Mittelpunkt.

Die ganze Geschichte kommt demnächst, denn heute muss ich noch zu einem konkurrierenden Mittelpunkt. Aber in der Zwischenzeit könnt Ihr über dieses abstruse Projekt lesen oder durch meine älteren Beiträge über Litauen blättern.

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Ismail Kadare, 1936-2024

Zum Tod von Ismail Kadare empfehle ich die Lektüre seiner Bücher.

Am besten während einer Albanien-Reise, weil man damit unter Umgehung von trockenen Enzyklopädien ganz geschickt in die verschiedenen Epochen und Aspekte der albanischen Geschichte eintaucht, während die Sonne ebenso genüsslich in die Adria taucht, was viele überraschen wird, die sich bisher noch gar keine Gedanken darüber gemacht haben, wo Albanien eigentlich liegt.

Ich persönlich finde Berge ja interessanter als das Meer, aber man wird sich zwischen der Wasser- und der Gebirgsfraktion hoffentlich friedlich darauf einigen können, dass ein Land, das von beidem reichlich und schön und unberührt hat, die perfekte Kombination darstellt. (Obwohl die Länder ohne Meer auch nicht so traurig sein müssten, wie sie gerne lamentieren.)

Außerdem verweise ich auf meine Begegnung mit einem serbischen Schriftsteller auf einem Berg in Montenegro, der auf den albanischen Kollegen nicht gut zu sprechen war und dessen Erfolg – sowie seinen eigenen im Verglich dazu ausbleibenden Erfolg – einer internationalen Verschwörung zuschrieb, was insofern ironisch war, weil ich just zu diesem Moment in ein Buch von Ismail Kadare vertieft war, in dem es darum ging, dass Serben den Albanern eine eigene Kultur absprachen und jegliche derartige Versuche für eine amerikanische Verschwörung hielten.

Allerdings muss es tatsächlich an einer Verschwörung liegen, dass genau jenes Buch von Ismail Kadare, eines seiner amüsantesten und in dem er die wahre Herkunft Homers (natürlich aus Albanien) aufdeckt, noch nicht auf Deutsch übersetzt wurde. Da steckt wahrscheinlich der deutsche Philhellenismus dahinter.

Apropos Philhellenismus: Wusstet Ihr, warum es in Deutschland in jeder Gemeinde mindestens ein griechisches Restaurant gibt? Auch das habe ich für Euch recherchiert.

Und jetzt ab in die Bibliothek! Denn wenn der Autor tot ist, bringt es ihm eh nichts mehr, seine Bücher zu kaufen.

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Urlaub im Sperrgebiet

Read this in English.

Ich hatte mich schon den ganzen Tag gewundert, warum an den Bahnhöfen im Osten Polens so viele Polizisten herumliefen. Und dann piepte das Handy und lieferte die Erklärung.

Sperrgebiet und Schießbefehl, aber immerhin – anders als in der diesbezüglich (und vielleicht allgemein) nicht ganz so freundlichen DDR – mit einer Vorwarnung per SMS.

Die Aufforderung „Turn back immediately!“ klang zwar sehr forsch und eindringlich, aber ich war zu dem Zeitpunkt seit 14 Stunden wach, saß seit 11 Stunden im Zug, und war körperlich und geistig müde. Ehrlich, Zentralpolen ist nicht gerade die spannendste Landschaft Europas. Flach und weit. Sehr weit. Ich hatte also, anders als mein unermüdliches Handy, weder Saft noch Kraft, um sofort umzukehren. Außerdem, wohin auch? Ich muss doch zum Mittelpunkt Europas!

Also stieg ich in Augustów einfach aus und tat, was ich besonders gut kann: Unschuldig wirken. Ich merkte, dass die Polizisten nur Menschen kontrollierten, die wie Ausländer aussahen. Ich bat einen Mitpassagier schnell um eine Zigarette, steckte sie an, und setzte eine fußballbedingt betrübte Miene auf. So kam ich als Anscheinspole durch die – zugegeben nicht sehr strenge – Kontrolle.

Im Park schnorrte ich mir ein paar Megabit aus dem öffentlichen WLAN, um nachzuholen, was ich vor der Reise versäumt hatte: Die Nachrichten lesen. So erfuhr ich, dass Polen an der östlichen Grenze ein Sperrgebiet eingerichtet hat, das Ausländer nicht mehr betreten dürfen. (Deshalb auch die SMS auf Englisch, und anscheinend nur an ausländische Handys, die in der verbotenen Zone unterwegs waren.)

Viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst, aber egal, wie man über Ausländer denkt, in den meisten Ländern der Welt ist man selbst einer. In Polen könnte ich zwar notfalls argumentieren, dass wir alle Europäer sind, aber ich fürchte, wenn mich die Soldaten beim Waldspaziergang schnappen, dann geht das nicht so glimpflich aus. Außerdem will man als geschichtsbewusster Deutscher nicht unerwünscht in Polen herum- oder einmarschieren. Die Opas und Omas der jetzigen Polen haben schon genug darunter gelitten, was meine Opas hier einst veranstalteten.

Aber schade ist das schon, denn auf lange Spaziergänge entlang des Augustów-Kanals hatte ich mich am meisten gefreut. Weil der Kanal nach Belarus führt, wird daraus wohl nichts.

Zum Glück fand ich eine Unterkunft, die weder Namen noch Dokumente sehen wollte. Beziehungsweise nur die Dokumente mit dem Konterfei von König Kasimir.

Und jetzt sitze ich hier, mitten in der Suwałki-Lücke, und kann weder vor (weil ich dann erschossen werde), noch zurück (weil ich dann zugeben müsste, dass ich im Sperrgebiet war). Für einen Angestellten im Jahresurlaub wäre das die Traumsituation, weil man so „leider, leider“ den Urlaub verlängern muss und nicht zurück ins Büro oder an die Werkbank kann.

Mich wundert ehrlich, wie wenig kreativ gestresste Arbeiterinnen und Arbeiter sind. Es ist doch so leicht, beim Urlauben in einem weit entfernten Land „aus Versehen“ den Reisepass zu „verlieren“. Oder den Flug zu „verpassen“. Und schwupp, muss man zwei Wochen länger bleiben. Ich habe mal die letzte Fähre von den Azoren verpasst und musste so ganze drei Monate auf der Insel bleiben. Das war wirklich ganz großes Pech. 🙃

Wenn Ihr jetzt fragt, wie man sich diese Reisen leisten kann, dann seht Ihr die Antwort auf meinem Mobiltelefon: Mit jedem nicht gekauften I-Phone hat man eine Weltreise finanziert. Das gute alte Nokia hat mich 6 Euro gekostet und tut jetzt schon seit 15 Jahren seinen Dienst. Außerdem ist es auf Reisen praktisch, weil die Batterie so lange hält, dass man kein Ladekabel mitnehmen muss.

Und ich werde ab morgen mal sehen, was sich in einem Sperrgebiet so an Freizeitaktivitäten anbietet.

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Kuppeln, Kunst und Kumuluswolken

Keine Ahnung, ob das wirklich solche Wolken sind. Aber die Alliteration ist zu schön. Fast so schön wie der Anblick der beeindruckenden Jahrhunderthalle zu Breslau.

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Zwischenstopp in Breslau

Eigentlich wollte ich meine Reise nach Podlachien nur für eine Stunde oder so unterbrechen, um mir die Beine zu vertreten und ein paar gesunde Kalorien zu mir zu nehmen.

Aber als ich in Breslau aus dem Bahnhofsgebäude trat, dachte ich: „Wow. Wenn der Bahnhof schon wie ein Prunkschloss aussieht, dann ist diese Stadt vielleicht doch einen intensiveren Blick wert.“

Also habe ich mich entschieden, für zwei Tage zu bleiben.

Weil ich den Aufenthalt in Breslau nicht vorbereitet hatte, streune ich relativ ziellos umher. Aber das ist ja manchmal besser, als eine Sehenswürdigkeit nach der anderen abzuhaken. Und was ich bisher gesehen habe, gefällt mir prima! (Bald gibt es mehr Fotos.)

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Verbraucherschutz

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden:

Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dahin auszulegen, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, zu beurteilen, ob eine Bestimmung des nationalen Rechts, die einen außerordentlichen Rechtsbehelf vorsieht, der es einer Partei ermöglicht, die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil beendeten Verfahrens zu beantragen, wenn sie infolge der Verletzung von Rechtsvorschriften an der Mitwirkung gehindert war, erweiternd dahin ausgelegt werden kann, dass ihr Anwendungsbereich den Fall erfasst, in dem erstens das Gericht, das einem auf einen Verbrauchervertrag gestützten Antrag eines Gewerbetreibenden mit einem rechtskräftigen Versäumnisurteil stattgegeben hat, unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen davon abgesehen hat, diesen Vertrag von Amts wegen im Hinblick auf das etwaige Vorliegen missbräuchlicher Klauseln zu prüfen, und in dem sich zweitens herausstellt, dass die Verfahrensmodalitäten für die Ausübung des Rechts auf Einlegung eines Einspruchs gegen dieses Versäumnisurteil durch den Verbraucher das nicht zu vernachlässigende Risiko in sich bergen, dass der Verbraucher darauf verzichtet, und sie folglich nicht ermöglichen, die Wahrung der dem Verbraucher nach dieser Richtlinie zustehenden Rechte zu gewährleisten.

Finde ich gut, dass das mal so knapp und bündig auf den Punkt gebracht wurde.

Schönere Schachtelsätze gibt es aber hier, hier, hier und hier.

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Geburtstagsreise 2024 zum Mittelpunkt Europas

To the English version.

Vergangenes Jahr koinzidierte mein Geburtstag mit der – letztlich erfolgreichen – Wohnungssuche, so dass 2023 keine der klassischen Geburtstagsreisen stattfand. Stattdessen nur eine kleine Tageswanderung, die aber immerhin zu drei Artikeln verwurstet wurde (Teil 1, Teil 2, Teil 3).

Seither arbeite ich wieder als Rechtsanwalt und unterliege damit der erdrückenden Urlaubshöchstgrenze von zwei Wochen nach § 53 I Nr. 2 BRAO. Aber diese zwei Wochen will ich voll und bis zur letzten Stunde nutzen, um die Tradition der allsommerlichen Geburtstagsreise zu reaktivieren.

Also werde ich nächste Woche die Reise zum Mittelpunkt Europas wieder aufnehmen.

Dieses Projekt wird sich wahrscheinlich noch einige Jahre hinziehen, aber Ihr habt ja Zeit, oder? Ende Juni geht es nach Polen, wo in Suchowola, ganz im Nordosten des Landes, nach den ältesten diesbezüglichen Berechnungen von 1775 der geografische Mittelpunkt Europas liegt oder lag.

Suchowola ist eine kleine Ortschaft mit nur 2200 Einwohnern, aber das ist ja gerade das Schöne an dieser Reihe: Dass man vom Zufall bzw. von Mathematikern, Astronomen und Geodäten irgendwelchen Punkten zugewürfelt wird, die man ansonsten nie besucht hätte. Und dann muss man sehen, was man daraus macht.

Außerdem kann ich mir gar nicht vorstellen, dass es in Polen irgendwo langweilig ist. Wenigstens nicht für einen historisch interessierten Reisenden. Notfalls expandiere ich den Radius um ein paar Kilometer, dann bin ich in Augustów. Das liegt am Augustów-Kanal, der, weil dieser Blog sowohl auf schreibender als auch auf lesender Seite Kanalfetischisten aus aller Welt vereinigt, eine lohnende Wanderung abgäbe.

Und dann geht es weiter nach Litauen.

Das ist das Land, wo ich einst zum ersten Mal auf die Idee eines geografischen Mittelpunkts Europa gestoßen wurde, nicht zuletzt jedes Mal, wenn ich den Fauxpas beging, Litauen Osteuropa zuzurechnen. Oh, oh, da sank die Stimmung gleich um 10 Grad, und Freundschaften wurden abrupt storniert.

Einer der Mittelpunkte liegt im Europa-Park, einem wirklich wunderbaren Freiluftmuseum.

Aber Litauen hat – anscheinend gehen die Berechnungen ein bisschen auseinander – noch einen zweiten Ort, der die geografische Mitte Europas für sich beansprucht: Purnuškės.

Ich weiß nicht, wie ich diesen zweiten Punkt damals, als ich in Litauen lebte, übersehen konnte.

Jedenfalls freue ich mich darauf, wieder in dieses sympathische Land zu kommen. Das eine Jahr in Vilnius war wirklich paradiesisch. Wenn Litauisch nicht absichtlich die komplizierteste Sprache der Welt wäre, dann wäre ich möglicherweise sogar geblieben.

Litauen passt auch perfekt zu meiner Geburtstagsreise, denn am 6. Juli feiern die Litauer ihren Nationalfeiertag. Wenn man an dem Tag durch die Wälder streift, stößt man überall auf Menschen in Trachtenkostümen und mit Blumen im Haar, die durch die Natur tanzen. Und am Abend versammelt sich das ganze Land zum gemeinsamen Singen. Mit Gesang haben die baltischen Völker ja einst sogar die Sowjetunion bezwungen.

Im Baltikum fehlt dann nur noch der europäische Mittelpunkt auf der Insel Saaremaa. Aber bei meinem gemächlich-gemütlichen Tempo wäre das alles zu viel für eine zweiwöchige Reise. (Meine Reiserichtschnur: Bei zwei Wochen Urlaub nur eine Woche verplanen. Der Rest ergibt sich spontan.) Außerdem sind diese estnischen Inseln so bezaubernd, dass ich gerne einmal zwei Wochen nur auf Saareema verbringe.

Und wenn ich Postkarten finde, bekommen diejenigen von Euch, die in den letzten Monaten und Jahren diesen Reiseblog so großzügig unterstützt haben, demnächst Post aus Polen oder Litauen.

Mal sehen, ob das noch immer so kompliziert ist, wie 2012, als ich in Litauen lebte. Damals ging man auf dem Postamt an den ersten Schalter, wo der Brief gewogen und der Tarif ausgerechnet wurde. Mit dieser Information ging man an den zweiten Schalter. Dort bezahlte man den Betrag und erhielt eine Quittung. Mit der Quittung ging man an den dritten Schalter, wo man die Briefmarke bekam. Dann musste man zurück an den ersten Schalter, wo die strenge Postinspektorin kontrollierte, dass man die Briefmarke auch auf den richtigen Brief klebte. Wenn ich dann den Brief abgeben wollte, erhielt ich die Auskunft: „Das ist ein internationaler Brief, den können Sie hier nicht aufgeben. Da müssen Sie zur internationalen Abteilung des Zentralpostamtes gehen.“ Dort musste ich für jeden Brief ein Formular ausfüllen und vom internationalen Postversandkommissar kontrollieren und abstempeln lassen. Als ich den Brief endlich aufgeben wollte, wurde ich angeblafft: „Einwerfen müssen Sie schon selbst. Draußen sind die Kästen.“ Es war eigentlich alles noch so wie in der Sowjetunion.

Vilnius City archive

Wie gesagt, ich habe mich dort sehr wohl gefühlt.

Ach ja, und wenn jemand von Euch in der Ecke wohnt: Meldet Euch doch!

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Das war die Wehrpflicht

Es ist wieder Sommerloch. Man erkennt das an der Debatte um die Reaktivierung der Wehrpflicht. Nur Krokodile in Badeseen sind noch sommerlochiger. Aber gegen Krokodile könnte man ja dann die neu aufgestockte Wehrpflichtarmee einsetzen.

Ich verstehe durchaus die Idee, in jungen Leuten einen Sinn für Gemeinschaft und Verantwortung zu entfachen, indem sie ein Jahr etwas für die Gesellschaft tun, sei es mit Panzern durch die Heide zu fahren, alten Damen über die Straße zu helfen oder Tunnels für Kröten zu buddeln. (Wenn man die Tunnels größer bauen würde, könnten die Senioren alleine durchspazieren.) Auch ist es eine schöne Vorstellung, dass sich junge Menschen näher kommen und Verständnis füreinander entwickeln, wenn der adelige Professorensohn mit dem Arbeiterkind, der Ostdeutsche mit dem Syrer und der Katholik mit dem Atheisten ein Jahr lang die Stube teilt.

Nur, so funktionierte die Wehrpflicht in den letzten Jahren vor der Aussetzung nicht mehr, vielleicht hat sie nie so funktioniert. Ganz abgesehen vom Ausschluss von Frauen war die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gewährleistet, weil durch Ausmusterung und Ausnahmetatbestände mehr als die Hälfte eines männlichen Jahrgangs weder Wehr- noch Zivildienst leisten mussten.

Vollkommen unempirisch vorgehend, möchte ich dies an meiner eigenen Geschichte darstellen, die ab dem Jahr 1995 spielt:

  1. Die Verweigerung aus Gewissensgründen nach Art. 4 III 1 GG wollte ich nie in Anspruch nehmen, weil (a) ich keine wirklichen Gewissensgründe gegen das Töten in bestimmten Situationen habe und dies nicht vortäuschen wollte, und weil (b) der Zivildienst auch nicht unbedingt mehr Spaß gemacht hätte. Mein Hauptanliegen war es, kein Jahr zu verlieren, sondern unmittelbar nach dem Abitur mit dem Studium beginnen zu können.
  2. Um zu versuchen, in der Musterung als körperlich untauglich eingestuft zu werden, war ich zu stolz. Und obwohl nach Auskunft einiger meiner Altersgenossen weit weniger Schauspielkunst als einstmals bei Felix Krull gefordert war, um überzeugend zu hypochondrieren, traute ich mir dieses Talent nicht zu.
  3. Als angehender Jura-Student wälzte ich stattdessen das Wehrpflichtgesetz (WPflG) und stieß auf § 13a I 1 WPflG, der die Zurückstellung vom Wehrdienst vorsah, wenn man sich zur Mitwirkung im Katastrophenschutz (z.B. THW oder Rotes Kreuz) verpflichtete und dieser Verpflichtung (damals) sieben Jahre nachging. Der Vorteil bestand darin, dass diese Mitarbeit im Katastrophenschutz – abgesehen von tatsächlichen Katastrophen natürlich – nur am Wochenende stattfand und somit dem sofortigen Studienbeginn nicht im Wege stand. Da Erdbeben und Tornados in Deutschland selten sind und es damals noch nicht alle paar Wochen Überschwemmungen gab, hielt ich dies für eine im Vergleich zur täglichen Anwesenheitspflicht in der Kaserne zeitsparende Variante.
  4. So bewarb ich mich also beim Roten Kreuz und wurde tatsächlich in den Katastrophenschutzdienst aufgenommen. Mein Studium konnte ich ohne Verzug beginnen. Jedes zweite Wochenende musste ich für ein paar Stunden zu einem Kurs oder einer Fortbildung. Die Katastrophen blieben wie gewünscht aus.
  5. So ging dies das erste Jahr; das erste von vorgesehenen sieben. Zwei Semester meines Jura-Studiums hatte ich schon absolviert, während ich als normaler Wehrdienstleistender zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt erst mit dem ersehnten Studium beginnen hätte können.
  6. Nach Ende dieses ersten Jahres wartete ich geduldig auf Zusendung des Zeitplans für Kurse und Fortbildungen des zweiten Jahres. Diese Zusendung erfolgte nicht. Sie erfolgte nie. So ging ich das Risiko ein, passiv gegenüber meiner staatlich auferlegten Dienstpflicht zu bleiben, wobei ich nicht versäumte, dies mir gegenüber selbst durch gesteigerte Aktivität im Studium zu rechtfertigen.
  7. Trotz meines Fernbleibens erging weiterhin keine Einladung, weder durch Brief, noch durch einen Anruf, oder gar einen Besuch. Langsam aber sicher geriet diese Art des Ersatzdienstes in Vergessenheit, wie anscheinend auch ich in Vergessenheit beim Roten Kreuz geraten war. So ging das zweite Jahr ins Lande, und ich wurde kein einziges Wochenende aus meinem Studentenleben gerissen.
  8. Mit zunehmender freudiger Überraschung konnte ich die folgenden Jahre feststellen, daß sich dies auch in den Jahren 3, 4, 5, 6 und 7 fortsetzte. So hatte ich also tatsächlich nur an ca. 25 Wochenenden einen Art Erste-Hilfe-Kurs besucht und war damit einem Jahr in der Kaserne entkommen.
  9. Bis ich eines Tages, im siebten Jahr, ich hatte nicht nur schon lange mein Studium sowie mein anschließendes Refendariat (ironischerweise zu einem erheblichen Teil beim Juristenkorps der US-Armee) vollendet, sondern war mittlerweile als Rechtsanwalt selbständig, einen Brief der Wehrbehörde erhielt. Schlagartig wurde mir mein negativer Saldo der dem Staat gegenüber erbrachten Dienstzeit bewusst, und ich sah mich schon im fortgeschrittenen Alter von 27 Jahren in die Kaserne einrücken.
  10. Ich öffnete diesen Brief mit dem fatalistischen Gefühl desjenigen, den die gerechte Strafe einholt, und las: “Mit Vollendung Ihrer siebenjährigen Dienstzeit beim Katastrophenschutzdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist Ihre Verpflichtung zum Wehrdienst erloschen. Wir bedanken uns für den von Ihnen geleisteten Dienst.”

Das war also meine Wehrpflicht. Nur ein Einzelfall, klar, aber Ihr könnt das gerne mit Euren eigenen Erfahrungen bereichern.

All diejenigen, die jetzt die Rückkehr zur Wehrpflicht oder gar die Schaffung einer allgemeinen Dienstpflicht fordern, sollten erklären müssen, wie sie diese Gerechtigkeitslücke schließen wollen. Denn wenn am Ende wieder nur die einrücken, die das gerne machen, kann man es sich sparen. Einen Bundesfreiwilligendienst gibt es schon. Außerdem ist eine allgemeine Dienstpflicht nach Art. 12 II GG nur zulässig, wenn sie „für alle gleich“ ist.

Ich selbst habe meine damalige Entscheidung übrigens bereut, denn im Nachhinein ist ein Jahr wirklich nicht viel Zeit, und ob ich mit 24 oder 25 Jahren das Studium abschloss, würde mein Leben nicht verändert haben. Dafür fehlen mir jetzt praktische Fertigkeiten wie Bombenentschärfen, aus Fugzeugen springen, U-Boote steuern und Kampfjets fliegen, die ich schon oft praktisch einsetzen und als Söldner sogar monetarisieren hätte können. Später, als ich vagabundierend durch die Welt zog, waren die juristischen Staatsexamina so nutzlos wie eine Kevlarweste gegen eine Panzerfaust. Aber auch ein Jahr bei einem sinnvollen Verein wie der Aktion Sühnezeichen hätte durchaus interessant und lehrreich sein können.

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